Zugegeben: Mich mit Patientenverfügungen zu befassen, löst eine ähnliche Freude aus wie die Steuererklärung oder der Besuch beim Zahnarzt. Doch während meines Gesprächs mit Rechtsanwalt Henning Meyersrenken ist mir klar geworden, wie wichtig die rechtliche Vorsorge sein kann – auch in jungen Jahren. Mir war lange nicht klar, was eine Patientenverfügung überhaupt regelt.
Inhalte zu Patientenverfügung
- Was ist das überhaupt?
- Wo sollte das Dokument aufbewahrt werden?
- Was passiert, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe?
- Apropos Vertreter: Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung?
- Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht: Was macht für mich mehr Sinn?
- Form und Gültigkeit: Was muss ich beachten?
- Fazit
Wusstest du zum Beispiel, dass du wichtige medizinische Entscheidungen über dein Leben anderen überlässt, wenn du selbst aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu in der Lage bist? Und dass sogar vom Gericht bestellte Betreuer, also fremde Personen, über dein Leben entscheiden, wenn du einer Vertrauensperson keine Vorsorgevollmacht erteilt hast? Was mir der Rechtsanwalt noch alles zum Thema erzählt hat, habe ich dir hier zusammengefasst:
Was ist das überhaupt?
„In einer Patientenverfügung hält ein volljähriger Mensch seinen Willen über bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe schriftlich fest für den Fall einer sogenannten Einwilligungsunfähigkeit“, so Henning Meyersrenken. Eine Einwilligungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Mensch körperlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient im Koma liegt, sein Hirn teilgeschädigt oder auch vollständig geschädigt ist (vermuteter Hirntod) oder unter Verlust seiner geistigen Fähigkeiten (Demenz) leidet. In solchen Fällen hilft es nicht nur den Ärzten, sondern auch den Angehörigen, eine medizinische Entscheidung in deinem Sinne zu treffen. Mit einer solchen Vorsorgevollmacht kannst du also sicherstellen, dass dein persönlicher Wille als Patient auch tatsächlich umgesetzt wird, wenn du es selbst nicht mehr erklären kannst.
Übrigens: Zusätzlich zu medizinischen Fragen kannst du in einer solchen Verfügung auch Angaben zu deinen persönlichen Wertvorstellungen, Lebenseinstellungen sowie religiöse Anschauungen ergänzen.
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Wo sollte das Dokument aufbewahrt werden?
Eine Patientenverfügung bringt dir im Ernstfall natürlich nichts, wenn sie irgendwo liegt und keiner etwas von der Existenz dieses Dokuments weiß. Deshalb ist es für dich als Patient unheimlich wichtig, dass alle betreffenden Personen um dich herum möglichst schnell und unkompliziert an das Dokument herankommen. Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel neben dem behandelnden Arzt noch Bevollmächtigte oder Betreuer. Ebenso solltest du eine Vertrauensperson, wie zum Beispiel einen Angehörigen, über die Existenz und den Aufbewahrungsort informieren.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe?
Solltest du tatsächlich in die Situation kommen, dass du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, eine Entscheidung über deine Gesundheit zu treffen und hast vorher keine Verfügung erstellt, kann nicht sichergestellt werden, dass dein eigener Wille durchgesetzt wird. So erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken: „Wer keine oder nur eine unkonkrete Patientenverfügung hat, überlässt die Entscheidung über die anstehende Behandlung den gesetzlichen Vertretern und dem Arzt. Wenn sich diese Parteien nicht einig werden können, muss der Vertreter eine Genehmigung beim Betreuungsgericht einholen.“
Apropos Vertreter: Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung?
Zusätzlich zu deiner Verfügung, in der du deine Entscheidung hinsichtlich medizinischer Behandlungen mitteilst, ist es sinnvoll, jemanden zu haben, der dich in solchen gesundheitlichen Fragen vertritt. Diese Verantwortung sollte nur ein Mensch tragen, dem du zu hundert Prozent vertraust. Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht machst du diese Person zum Bevollmächtigten und gibst ihr damit das Recht und die Pflicht, deinen Willen durchzusetzen. Diese Vollmacht ist ab Unterschrift rechtsverbindlich! Das Gericht darf in diesem Fall keine Betreuer mehr bestellen bzw. muss einen bereits abgesetzten Betreuer wieder abberufen.
Wenn du keine Vorsorgevollmacht erteilt hast, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall einen gesetzlichen Betreuer zur Seite stellen, der alle Fragen im Zusammenhang mit deiner Gesundheit klärt. Durch eine sogenannte Betreuungsverfügung kannst du auch einen Menschen bestimmen, der dem Betreuungsgericht als Betreuer vorgeschlagen wird. Diese Person ist verpflichtet, deinen Willen durchzusetzen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung allerdings nicht rechtsverbindlich. Hier kann das Gericht also entscheiden, ob der vorgeschlagene Betreuer überhaupt angenommen oder abgelehnt wird.
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht: Was macht für mich mehr Sinn?
Ob du entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung für dich wählst, hängt von der Frage ab, ob du möchtest, dass deine Vertrauensperson allein und unabhängig entscheiden kann oder dass die Person gerichtlich bestätigt, überwacht und gegebenenfalls auch abgesetzt werden kann? Im ersten Fall ist eine Vorsorgevollmacht, im zweiten eine Betreuungsverfügung sinnvoller.
Wenn du eine solche Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellt hast, solltest du diese zusammen mit der Patientenverfügung aufbewahren.
Form und Gültigkeit: Was muss ich beachten?
Wenn du frühzeitig Vorsorge treffen möchtest, musst du ein paar Formalien einhalten, damit deine Verfügung auch tatsächlich gültig ist. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken dazu: „Laut gesetzlicher Regelung muss eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und eigenhändig bzw. durch ein vom Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. Doch auch mündliche Äußerungen vom Patienten müssen vom Betreuer berücksichtigt werden.“ Aber du bist nicht dein Leben lang an eine einmal verfasste Verfügung gebunden. Laut Gesetz kannst du diese jederzeit aktualisieren oder widerrufen.
Fazit
Die Frage, ob du eine Patientenverfügung brauchst oder nicht, kann dir wohl niemand beantworten außer dir selbst. Du solltest dir in jedem Fall Gedanken über deine Einstellung zu Krankheit und Tod machen. Möchtest du zum Beispiel unter allen Umständen am Leben erhalten werden, selbst wenn du danach in Abhängigkeit und Fremdbestimmung leben musst?
Entscheidest du dich dafür, eine Patientenverfügung zu verfassen, musst du dich auch mit eher unangenehmen Fragen befassen – sonst müssen es im Fall der Fälle andere für dich tun. Am besten setzt du dich mit deinem Arzt gemeinsam hin und besprichst solche medizinischen Fragen mit ihm. Das ist vor allem sinnvoll, um später inhaltliche Unklarheiten in der Patientenverfügung zu vermeiden. Ein Arzt kennt sich schließlich mit ärztlichen Maßnahmen und deren korrekte Formulierung aus.
Hier stellt dir das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz noch detailliertere Informationen zum Thema sowie Tipps zur Formulierung zur Verfügung.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 20. Mai 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.
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