Haus & Mieten

Wohnungsgeberbestätigung: Pflichten für Mieter & Vermieter

Eine Person liegt auf dem Boden einer leeren Wohnung. Auf der Person liegen Umzugskartons.

Ein Wohnungswechsel bringt mehr als nur Kartons packen mit sich – er ist auch rechtlich relevant. Wer umzieht, ist verpflichtet, sich umzumelden und der Behörde eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Diese muss der Vermieter oder Eigentümer ausstellen. Aber was muss diese Wohnungsgeberbescheinigung enthalten? Ist dieser Prozess auch digital möglich? Und was kann man tun, wenn der Vermieter sich weigert?

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument und dient als Nachweis über den Einzug gegenüber der Meldebehörde. Sie belegt, dass eine Person tatsächlich in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Das Dokument wird auch Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung oder Meldebescheinigung vom Vermieter genannt.

Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Sie soll etwa den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen oder die Umgehung von Aufenthaltspflichten verhindern.

Die Pflicht zur Vorlage einer solchen Bestätigung besteht seit dem 1. November 2015 und ist in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Wer sich mit der Meldepflicht bei Umzug befasst, sollte wissen: Ohne Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Anmeldung möglich und es drohen Bußgelder.

Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?

Das Gesetz verpflichtet grundsätzlich den Wohnungsgeber zur Ausstellung der Bescheinigung. Das kann sein:

  • der Vermieter oder Eigentümer der Immobilie,
  • ein beauftragter Hausverwalter,
  • der Hauptmieter, wenn es sich um eine Untermiete oder Wohngemeinschaft handelt.

Wichtig: Auch wenn es keine schriftliche Zustimmung braucht, sollte der Vermieter stets über einziehende Personen informiert werden. Das gilt besonders bei WG-Neugründungen oder Partnern, die in eine bestehende Wohnung hinzuziehen. Wenn also ein Freund oder eine Freundin einzieht, benötigt die Behörde hierfür ebenfalls eine Wohnungsgeberbescheinigung.

Dürfen Familienmitglieder eine Vermieterbescheinigung ausstellen?

Ja, Familienmitglieder dürfen ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen. Zieht zum Beispiel ein Kind zurück zu den Eltern, dürfen die Eltern die Bescheinigung ausfüllen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind nicht als Mitmieter im Mietvertrag geführt wird. Im Prinzip gilt bei Familienmitgliedern dasselbe wie bei Untermietern: Der Hauptmieter darf die Bescheinigung ausstellen.

„Ziehen nahe Familienangehörige – etwa der Ehegatte, Kinder oder Eltern – in die Wohnung ein, ist hierfür in der Regel keine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich, den Vermieter vorab zu informieren“, rät Rechtsanwalt Kütük.

Inhalt: Welche Angaben muss die Wohnungsgeberbescheinigung enthalten?

Eine gültige Wohnungsgeberbestätigung muss laut Bundesmeldegesetz zwingend folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (ist dieser nicht identisch mit dem Eigentümer, muss auch dessen Name angegeben werden),
  • Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wurde,
  • Namen aller meldepflichtigen Personen (z. B. Kinder, Partner oder Mitbewohner),
  • Einzugsdatum,
  • Unterschrift des Wohnungsgebers.

„Wer in seine eigene Immobilie einzieht, darf sich die Wohnungsgeberbescheinigung selbst ausstellen. Empfehlenswert ist es, zusätzlich einen Eigentumsnachweis, etwa einen aktuellen Grundbuchauszug, beizufügen, um Rückfragen zu vermeiden“, ergänzt Rechtsanwalt Kütük.

Gut zu wissen:

Die meisten Städte und Gemeinden stellen offizielle Vordrucke oder Vorlagen als PDF-Formulare bereit. Diese können häufig digital ausgefüllt und anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden. Alternativ kann die Bestätigung auch formlos erfolgen, sofern alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten sind.

Frist: Wann muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden?

Nach dem Einzug in die neue Wohnung läuft eine Frist von 14 Tagen, um sich bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) anzumelden. Die Wohnungsgeberbescheinigung muss dabei zwingend vorgelegt werden. Andernfalls ist keine Anmeldung möglich. Ein Mietvertrag allein reicht hierfür nicht aus.

Meldefrist verpasst?

Wer die Wohnsitzanmeldung zu spät vornimmt, riskiert ein Bußgeld. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist das zentrale Dokument zur Erfüllung der Meldepflicht nach dem BMG. Um nichts Wichtiges für den Umzug zu vergessen, kann eine Umzugs-Checkliste helfen.

Mietvertrag statt Wohnungsgeberbescheinigung: Geht das?

Nein. Der Mietvertrag dient nicht als Ersatz für die Wohnungsgeberbestätigung. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Funktionen. Wer eine neue Wohnung bezieht, benötigt die Wohnungsgeberbescheinigung zusätzlich zum Mietvertrag.

Was gilt bei Untermiete oder Wohngemeinschaften?

  • Untermiete: Hauptmieter dürfen die Wohnungsgeberbescheinigung für Untermieter ausstellen, sollten dies jedoch mit dem Vermieter abstimmen. Auch bei Freundschaften oder Partnerschaften empfiehlt es sich stets ein schriftlicher Untermietvertrag .
  • Wohngemeinschaften: Auch hier kann der Hauptmieter die Bescheinigung für neue Mitbewohner ausfüllen. Ein WG-Mietvertrag regelt die weiteren Rechte und Pflichten.

Elektronische Übermittlung: Ist eine digitale Wohnungsgeberbestätigung möglich?

Ja, das Bundesmeldegesetz sieht in § 19 Abs. 4 BMG ausdrücklich die Möglichkeit der elektronischen Bestätigung vor. Dabei übermittelt der Wohnungsgeber die Daten direkt an die Meldebehörde und erhält ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal (eine Bestätigungs-ID). Dieses wird dem Mieter zur Vorlage bei der Anmeldung mitgeteilt.

Darüber hinaus ist inzwischen auch eine vollständig digitale Wohnsitzanmeldung möglich. Am Ende erhält man eine digitale Meldebestätigung und kann sogar Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte selbst aktualisieren.

Was tun, wenn der Vermieter sich weigert?

Weigert sich der Vermieter oder Eigentümer, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, sollte die zuständige Meldebehörde informiert werden. Gleiches gilt, wenn die Ausstellung etwa wegen Krankheit oder Urlaubs nicht rechtzeitig erfolgen kann.

„Es empfiehlt sich, dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung zu setzen. Mit einer Kopie des Schreibens kann gegenüber der Meldebehörde nachgewiesen werden, dass der Mieter alles Erforderliche unternommen hat“, erläutert Rechtsanwalt Kütük. Die Meldebehörde fordert den Wohnungsgeber anschließend zur Auskunft auf. Zusätzlich droht ein Bußgeldverfahren.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender oder falscher Wohnungsgeberbescheinigung?

Wird keine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt, kann die Anmeldung verweigert werden. Zudem droht gemäß § 54 BMG ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Vermieter, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen oder falsche Angaben machen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro drohen.

Kommt es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, etwa bei verweigerter oder fehlerhaften Bestätigung, kann eine Mietrechtsschutzversicherung unterstützend eingreifen.

Wo finde ich ein Muster oder Formular für die Wohnungsgeberbestätigung?

Viele Kommunen und Bundesländer stellen auf ihren Webseiten kostenfreie Formulare zur Verfügung. Eine einfache Suche nach „Wohnungsgeberbestätigung + Stadt“ führt meist schnell zum passenden Dokument.

Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 16. November 2020 veröffentlicht und am 11. März 2026 aktualisiert.

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Tanju Kütük ist seit 2009 als Rechtsanwalt tätig. In der Kanzlei Kahlert Padberg sind seine Tätigkeitsschwerpunkte u.a. Mietrecht, Verkehrsrecht und Werkvertragsrecht. Die Kanzlei unterhält Standorte in Hamm, Leipzig und Halle. Fast alle Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über einen oder mehrere Fachanwaltstitel.

Tanju Kütük

Tanju Kütük

Kanzlei Kahlert Padberg

Weitere Rechtstipps zum Thema