Mann verbringt die Rente im Ausland.

Rente im Ausland: Der Traum vom Lebensabend unter Palmen

Leben & Freizeit

Die Vorstellung klingt verlockend: unter Palmen am Strand oder in einer Finca in den Bergen den wohlverdienten Ruhestand genießen. Neben diesen Vorteilen ist das Leben im Ausland zudem oftmals günstiger als in Deutschland. Bereits über 240.000 Rentner mit deutschem Pass haben sich den Traum von der Rente im Ausland erfüllt.

Die Deutsche Rentenversicherung überweist daher momentan in mehr als 150 Länder Rentenbeiträge. Zu den beliebtesten Ländern für den Ruhestand zählen die USA, die Schweiz und Österreich. Doch unter welchen Bedingungen kann man auch im Ausland die deutsche Rente beziehen? Darüber habe ich mit Rechtsanwalt Henning Meyersrenken von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz gesprochen. So viel schon mal vorweg: Der Rentenbezug im Ausland hat rechtliche und finanzielle Folgen und bedarf einiger Behördengänge. Daher solltest du dich gründlich auf die Rente im Ausland vorbereiten. Mehr dazu erfährst du im Artikel.

Vorübergehender Auslandsaufenthalt: Rente in voller Höhe

Grundsätzlich können Personen, die in Deutschland gesetzlich rentenversichert waren, selber entscheiden, wo sie ihren Ruhestand verbringen möchten. Wie hoch die Rente im Ausland ausfällt, hängt jedoch davon ab, ob man dauerhaft oder nur vorübergehend dort leben möchte. Wenn man in einem wärmeren Land „überwintern“ möchte oder einfach einen längeren Urlaub plant, handelt es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt. „Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt darf man sich maximal sechs Monate im Jahr im Ausland aufhalten. In dem Fall erhält man seine Rente in voller Höhe wahlweise auf ein Konto in Deutschland oder im Ausland“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Aber Achtung: Bei der Überweisung der Rente ins Ausland können Bankspesen anfallen und Kursverluste entstehen.

Dauerhafter Auslandsaufenthalt: Behörden informieren

Anders sieht es hingegen aus, wenn man dauerhaft ins Ausland ziehen möchte. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken hierzu: „Unter ‚dauerhaft‘ versteht der Gesetzgeber, dass Personen ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands haben. Dies ist der Fall, wenn man sich im Laufe eines Jahres mehr als sechs Monate im Ausland aufhält.“ Wenn man den Schritt wagt und langfristig Deutschland den Rücken zukehrt, ist man lediglich verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung seine Anschrift, Kontaktdaten und Bankverbindung mitzuteilen. Außerdem überprüft die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig, ob sich der Aufenthaltsort geändert hat. „Ich empfehle daher, der Behörde bei einem Umzug mindestens drei Monate vor der Änderung der Adresse Bescheid zu geben. Das Gleiche gilt auch für die Änderung der Bankverbindung. Andernfalls kann es zu Verzögerungen bei den Zahlungen oder zu Kosten durch Rückbuchungen kommen“, so der Rechtsexperte. Einmal pro Jahr ist zudem eine Lebensbescheinigung nötig. Dabei erhältst du ein Formular, das du innerhalb einer bestimmten Frist ausfüllen und nach Deutschland zurücksenden musst. Wenn du diese Frist überschreitest, wird deine Rentenzahlung angehalten, bis du dich beim Renten-Service der Rentenversicherung meldest.

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Riester-Rente und Erwerbsminderungsrente: Ausnahmen möglich

Wenn du zur Vorsorge neben der staatlichen Rente auch privat mit einer Riester-Rente vorsorgst, solltest du genau hinschauen. „Wer innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auswandert, kann die staatliche Förderung, die er für den Riester-Vertrag erhalten hat, behalten. Außerhalb der EU und dem EWR müssen diese Zulagen jedoch zurückgezahlt werden. Dabei können schnell 10.000 Euro an Zulagen zusammenkommen.“ Wer nun seinen Traum von der Rente im Ausland bedroht sieht, kann zumindest teilweise beruhigt sein: Die Zulagen musst du nicht auf einmal zurückzahlen, sondern monatlich 15 Prozent.

Ähnlich verhält es sich mit verminderter Erwerbsfähigkeit. Wenn Arbeitnehmer durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr arbeiten können, erhalten sie eine Erwerbsminderungsrente. „Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt kann sich negativ auf die Erwerbsminderungsrente auswirken. Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind, haben Sie in der Regel keine Kürzungen Ihrer Erwerbsminderungsrente zu befürchten. Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen jedoch eine Teilzeitarbeit zulassen, der deutsche Arbeitsmarkt dies aber nicht zulässt, dann gilt es einiges zu beachten. In diesen Fällen kann die Erwerbsminderungsrente gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden“, so Henning Meyersrenken.

Steuern: Spezielle Regeln

Ein weiterer Punkt, an den du denken musst: Steuern. Auch als Ruheständler im Ausland musst du diese zahlen. Denn Renten werden seit 2005 besteuert, egal wohin sie überwiesen werden. An welches Land du die Steuern zahlen musst, hängt davon ab, wo du deinen Wohnsitz gemeldet hast. Wenn du also nur vorübergehend ins Ausland ziehst und deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hast, musst du in Deutschland unbeschränkt Steuern zahlen und deine Steuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt einreichen. Dies gilt auch, wenn du neben deinem Auslandswohnsitz einen deutschen Wohnsitz behältst.

Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dennoch steuerpflichtig und muss auf einige Vorteile verzichten, die man beim Leben in Deutschland hat. Henning Meyersrenken dazu: „Das heißt, dass kein Grundfreibetrag gilt. Außerdem wird das steuerpflichtige Einkommen ab dem ersten Euro besteuert. Zudem werden zahlreiche Vergünstigungen wie das Ehegattensplitting und Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende nicht mehr berücksichtigt.“

Bevor du ins Ausland gehst, solltest du daher auf jeden Fall ausrechnen, welche Kosten auf dich zukommen. Bei Fragen rund um das Thema kannst du dich an das Finanzamt Neubrandenburg wenden, das für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist.

Übrigens: Es gibt eine juristische Hintertür, um unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben: Wenn du mindestens 90 Prozent deiner Einkünfte aus Deutschland beziehst, kannst du einen Antrag stellen, mit dem du unbeschränkt steuerpflichtig bleibst. Diesen Antrag musst du ebenfalls an das Finanzamt Neubrandenburg richten.

Krankenversicherung: Diese Unterschiede gibt es

Damit du das Leben im Ausland in vollen Zügen genießen kannst, ist die richtige Absicherung unerlässlich. Hierzu zählt auf jeden Fall eine Krankenversicherung. Grundsätzlich bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse auch bestehen, wenn du deinen Wohnsitz verlegst. Es gibt jedoch einige Punkte, die du beachten solltest: „Diese Regelung gilt nur innerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz. Zudem darf kein zusätzlicher Leistungsanspruch im Ausland bestehen – beispielsweise aufgrund einer Beschäftigung im Ausland oder wegen Rentenansprüchen im Zielland“, weiß Henning Meyersrenken. Außerhalb der EU hast du keinen Leistungsanspruch. Daher solltest du dich mittels einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung absichern.

Bei Arztbesuchen solltest du deine europäische Versicherungskarte mitnehmen, damit der Arzt die Behandlung direkt mit der deutschen Krankenversicherung abrechnen kann. In einigen Ländern akzeptieren Ärzte allerdings nicht die europäische Versicherungskarte. Dies ist vor allem in Touristengebieten Südeuropas der Fall. Dort rechnen die Ärzte häufig nur privat ab, sodass du in Vorkasse gehen musst. Außerdem solltest du beachten, dass du nur die Leistungen erhältst, die im jeweiligen Land für gesetzlich Versicherte üblich sind. In der Schweiz muss man beispielsweise jährlich bis zu 300 Schweizer Franken (circa 270 Euro) selber zahlen. Darüber hinaus müssen Patienten bei weiteren Behandlungen 10 Prozent der Kosten übernehmen. In Frankreich liegt der Eigenanteil sogar noch höher: Dort müssen Patienten in der Regel sogar 30 Prozent der Kosten selber tragen.

Wie du siehst, ist es am besten, wenn du dich über die einzelnen Aspekte der Rente im Ausland informierst, damit der Traum vom Ruhestand unter Palmen zur Realität werden kann.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 23. August 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Henning Meyersrenken

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Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“