Farben für ein DIY-Projekt.

DIY – Do it yourself: Ein Trend mit rechtlichen Risiken

Leben & Freizeit

Bastelanleitungen, Kochrezepte oder Einrichtungsideen: Wenn ich mich mal wieder kreativ austoben möchte, durchstöbere ich gerne das Internet nach neuen Do-it-yourself-Ideen. In Foren und Blogs finden Hobby-Handwerker und -Köche wie ich unzählige Anleitungen für schöne Ideen und Inspirationen zum Selbermachen.

Fürs Zuhause oder den Garten. Mit ein bisschen handwerklichem Geschick ist so das Kinderstühlchen schnell selbstgemacht oder die leckere Marmelade nachgekocht. Oder einfach mal die Fitnessübung zu Hause nachgemacht, anstatt einen Trainer zu bezahlen. Keine Frage: DIY – so die gängige Abkürzung für Do it yourself – liegt voll im Trend! Doch was ist, wenn das empfohlene Sportgerät aus dem Lieblingsblog zur Stolperfalle wird? Unsere Rechtsexperten Simone Zervos und Constantin Martinsdorf erklären, was du rund um Online-Tutorials rechtlich beachten solltest – und an welcher Stelle Blogger und Verkäufer vorsichtig sein sollten.

„Experten“ im Internet: Haben Blogger wirklich Fachwissen?

Gerade auf YouTube oder in Blogs bieten euch viele sogenannte Experten zahlreiche Tipps und Tricks zu den verschiedensten DIY-Projekten – von Kochrezepten über Hilfestellungen für die alltägliche Hausarbeit bis hin zu Ernährungsratgebern. Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf warnt jedoch: „Viele dieser Blogger haben keine anerkannte Ausbildung oder qualifizierte Prüfung in dem beworbenen Fachgebiet absolviert.“ Bezeichnungen wie „Ernährungsberater“ oder „Fitnessberater“, „Coach“ oder „Mental-Trainer“ können von jedermann geführt werden – nicht nur von gelernten Profis. „Einen Hinweis auf die Qualität der angebotenen Beratung im Internet bieten sie also in aller Regel nicht.“ Geschützte Berufsbezeichnungen sind dagegen zum Beispiel Arzt, Psychologe, Ingenieur, Versicherungsmakler und Rechtsanwalt.

Rechtliche Absicherung als Blogger oder YouTuber: Reicht ein Hinweis zur Haftung?

„Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen, die er bereitgestellt hat.“ Haftungsausschlüsse wie diese oder sogenannte Disclaimer findet man vielfach im Impressum einer Website. Aber kann man sich auf diese Weise wirklich der Verantwortung entziehen? Constantin Martinsdorf stellt klar: „Nein, in der Regel nicht. Ein solcher Haftungsausschluss wird überschätzt. Im Bereich des Marken- oder Urheberrechts sind solche Hinweise sogar nahezu alle nutzlos.“ Grundsätzlich haftet der Verfasser eines rechtswidrigen Beitrags, den er selbst veröffentlicht, für etwaige Folgen. Höchstens bei Meinungsäußerungen kommt eine „Distanzierung“ von vermittelten fremden Informationen überhaupt in Betracht. Der Rechtsexperte ergänzt: „Ein pauschaler Ausschluss jeglicher Haftung ist jedoch auch hier wenig zielführend.“

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DIY-Anleitungen aus dem Internet: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Ein weiteres beliebtes Feld der Blogger und YouTuber: Produktempfehlungen. Allerdings verträgt beispielsweise nicht jede Nutzerin jedes Make-up oder Haarshampoo. Ein Ausschlag oder sogar ein allergischer Schock kann die Folge sein. Wer haftet in solchen Fällen? Constantin Martinsdorf stellt klar: „Laut Gesetz besteht allein durch die Erteilung eines Rats keine vertragliche Haftung. Denn dieser Rat, zum Beispiel aus einem YouTube-Video, ist in der Regel eine Gefälligkeit.“ Anders sieht es allerdings aus, wenn der YouTuber bewusst einen schlechten Rat oder eine Auskunft falsch erteilt hat. „Hat er beispielsweise das Workout an einem bestimmten Fitnessgerät vorbehaltlos empfohlen, obwohl er wusste, dass dieses Gerät mehrfach von Stiftung Warentest wegen erheblichen Sicherheitsmängeln als ‚ungenügend‘ bewertet wurde, kann ihn der Geschädigte zu Schadenersatz verpflichten. Für fehlerhafte Produkte selbst haftet gegebenenfalls der Hersteller.“

etsy & Co.: Was muss ich beim Verkauf von Selbstgemachtem beachten?

Wer gern bastelt, näht, strickt oder baut, kann das nicht nur für sich selbst machen. Warum nicht einfach die eigenen Produkte online verkaufen? Simone Zervos weiß, worauf du dabei achten musst: „Wer neben seinem Hauptberuf sein Handwerk verkaufen möchte, muss in jedem Fall Steuern auf seinen Gewinn zahlen und je nachdem auch ein Gewerbe anmelden.“ Wann das erforderlich ist, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Erziele ich mit dem Verkauf Gewinne? Verkaufe ich regelmäßig? Simone Zervos rät, sich zur Sicherheit beim zuständigen Finanz- oder Gewerbeamt oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erkundigen. Auch der Steuerberater hilft in solchen Fragen.

Ärgerlich: Wer haftet, wenn mit dem bestellten Produkt etwas nicht stimmt?

Auch personalisierte und handgefertigte Geschenke liegen voll im Trend. So kann man sich zum Beispiel beim Online-Shop DaWanda selbstgemachte Einzelstücke bestellen und verschenken. Was ist jedoch, wenn der Name auf dem Schlüsselanhänger falsch geschrieben ist? Rechtsanwältin Simone Zervos klärt auf: „Käufer können ihre mangelhafte oder defekte Ware dem Verkäufer gegenüber reklamieren. Dieses Recht gilt auch bei personalisierten Produkten.“ Der Verkäufer ist dann übrigens verpflichtet, die Ware durch Neuware zu ersetzen oder nachzubessern. Rechtsexpertin Zervos: „Den Kaufpreis bekommt der Käufer erst nach erklärtem Rücktritt zurück, wenn die Reparatur zweimal misslungen ist oder die Ersatzware ebenfalls zweimal fehlerhaft geliefert wurde.“ Ein extra für dich angefertigtes Heimwerk kannst du allerdings nicht einfach zurückschicken, weil es dir nicht gefällt. Denn wenn ein Heimwerker ein Projekt individuell und professionell für dich gestaltet und dabei keine Fehler gemacht hat, sollte er dafür auch sein Geld erhalten.

Was du sonst so beim Online-Shopping beachten musst, liest du hier.

Wie sind denn deine Erfahrungen? Hast du schon DIY-Anleitungen oder Tipps ausprobiert? Hast du selbst tolle Ideen und Tricks für Anfänger und Heimwerker? Dann schreib uns einen Kommentar! Wir freuen uns.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 20. Februar 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Simone Zervos ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei Bietmann in Köln und Euskirchen tätig. Sie beschäftigt sich neben Fragen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts im Schwerpunkt mit Fragestellungen aus den Bereichen Arbeits- und Beamtenrecht sowie Verkehrsrecht. Als überregional tätige Wirtschaftskanzlei erbringt die 1990 gegründete Sozietät Bietmann an neun Standorten Rechtsberatung und Steuerberatung.

Simone Zervos

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Kanzlei Bietmann

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Constantin Martinsdorf ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bietmann in Köln und Bergisch-Gladbach tätig. Er berät in den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts, des Sportrechts, des IT-Rechts sowie des Medien- und Kommunikationsrechts. Als überregional tätige Wirtschaftskanzlei erbringt die 1990 gegründete Sozietät Bietmann an neun Standorten Rechtsberatung und Steuerberatung

Constantin Martinsdorf

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Kanzlei Bietmann

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“