Eine Person steht vor einem Bankautomaten.

Kontosperrung: Was tun, wenn das Bankkonto gesperrt ist?

Leben & Freizeit

Sowohl privat als auch geschäftlich ist ein Bankkonto heutzutage unerlässlich. Denn die Abwicklung von Gehältern, Mieten und nahezu allen Rechnungen erfolgt bargeldlos. Folglich hat eine Kontosperrung weitreichende Konsequenzen für den Kontoinhaber. Denn nicht nur Daueraufträge und Lastschriften können nicht mehr eingelöst werden. Auch das Abheben von Bargeld ist nicht mehr möglich.

Allerdings dürfen Banken Konten nicht willkürlich sperren. Dazu bedarf es triftiger Gründe. Welche das sein können, erfährst du in diesem Beitrag. Zudem erklären wir dir gemeinsam mit Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf der Sozietät Bietmann, was du tun kannst, wenn du nach einer Kontosperrung keinerlei Verfügung mehr über dein Guthaben hast.

Wer ist zur Sperrung berechtigt?

Nicht nur Banken dürfen Konten sperren. Ebenso kann die Sperrung auf Veranlassung Dritter erfolgen. „Beispielsweise können die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) oder die Staatsanwaltschaft bei einem Verdacht auf Geldwäsche eine Kontosperrung anordnen”, wirft Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf ein. Zudem kann auch der Kontoinhaber selbst über die Sperr-Notrufnummer oder über die Bank sein Konto sperren lassen.

Gründe für eine Kontosperrung

Aufgrund von Diebstahl oder des Verlustes der Girocard finden die häufigsten Kontensperrungen direkt durch den Kontoinhaber statt. „Auch wenn in solchen Fällen eine Kartensperrung genügt, bevorzugen viele das Gefühl von totaler Sicherheit”, erklärt der Jurist. Des Weiteren lassen Inhaber ihre Konten zügig sperren, wenn die Zugangsdaten für das Onlinebanking in die Hände Dritter gefallen sind.

Kontosperrung durch die Bank

Oft nimmt auch das kontoführende Finanzinstitut die Kontosperrung vor. Vor allem wird die Bank bei vertragswidrigem Verhalten des Kontoinhabers aktiv. Beispielsweise wenn dieser sein Konto regelmäßig und in hohem Maß überzieht oder seinen Dispokredit über einen längeren Zeitraum nicht ausgleicht.

Im Falle unregelmäßiger oder ungewöhnlicher Transaktionen droht eine Kontosperrung wegen Betrugsverdacht. Denn die Bank ist dazu verpflichtet, auf jede Vermutung auf einen Konto-Missbrauch durch Dritte zu reagieren. Infolgedessen sperrt sie das Konto aus Sicherheitsgründen für den Kunden. Zudem erfolgt eine Kontosperrung nach Tod des Kontoinhabers.

Wenn der Inhaber sein Konto für illegale Geschäfte nutzt, wird das Finanzinstitut ebenfalls aktiv. Zum Beispiel wird bei einem Geldwäsche-Verdacht das Konto sofort gesperrt. Zudem kann die Bank verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen das Konto sperren oder in der Folge auch kündigen.

Kontosperrung bei Pfändung

Während die Bank selbst Konten aus Sicherheitsgründen bei Missbrauchsverdacht oder bei vertragswidrigem Verhalten des Inhabers sperrt, erfolgt eine Kontosperrung bei einer Pfändung auf Veranlassung Dritter.

In der Regel sperrt die Bank ein Konto ohne Vorankündigung, damit Beweismittel bei strafbaren Aktivitäten nicht vernichtet werden können. Allerdings erfolgt die Sperrung bei einer Kontopfändung mit Ankündigung durch den Vollstreckungstitel auf gerichtliche Verfügung – wie beispielsweise bei einer Insolvenz durch das zuständige Gericht. Ferner kann auch das Finanzamt ein Konto bei Steuerschulden pfänden oder dies tun andere Dritte, bei denen der Kontoinhaber Schulden hat.

„Egal, warum ein Bankkonto gesperrt wird – auf Nachfragen ist die Bank zur Nennung des Grundes verpflichtet. Die Sperrung darf nie willkürlich erfolgen”, unterstreicht Constantin Martinsdorf, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie Urheber- und Medienrecht.

Bankkonto gesperrt – und nun?

Eine Kontosperrung hat Rechtsfolgen für den Betroffenen:

  • Er hat keinen Zugriff mehr auf sein Guthaben.
  • Er kann keine Überweisungen oder Lastschriften mehr einlösen.
  • Zahlungseingänge behält das Finanzinstitut ein.

Trotzdem sollte der Inhaber bei einer Sperrung seines Kontos nicht in Panik verfallen und Ruhe bewahren. Denn sein verfügbares Guthaben ist nicht weg.

Zunächst sollte der Betroffene sein Geldinstitut kontaktieren, den Grund erfragen und versuchen, die Kontosperrung aufheben zu lassen. Wenn ein Gespräch mit dem Kreditinstitut keine Klärung bringt, sollte rechtlicher Beistand eingeholt werden. „Gibt es keine Rechtfertigung für die Kontosperre und besteht Eilbedürftigkeit, kann der Betroffene über einen Anwalt einen gerichtlichen Antrag auf Kontofreigabe einreichen”, schildert der Rechtsexperte. Weiter kann der Anwalt auch beraten, ob weitere Instanzen über die Kontosperrung informiert werden müssen, um Folgeschäden abzuwenden.

Grundsätzlich sollte ein Kontoinhaber immer seinen vertraglichen Pflichten nachkommen, um eine Kontosperrung zu vermeiden.

Schadensersatzansprüche bei rechtswidriger Sperrung

Eine grundlose Kontosperrung ist nicht rechtens. Deshalb ist es empfehlenswert, mit einem Anwalt über die Kontosperrung zu reden. „Denn wenn tatsächlich Rechtswidrigkeit vorliegt, kann man die Bank verklagen wegen der Kontosperrung”, erklärt Rechtsanwalt Martinsdorf.

Aufgrund der Kontosperrung hat der Inhaber keinen Zugriff auf sein Vermögen. In der Folge kann das dazu führen, dass er Rechnungen nicht zahlen kann. Deswegen sieht er sich auch mit Mahngebühren und weiteren Problemen konfrontiert. Darüber hinaus ist der Zahlungseingang auf dem Konto unterbrochen. Dadurch entgehen dem Kontoinhaber Zinsen. Falls die Kontosperrung rechtswidrig war, kann der Betroffene vom Finanzinstitut die Erstattung der Mahngebühren und der verlorenen Zinsen verlangen. Neben dem finanziellen Schaden können auch immaterielle Belastungen, die durch die Kontosperrung entstanden sind, geltend gemacht werden.

Wie lange kann ein Konto gesperrt bleiben?

Wie lange eine Kontosperrung dauert, ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt mehrere Umstände, die bei einer Kontosperrung die Dauer beeinflussen. Grundsätzlich gilt: Das Konto bleibt so lange gesperrt, bis die Ursache für die Sperrung behoben ist.

Beispielsweise wird ein Konto entsperrt, sobald die Schulden zurückgezahlt sind. Ebenfalls ist eine Kontosperrung bei einer Pfändung beendet, wenn alle offenen Forderungen beglichen sind. Dahingegen kann die Sperrung bei Verdacht auf Missbrauch durch Dritte innerhalb kürzester Zeit aufgehoben werden, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet. „Eine Vorpfändung hat auf die Dauer bis zur Kontosperrung keinen Einfluss. Auch hier wird das Konto sofort gesperrt. Allerdings wird eine Vorpfändung nach einem Monat gegenstandslos, wenn kein endgültiger Titel zugestellt wird”, weist der Jurist hin.

Aufhebung der Kontosperrung bei Verdacht auf Geldwäsche

Ist das Konto auf Grund einer Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche gesperrt, kann die Bank die Sperrung am dritten Werktag nach der Meldung wieder aufheben. Vorausgesetzt die Durchführung der Transaktion wurde von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder der Staatsanwaltschaft nicht untersagt. Mit anderen Worten: Die Verdachtsmeldung hat sich nicht bestätigt und wird am dritten Tag gegenstandslos.

Kontosperrung – Beispiel Commerzbank

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Banken sich weigern, die Sperrung wieder aufzuheben. Dies zeigt ein Beispiel einer Kontosperrung bei der Commerzbank: Hier hatte die Commerzbank zwei Kunden sämtliche Kontoverfügungen auf Grund einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung gesperrt. Die Meldung bezog sich aber nicht auf eine bestimmte Transaktion. Vielmehr galt sie als vorbeugende Maßnahme, um Abverfügungen mutmaßlich deliktischen Guthabens zu verhindern.

„Rechtlich ist dies dann kein Umstand, der unter die Drei-Tage-Frist fallen muss. Dadurch kann die Sperrung weitaus länger aufrecht gehalten werden”, führt Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf aus. Doch in diesem Fall rannte den Betroffenen die Zeit davon. Denn sie waren verpflichtet, nur zehn Tage nach Feststellung der Kontosperrung einen sechsstelligen Betrag für den Kauf einer Immobilie zu zahlen.

Mit Hilfe eines Anwalts stellten sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Das Gericht erkannte die Eilbedürftigkeit an. Binnen weniger Tage war die einstweilige Verfügung erlassen, die die Kontosperrung aufhob.

Kontosperrung vs. Kontopfändung

Während Banken von sich aus Konten nur sperren dürfen, wenn ein Kunde bei dem Institut zu hohe Schulden hat oder auffälliger Zahlungsverkehr festgestellt wird, ist eine Kontopfändung die Folge einer Zwangsvollstreckung.

Woran erkenne ich eine Kontopfändung?

Bei der Kontopfändung werden wie bei einer Kontosperrung alle Kontobewegungen gestoppt. Allerdings sind bei einer Kontopfändung Schulden des Kontoinhabers bei Dritten die Ursache. Beispielsweise kann eine Kontopfändung vom Finanzamt wegen nicht gezahlter Steuern durchgesetzt werden.

Im Gegensatz zur Kontosperrung seitens des Kreditinstituts erfolgt eine Kontopfändung nicht ohne Ankündigung. „Die Kontopfändung hat einen festen Ablauf: Zunächst erhält man bei Zahlungsverzug Mahnungen, dann einen Mahn- und zuletzt einen Vollstreckungsbescheid”, sagt der Rechtsexperte. Erst mit dem Vollstreckungsbescheid können dann Dritte bei der Bank die Kontopfändung durchsetzen und eine Kontosperrung anweisen. Das bedeutet, sie können nicht nur das aktuelle Bankguthaben für sich beanspruchen, sondern auch Zahlungen, die erst später eingehen wie Lohn oder Gehalt.

Kontopfändung aufheben

Um eine Kontopfändung wieder aufzuheben, müssen alle Forderungen des Vollstreckungsbescheids beglichen sein. Wie lange dauert die Kontofreigabe nach der Pfändung? Normalerweise kann der Betroffene innerhalb weniger Tage wieder über sein Konto verfügen, wenn alle Schulden bezahlt sind.

Seit 2010 besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, auch P-Konto genannt. Bei solchen Konten ist im Fall einer Kontopfändung ein Freibetrag von 1.340 Euro monatlich für eine alleinstehende Person geschützt. Ferner kann diese Grenze aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen, dem Eingang von Kindergeld oder Sozialleistungen angehoben werden. Ebenfalls gelten für Familien höhere Pfändungsfreibeträge.

Innerhalb von vier Wochen nach einer Kontopfändung kann der Betroffene sein Konto bei seiner Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Falls eine Umwandlung nicht veranlasst wird, ist die Bank verpflichtet, dem Gläubiger die gesamte Summe der Forderungen auszuzahlen.

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

ROLAND Newsletter erhalten

Ihre Rechte kennen und nachhaltige Lösungen für ein besseres Miteinander finden? Unsere Rechtstipps für den Alltag helfen Ihnen dabei!
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 10. Juni 2024 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Constantin Martinsdorf ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bietmann in Köln und Bergisch-Gladbach tätig. Er berät in den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts, des Sportrechts, des IT-Rechts sowie des Medien- und Kommunikationsrechts. Als überregional tätige Wirtschaftskanzlei erbringt die 1990 gegründete Sozietät Bietmann an neun Standorten Rechtsberatung und Steuerberatung

Constantin Martinsdorf

Constantin Martinsdorf

Kanzlei Bietmann

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“