Anfangs stehen plötzlich auf deinen Social-Media-Profilen merkwürdige Posts. Dann flattern dir unzählige Rechnungen von Online-Shops ins Haus. Zuletzt lädt dich dann auch noch die Polizei ein, dich zu einer Anzeige zu äußern.
Inhalte zu Identitätsdiebstahl
- Identitätsdiebstahl: Was ist das eigentlich?
- Identitätsdiebstahl: Was tun?
- Anzeige bei der Polizei
- Bank informieren
- Schufa bei Identitätsdiebstahl kontaktieren
- Rechnungen und Mahnungen widersprechen
- Social-Media-Betreiber informieren
- Sag es deinen Freunden
- Passwörter ändern
- Identitätsdiebstahl im Internet ist häufig der Ursprung
- Identitätsdiebstahl: Beispiele sind zahlreich
- Wer haftet bei Identitätsdiebstahl?
- Welche Strafe gibt es für Identitätsdiebstahl?
- Gibt es nach einem Identitätsdiebstahl Anspruch auf Schadensersatz für Opfer?
- 11 Tipps, um Identitätsdiebstahl vorzubeugen
Dabei hast du mit den ganzen Vorfällen überhaupt nichts zu tun. Was sich wie der Beginn eines schlechten Films liest, kann einem als Opfer von Identitätsdiebstahl tatsächlich passieren. Wir erklären in diesem Artikel gemeinsam mit Rechtsanwalt Andreas Föhr der Sozietät Franken · Grillo · Steinweg in Bonn, was man bei Identitätsdiebstahl tun kann, wer bei Schäden haftet und welche Strafen es für die Täter geben kann.
Identitätsdiebstahl: Was ist das eigentlich?
Heutzutage kann jeder betroffen sein von Identitätsdiebstahl. Folgende Definition passt allgemein sehr gut: Jemand verursacht im Namen einer anderen Person einen Schaden oder begeht eine Straftat. Wenn dann alles ans Licht kommt, sind die Betroffenen ahnungslos, während die Täter ihre Spuren verwischt haben.
Umgangssprachlich werden auch die Begriffe Identitätsklau oder Identitätsmissbrauch verwendet. Dabei trifft Missbrauch den Umstand besser. Denn oft bemerken Betroffene den Identitätsdiebstahl nicht. Während Kriminelle ihre personenbezogenen Daten für gesetzwidrige Taten missbrauchen, nutzen sie diese unwissend weiter.
Meistens wird der Identitätsdiebstahl genutzt, um in den Genuss finanzieller Vorteile zu kommen. Mitunter wird mit ihm aber auch eine Rufschädigung des Betroffenen anvisiert. Beispielsweise ist das bei gefälschten Social-Media-Profilen der Fall, auf denen Lügen verbreitet werden. „Durch die Anonymität und Schnelllebigkeit des Internets gewinnt Identitätsdiebstahl mehr Bedeutung”, sagt Rechtsanwalt Andreas Föhr.
Identitätsdiebstahl: Was tun?
Falls es zum Ernstfall gekommen ist, musst du als Opfer von Identitätsdiebstahl umgehend handeln:
Anzeige bei der Polizei
Zuerst musst du den Identitätsdiebstahl bei der Polizei zur Anzeige bringen. Denn wer Anzeige erstattet, der zeigt damit gegenüber den Ermittlungsbehörden, dass nicht er, sondern eine andere Person gehandelt hat. Hinzu kommt, dass allein die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben festzustellen, wer den Diebstahl begangen hat.
Bank informieren
Anschließend solltest du alle Bankkonten kontrollieren. Wenn du verdächtige Zahlungsbewegungen feststellst, informiere deine Bank mit einem Anruf über den Identitätsdiebstahl.
Schufa bei Identitätsdiebstahl kontaktieren
Möglicherweise ist dein Bankkonto leergeräumt. In der Folge kannst du Kredite nicht mehr bedienen. Darunter leidet deine Bonität. Deshalb solltest du die Schufa kontaktieren. Ebenso den Kreditgeber. Das vermeidet negative Einträge bei der Kreditauskunftei durch den Identitätsdiebstahl. Bestenfalls kannst du falsche Einträge wieder löschen lassen. „Zudem ist es empfehlenswert, eine Kreditsperre einzurichten. Das verhindert, dass die Täter Darlehen aufnehmen”, wirft Rechtsexperte Andreas Föhr ein.
Rechnungen und Mahnungen widersprechen
Darüber hinaus musst du allen Rechnungen und Mahnungen, die du bekommst, widersprechen. Denn Händler müssen nachweisen, dass ein Vertrag wirksam geschlossen wurde. „Echte Rechnungen und Mahnungen einfach zu ignorieren, ist der falsche Weg”, mahnt der Jurist.
Social-Media-Betreiber informieren
Hat jemand dein Profil in sozialen Netzwerken gehackt oder ein Fake-Profil mit deinem Namen erstellt? Dann fordere den Betreiber der Plattform auf, die veröffentlichten Beiträge bzw. das gefälschte Profil zu löschen.
Sag es deinen Freunden
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, informiere Freunde, Bekannte, Kollegen und ggf. Geschäftspartner darüber, dass jemand in deinem Namen im Internet unterwegs ist.
Passwörter ändern
Ändere deine Passwörter. Richtigerweise nutzt du für jeden Account ein individuelles. Dabei solltest du wirklich alle Zugangsdaten erneuern. Denn du weißt nicht, ob die Kriminellen weitere Daten gestohlen haben, die sie erst später verwenden.
Identitätsdiebstahl im Internet ist häufig der Ursprung
„Identitätsdiebstahl ist keine neue Masche. Schon immer fanden Straftaten unter dem Deckmantel gestohlener Personendaten statt”, erklärt Rechtsanwalt Andreas Föhr. Allerdings ermöglicht das Internet das unerlaubte Zugreifen auf persönliche Daten anderer Menschen im großen Stil. Hacking, Cyberangriffe, Phishing oder ein simples Auslesen von öffentlichen Daten aus sozialen Netzwerken sind häufig die Quellen für Identitätsdiebstahl.
Identitätsdiebstahl: Beispiele sind zahlreich
Der Klassiker des Identitätsdiebstahls: der gestohlene Personalausweis, der für missbräuchliche Zwecke verwendet wird. Ebenso kann ein Identitätsdiebstahl mit dem Reisepass erfolgen. Beispielsweise können die Dokumente benutzt werden, um ein Bankkonto zu eröffnen. Ebenfalls kann ein Identitätsdiebstahl bei einem Handyvertrag vorliegen, wenn mit einem geklauten Ausweis der Vertrag auf eine fremde Person abgeschlossen wurde.
Im Internet kann über Phishing-E-Mails Identitätsdiebstahl stattfinden. Zudem können persönliche Daten durch Firmen-Datenlecks in die Hände von Kriminellen gelangen. Daraufhin nutzen diese den Identitätsdiebstahl für Warenbetrug bzw. Warenkreditbetrug. Identitätsdiebstahl liegt dann vor, wenn auf fremden Namen Produkte auf Rechnung bestellt wurden, ohne zu bezahlen. „Vorsicht ist geboten. Auch große Plattformen wie Klarna bieten keinen Schutz vor Identitätsdiebstahl. Ebenso stellt Identitätsdiebstahl auch bei Amazon ein Problem dar”, warnt Andreas Föhr, Fachanwalt für Strafrecht.
Weiter sind auf Social Media unter fremden Namen veröffentlichte Posts, Profile im Namen anderer oder falsche Verdächtigungen im Namen anderer Beispiele für Identitätsklau.
Digitale Erpressung: Die Gefahr von Sextortion
In einer zunehmend digitalen Ära, in der unsere sozialen Interaktionen und Beziehungen häufig online stattfinden, ist Sextortion zu einer ernsten Bedrohung geworden. Hierbei wird auf Instagram oder auf sonstigen Kanälen zunächst eine emotionale und vertrauensvolle Beziehung zum Opfer, in der Regel Männer, aufgebaut. Nach ausreichendem Vertrauensaufbau werden diese dazu gebracht, intime Inhalte wie Bilder und Videos von sich an ein Gegenüber zu senden, von dem der Mann denkt, es handle sich um eine Frau. Tatsächlich handelt es sich um einen anderen Mann, in der Regel aus Litauen oder anderen osteuropäischen Staaten. Dieser beginnt schließlich das Opfer damit zu erpressen, dass die Fotos an Kontakte von Facebook oder Instagram versandt werden, wenn die gewünscht Geldsumme nicht überwiesen wird. Der Rat hier ist ganz klar, keine Zahlungen zu leisten, da immer weiter Geld gefordert wird. Der Kontakt sollte umgehend zum Täter abgebrochen werden. Im besten Fall sichert das Opfer alte Chatverläufe und erstattet Anzeige.
Wer haftet bei Identitätsdiebstahl?
Wer bei Identitätsdiebstahl haftet, hängt davon ab, wie stark die eigenen Daten geschützt waren.
Beispielsweise verpflichtet Online-Banking zur besonderen Sorgfalt. Trotzdem geraten Daten in die Hände von Kriminellen? Dann haftet das Opfer gemäß § 675v BGB maximal mit bis zu 50 Euro für die erbeutete Summe.
Allerdings gilt der Betrag nicht bei grob fahrlässigem Verhalten. Das liegt vor, wenn das Opfer seine Daten sorglos weitergegeben hat oder auf eine bekannte Betrugs-Strategie wie Phishing reingefallen ist. „Dann haftet der Betroffene selbst vollständig. Zumindest für den Schaden, der entsteht, bevor die Bank über den Identitätsmissbrauch informiert ist”, sagt der Jurist.
Hingegen haftet das Opfer bei Warenbetrug nicht. Denn die Beweispflicht liegt beim Händler. Demnach muss er nachweisen, dass der Betroffene persönlich bestellt hat. Trotzdem muss auf jede Rechnung bzw. Mahnung reagiert werden. Und zwar, indem innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch eingelegt wird mit der Begründung, dass ein Identitätsdiebstahl vorliegt. Auf jeden Fall sollte dem Schreiben eine Kopie der Strafanzeige beiliegen, die zu jeder Forderung gestellt werden muss.
Welche Strafe gibt es für Identitätsdiebstahl?
Identitätsdiebstahl ist kein eigenes Delikt. Je nach Sachverhalt kommen für Identitätsdiebstahl im StGB ganz verschiedene Paragraphen in Betracht. In diesen Fällen kann Identitätsdiebstahl als Straftat geahndet werden. „Mitnichten ist es dann ein Kavaliersdelikt. Für Identitätsdiebstahl legt das StGB Strafen von bis zu zehn Jahren Haft fest”, zeigt Rechtsanwalt Andreas Föhr auf.
Folgend einige Beispiele für das Strafmaß:
- § 263 StGB Betrug bzw. bei Handlungen unter Verwendung von Computern § 263a StGB Computerbetrug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- § 267 StGB Urkundenfälschung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- §§ 202a ff StGB, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Datenhehlerei: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis z u drei Jahre
- § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten oder bei Verwendung eines Computers § 270 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre
Gibt es nach einem Identitätsdiebstahl Anspruch auf Schadensersatz für Opfer?
Betroffene können einen Identitätsdiebstahl zivilrechtlich abmahnen, eine Unterlassungsklage erheben und Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts fordern. Ebenso können sie gegen Plattformen vorgehen, von denen die Daten gehackt wurden. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier bei Durchsetzung der Ansprüche helfen.
„Generell sprechen Gerichte bei Verstößen gegen die DSGVO Opfern häufig Schadensersatz zu”, erklärt der Rechtsexperte. Allerdings müssen dafür folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Verstoß gegen die DSGVO
2. materieller oder immaterieller Schaden
3. Schaden beruht auf Verstoß
4. nachweisliches Verschulden
Darüber hinaus kann dem Geschädigten auch Schmerzensgeld auf Basis der gestohlenen Daten zugesprochen werden. Dafür stehen die Chancen gut, wenn die Firma grob fahrlässig mit den Kundendaten umgegangen ist.
11 Tipps, um Identitätsdiebstahl vorzubeugen
Ein vollständiger Schutz vor Identitätsdiebstahl im Internet ist nahezu unmöglich. Doch du kannst es Kriminellen möglichst schwer machen, deine persönlichen Daten zu klauen:
- Schütze internetfähige Geräte mit einer aktuellen Firewall und prüfe sie regelmäßig mit einem aktuellen Virenprogramm auf schädliche Software. Denn nur so kommst du deiner Sorgfaltspflicht nach.
- Nutze soziale Netzwerke mit Bedacht. Teile nicht alles öffentlich, versende keine Bilder und poste nie deine Anschrift oder Telefonnummer. Ein Pseudonym bietet den größten Schutz vor Identitätsdiebstahl.
- Stelle auf Facebook die Sichtbarkeit deiner Freundes-Liste auf privat. So können Betrüger nicht herausfinden, wer deine engen Freunde oder Familienmitglieder sind, um dich mit dieser Information zu manipulieren.
- Nutze für soziale Medien eine separate E-Mail-Adresse.
- Verwende für jeden Account ein individuelles und starkes Passwort.
- Nutze eine Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Login. So muss ein Angreifer nicht nur dein Passwort kennen, sondern auch das verknüpfte Gerät besitzen.
- Identifiziere betrügerische Phishing-E-Mails und lösche sie umgehend. Wie du solche erkennst, erfährst du im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW.
- Lasse dich nicht mit Namen und deiner Anschrift in öffentliche Telefonverzeichnisse eintragen.
- Widerspreche bei Meldebehörden der Weitergabe deiner Daten.
- Überprüfe regelmäßig deine Kontoauszüge auf ungewöhnliche Bewegungen. Auch regelmäßige kleine Beträge können auf Betrügereien hindeuten.
- Öffnen über öffentliche W-LAN-Netzwerke keine Bankinformationen, Depots oder andere sensible Daten.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 02. August 2023 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Als Fachanwalt für Straf-, Verkehrs- und Familienrecht hat Andreas Föhr schon alle Hände voll zu tun. Zusätzlich berät und vertritt der Rechtsanwalt noch Mandate im Haftungsrecht. Andreas Föhr arbeitet in der Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg, die ihren Sitz in der Bonner Innenstadt hat.
Andreas Föhr
Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg