Rechte im Taxi.

Schon gewusst? Das sind deine Rechte im Taxi!

Leben & Freizeit

Fast jeder nutzt regelmäßig ein Taxi. Warum auch nicht? Schließlich kommt man damit meist schnell und unkompliziert überallhin – besonders praktisch, wenn man gerade die Bahn verpasst hat, kein Auto besitzt oder nach einem feuchtfröhlichen Abend keins mehr fahren darf. Doch ums Taxifahren ranken sich zahlreiche Irrtümer.

Wusstest du zum Beispiel, dass du nicht das erste Taxi in der Reihe nehmen musst? Oder dass die Fahrer auch sehr kurze Strecken übernehmen müssen? Ich kläre zusammen mit Rechtsanwalt Kai Solmecke einmal die wichtigsten Rechtsirrtümer auf und zeige dir, welche Rechte im Taxi gelten:

Rechte im Taxi: Wer legt die Fahrtkosten fest?

Oft habe ich den Eindruck, dass ich von meinem Lieblings-Restaurant bis nach Hause jedes Mal einen anderen Preis zahle – trotz gleicher Strecke. Doch kann das sein? Wer legt eigentlich die Preise für die Fahrt fest? Rechtsanwalt Kai Solmecke weiß: „Wie hoch die Fahrtkosten sind, legt die örtliche Behörde fest. Diese ordnet dem Taxi auch ein sogenanntes Pflichtfahrgebiet zu. Möchte ein Fahrgast zu einem Ziel, das außerhalb dieses Gebiets liegt, wird der Preis frei vereinbart. Und: Fahrten außerhalb des Pflichtgebiets dürfen Taxifahrer übrigens ablehnen.“ Zusätzliche Kosten können auf dich als Fahrgast zukommen, wenn du ein Großraumtaxi bestellst oder mit mehr als vier Personen mitfährst. Auch für die Anfahrt musst du unter Umständen bereits einen Aufpreis bezahlen. Die Anfahrtskosten können je nach Tages- und Nachtzeit auch mal variieren – daher kommt wahrscheinlich auch mein Eindruck, für die gleiche Strecke immer einen anderen Preis zu zahlen. Apropos Bezahlung: Taxiunternehmen sind nicht verpflichtet, Kreditkarten zu akzeptieren. Was sie aber aushändigen müssen, sind Quittungen über den erhaltenen Betrag.

Darf der Taxifahrer eine kurze Fahrt ablehnen?

Für Frauen mit hohen Schuhen, Laufmuffel oder Leute mit Handicap sind selbst schon kurze Strecken zu Fuß eine Tortur. Warum also kein Taxi bestellen? Auch wenn es für Taxifahrer nicht unbedingt das Geschäft ihres Lebens ist, müssen sie auch kurze Fahrten übernehmen. Ähnlich wie bei Bussen und Bahnen gilt die Beförderungspflicht – die Mitnahme gehört also zu deinen Rechten im Taxi. Wie Rechtsexperte Kai Solmecke weiß, „darf der Fahrer eine Fahrt nur dann ablehnen, wenn der Fahrgast zur Gefahr im Auto werden könnte“ – zum Beispiel wegen übermäßigem Alkoholkonsum. „Der Fahrer darf die Fahrt auch dann ablehnen, wenn er den Eindruck hat, er könnte auf seiner Rechnung sitzen bleiben“, so Kai Solmecke. Wenn du als Fahrgast ohne triftigen Grund von einem Fahrer abgelehnt wurdest, kannst du den Taxifahrer übrigens bei der Zulassungsstelle oder sogar direkt bei der Polizei melden. Ihm drohen dann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie der Verlust der Zulassung.

Wo fängt die Taxi-Leistung an und wo hört sie auf?

Die Sitzheizung aufdrehen, die Klimaanlage einschalten oder das eigene Gepäck vom Fahrer ins Haus tragen lassen – die Erwartungen mancher Fahrgäste an ihren Taxifahrer sind besonders hoch. Aber was darf man überhaupt verlangen? Ist nicht der Kunde immer König? Rechtsanwalt Kai Solmecke weiß: „Nur bedingt. Der Fahrgast bestimmt zwar, ob und wie die Klimaanlage oder die Heizung läuft. Genauso überlässt er es dem Fahrer, das Gepäck im Auto zu verstauen. Beim Gepäcktransport ins Haus jedoch hört die Pflicht des Fahrers auf.“ Alles darüber hinaus ist also reine Kulanz. Möchte „frau“ von einer Taxifahrerin befördert werden, besteht der Anspruch auf ein sogenanntes Frauentaxi übrigens nur, wenn das Taxiunternehmen diesen Vorzug anbietet.

Muss ich das erste Taxi aus der Reihe nehmen?

Rechtsanwalt Kai Solmecke kennt eine klare Antwort: „Nein! Wer bezahlt, hat die Wahl, in welchem Auto er sich chauffieren lassen möchte.“ Wer telefonisch ein Taxi bestellt hat, muss auch darin nicht zwangsläufig einsteigen, aber aufgepasst: „Ist die Anfahrt nach dem örtlichen Taxitarif kostenpflichtig, kann der versetzte Taxifahrer auf die Anfahrtskosten bestehen“, so der Rechtsexperte. Das gleiche gilt übrigens, wenn du ein Taxi bestellst und – bewusst oder unbewusst – in das eines anderen Taxiunternehmens steigst. Die freie Wahl gilt auch für die Taxi-Größe: Steht an einem Taxistand nur noch ein Großraumtaxi, kann auch eine einzelne Person zum Normaltarif fahren.

Was passiert, wenn ich kein Geld dabei habe?

Kann ja schon mal vorkommen: Du hast dein Portemonnaie liegen lassen oder schlichtweg vergessen, Geld mitzunehmen, und stehst mit deinem Taxi schon am Zielort. Unangenehme Situation, aber droht in solchen Fällen gleich eine Anzeige? Kai Solmecke kann dich beruhigen: „So weit kommt es im Normalfall nicht. Kann der Fahrgast nicht bezahlen, reicht es, wenn er seine Personalien beim Fahrer hinterlässt und die Rechnung später begleicht.“ Ähnliches gilt übrigens auch beim Restaurant-Besuch. Anders sieht es aus, wenn du keine Ausweisdokumente dabei hast oder nicht zahlen willst: Dann hat der Fahrer das Recht, polizeiliche Unterstützung einzufordern. Denn: „Wer bewusst eine Taxifahrt antritt, ohne zahlen zu wollen, macht sich strafbar“, warnt Rechtsanwalt Kai Solmecke. Der Fahrer darf den unwilligen Zahler in dem Fall festhalten bis die Polizei eintrifft.

Darf der Taxifahrer verweigern, mein großes Gepäck mitzunehmen?

Die Koffer sind gepackt, Golf-Ausrüstung und Surfbrett stehen auch schon bereit zur Abfahrt in den wohlverdienten Urlaub. Für den Weg zum Flughafen habe ich mir ein Taxi bestellt. Doch muss das Unternehmen mein ganzes Gepäck überhaupt mitnehmen? „Passt das Gepäck in den Kofferraum, hat der Fahrer die Pflicht, die Sachen mitzunehmen. Das gehört zu deinen Rechten im Taxi. Selbst bei voller Besetzung muss das Taxi noch Platz für mindestens 50 Kilogramm Gepäck haben“, weiß Rechtsanwalt Kai Solmecke. Bei zu großen oder zu schweren Gegenständen darf der Fahrer die Beförderung jedoch verweigern. Dafür gibt es dann spezielle „Gütertaxis“ – frag in solchen Fällen einfach vorher nach. Auch Tiere dürfen mitfahren, solange sie keine Gefahr darstellen. Gibt es im Fahrzeug aber keine speziellen Sicherheitsnetze, hat der Fahrer das Recht, die Mitnahme zu verweigern.

Für die nächste Fahrt weißt du nun Bescheid, was du darfst, was nicht und welche Rechte im Taxi gelten.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 26. April 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Kai Solmecke kennt sich mit dem Zivilrecht bestens aus. Er ist Gründungspartner der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die inzwischen an sechs Standorten im Rheinland vertreten ist. Mit ihrem großen Rechtsanwaltsteam deckt die Kanzlei eine Vielzahl an juristischen Fachgebieten ab, so zum Beispiel Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbraucher.

Kai Solmecke

Kai Solmecke

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“