Vorteile der Privatrechtsschutzversicherung
Brauche ich eine Privatrechtsschutzversicherung?
Im privaten Bereich gibt es zahlreiche Situationen, in denen Konflikte entstehen können. Mit einer Privatrechtsschutzversicherung sind Sie zuverlässig gegen rechtliche Risiken im Alltag abgesichert. Ganz gleich, ob es um eine vertragliche Auseinandersetzung nach einem Möbelkauf, einen angeblichen Urheberrechtsverstoß im Internet oder eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung geht: Auf unsere Privatrechtsschutzversicherung können Sie zählen.
Selbst wenn es um eine vermeintliche Kleinigkeit geht: Ein Rechtsstreit kann Sie schnell an Ihre finanziellen Grenzen bringen. Bereits bei einem Streitwert von 13.000 Euro können über zwei Instanzen Kosten von über 6.000 Euro entstehen. Gebühren für Sachverständige und bezeugende Personen, Reisekosten und andere Auslagen der gegnerischen Partei sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ganz zu schweigen von der emotionalen Belastung, die eine langwierige Konfliktsituation mit sich bringen kann. Entwickelt sich daraus eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung, ist das erst recht zermürbend.
Eine Privatrechtsschutzversicherung kann Sie zwar nicht vor der Entstehung solcher Konflikte bewahren. Doch sie kann dafür sorgen, dass Sie im Fall der Fälle trotz allem ruhig schlafen können. Denn ROLAND schützt Sie nicht nur vor dem Kostenrisiko: Wir stehen als Ansprechpartner rund um die Uhr an Ihrer Seite und vermitteln Sie an kompetente juristische Fachpersonen, die Ihren Fall schnell einschätzen und Ihnen die nächsten Schritte erklären. Als erfahrener Konfliktlöser bemühen wir uns außerdem wann immer möglich um eine außergerichtliche Einigung. Sollte dieser Weg nicht erfolgreich sein, helfen wir Ihnen, sich vor Gericht zu verteidigen.
Die Privatrechtsschutzversicherung ist in allen ROLAND Top-Rechtsschutz-Tarifen enthalten.
Was deckt die private Rechtsschutzversicherung ab?
Schadenersatzrechtsschutz
Ein Sprung mit Folgen
Thorsten L. fährt leidenschaftlich gern Ski. Obwohl er ein geübter Fahrer ist, stürzt er eines Tages unglücklich und bricht sich dabei das Handgelenk.
Der Bruch ist kompliziert und muss operiert werden. Doch bei der Behandlung läuft etwas schief: Sein Handgelenk versteift sich nach der Operation. Thorsten L. kann seine Hand für die nächsten acht Wochen nur noch eingeschränkt benutzen. Er überlegt, was am besten zu tun ist: Kann er Schmerzensgeld von dem behandelnden Chirurgen fordern? Glücklicherweise hat Thorsten L. eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Ein Anruf bei ROLAND schafft Klarheit: Thorsten L. erhält Kontakt zu einer Partnerkanzlei, lässt sich beraten und zieht schließlich mit professioneller Unterstützung vor Gericht.
Ein sachverständiger Arzt untersucht das Handgelenk ein weiteres Mal und stellt fest, dass bei der Nachbehandlung einige Fehler gemacht wurden. Er kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass Thorsten L. die Hand nicht, wie angeraten, mehrere Wochen geschont hat. So übte er bereits kurz nach seinem Krankenhausaufenthalt wieder seinen Beruf aus. Damit steht Thorsten L. nur ein Teil des geforderten Betrags zu. Die Gerichtskosten werden zwischen ihm und dem Beklagten aufgeteilt. ROLAND Rechtsschutz übernimmt daher die Kosten für die anwaltliche Vertretung, den Sachverständigen und das Gericht.
Vertragsrechtsschutz
Küche mit Mängeln
Nathalie und Paul P. haben nach langem Suchen die perfekte Küchenzeile samt Elektrogeräten für ihr neues Heim gefunden.
Gegen einen Aufpreis lassen sie sich die neuen Möbel von einem Einbau-Service des Möbelhauses installieren. Doch als die Küche fertig aufgebaut ist, stellen Nathalie und Paul P. fest, dass die neuen Möbel beschädigt sind. Eine lange Schramme verunstaltet eine der Fronten. Zudem sind beim eingebauten Herd einige Funktionen defekt. Das Möbelhaus behauptet, für die Mängel nicht verantwortlich zu sein. Derartige Schäden wären dem Fachpersonal bereits bei der Montage aufgefallen. Das Möbelhaus weigert sich dementsprechend, Ersatz zu liefern.
Zum Glück sind Nathalie und Paul P. mit ihrem Ärger nicht allein: Sie melden sich telefonisch bei ihrer ROLAND Privatrechtsschutzversicherung und lassen sich von Profis ausführlich zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Nach der kompetenten Falleinschätzung entscheidet sich das Ehepaar, mit anwaltlicher Unterstützung von ROLAND Rechtsschutz vor Gericht zu ziehen. Dank der Fotos, die Paul P. gleich nach der Montage gemacht hat, lässt sich nachweisen, dass die Schramme bei oder vor der Installation entstanden sein muss. Das Gericht entscheidet deshalb, dass das Möbelhaus für Ersatz sorgen muss.
ROLAND Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.120 Euro. Paul P. muss lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro bezahlen.
Beratungsrechtsschutz
Erbstreit
Otto B. hat einen Todesfall zu beklagen. Sein Vater Emil B. ist plötzlich verstorben. Das hinterlassene Vermögen beläuft sich auf rund 300.000 Euro.
Bei der Regelung der Erbangelegenheiten wird bekannt, dass Emil B. noch einen weiteren Sohn hat: Richard B., der zurzeit im Ausland lebt und zu dem kein Kontakt besteht. Für Otto B. ist die Situation emotional sehr fordernd: Er muss nicht nur den Verlust des Vaters verkraften, sondern auch die Überraschung, dass er nicht der einzige Sohn ist. Zudem befürchtet er, dass es nun zu Erbstreitigkeiten mit dem bisher unbekannten Bruder kommen könnte. Ein Gerichtsstreit fehlt ihm gerade noch!
Zum Glück kann Otto B. auf die Unterstützung seiner ROLAND Privatrechtsschutzversicherung zählen. Er ruft die Rechtsprofis an und fragt nach einem Rat, wie sich die Erbangelegenheit regeln lässt, ohne dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. ROLAND vermittelt ihm den Kontakt zu einer erfahrenen Rechtsanwältin und Mediatorin. Mit ihrer Begleitung lernen sich Otto und Richard B. persönlich kennen und klären die Erbsache außergerichtlich. ROLAND übernimmt die hierbei entstandenen Kosten – und für Otto B. ist die Unterstützung bei der nachhaltigen Konfliktlösung eine echte Erleichterung in dieser schwierigen Situation.
Haben Sie noch Fragen?
Fragen und Antworten rund um die Privatrechtsschutzversicherung.
Was deckt die private Rechtsschutzversicherung ab?
Die Situationen, in denen die private Rechtsschutzversicherung eintritt, können sehr vielfältig sein. Besonders häufig hilft ein privater Rechtsschutz bei Konfliktfällen in den folgenden Bereichen:
- Finanzen, z. B. wenn es um Verträge oder Versicherungen geht
- Gesundheit, z. B. beim Vorwurf von Behandlungsfehlern
- Steuern, z. B. um gegen einen falschen Steuerbescheid vorzugehen
Der Privatrechtsschutz übernimmt die teilweise sehr hohen Kosten, die für Beratung, Mediation , anwaltliche Vertretung und/oder Gericht anfallen – inklusive Zeugengelder, Sachverständigengutachten etc. – und zahlt ggf. auch die Kosten der Gegenseite.
Was kostet eine private Rechtsschutzversicherung im Jahr?
Was eine Privatrechtsschutzversicherung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, insbesondere ob es sich um einen Single- oder Familien-Tarif handelt, wie lange der Vertrag läuft und ob der Beitrag monatlich oder jährlich gezahlt wird. Mit dem Konfigurator berechnen Sie Ihre Beiträge bei ROLAND Rechtsschutz in wenigen Minuten selbst
Wer ist über die Privatrechtsschutzversicherung versichert?
In aller Regel gibt es in der Privatrechtsschutzversicherung zwei Tarife. Der Single-Tarif sichert ausschließlich die versicherungsnehmende Person selbst ab – Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht, deren Kinder mitversichert werden können. Im Familientarif gilt der Versicherungsschutz auch für weitere Personen, die im selben Haushalt wohnen, darunter
- alle Personen der Ehepartnerschaft bzw. Lebensgemeinschaft,
- die eigenen Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) sowie die Kinder des Partners bzw. der Partnerin,
- die Eltern, Großeltern und Enkelkinder (eigene oder die des Partners bzw. der Partnerin) sowie
- pflegebedürftige Angehörige.
Besprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Versicherung, ob alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen durch Ihre Privatrechtsschutzversicherung abgesichert sind.
Deckt eine private Rechtsschutzversicherung Kitaplatzklagen ab?
Eine private Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für eine Kitaplatzklage übernehmen. Meist wird eine Deckungszusage jedoch nur erteilt, wenn die Klage auch Aussicht auf Erfolg hat. Voraussetzung dafür ist, dass es freie Kitaplätze gibt, die vergeben werden könnten. In jedem Fall können Sie eine kostenlose, telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.
Deckt eine private Rechtsschutzversicherung Studienplatzklagen ab?
Die Kosten für eine Studienplatzklage übernehmen derzeit nur wenige private Rechtsschutzversicherungen. Die Kostenübernahme ist außerdem an bestimmte Bedingungen geknüpft. So kann sie z. B. nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei ROLAND ist die Kostenübernahme für eine Studienplatzklage nach einer Wartezeit von fünf Jahren – in den Tarifen Komfort und Premium – möglich. Hier erfahren Sie mehr zum Studentenrechtsschutz .
Gibt es beim Privatrechtsschutz Wartezeiten?
Nach dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung gilt für einige Leistungen eine Wartezeit. Diese beträgt im Privatrechtsschutz je nach Leistungsart zwischen 0 und 6 Monate. Für den Bereich des Steuer- und Sozialrechts gibt es beispielsweise bei ROLAND in allen Tarifvarianten keinerlei Wartezeit. Teilweise gelten auch längere Wartezeiten für bestimmte Bereiche, z. B. fünf Jahre bei Studienplatzklagen. Manche Versicherer bieten an, gegen Aufpreis im Rahmen eines Komfort- oder Premium-Tarifs die Wartezeit zu verkürzen oder sie ganz entfallen zu lassen. Am günstigsten ist es, eine Privatrechtsschutzversicherung frühzeitig vorbeugend abzuschließen. Auch beim Wechsel des Versicherers ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit möglich.
Was passiert im Leistungsfall?
Unser Online-Tarif
Mit unseren Top-Rechtsschutz-Tarifen sind Sie in allen Lebenslagen rechtlich auf der sicheren Seite. Für einen optimalen Schutz sind die Bausteine Privat, Beruf und Verkehr in allen drei Varianten enthalten und Ergänzungen individuell erweiterbar.