Wer erbt, muss sich innerhalb weniger Wochen entscheiden, ob er das Erbe ausschlagen möchte. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Hier erfährst du, wie viel Zeit du für diese Entscheidung hast und welche Kosten auf dich zukommen.
Inhalte zu Erbe ausschlagen
- Erbe ausschlagen: Definition und rechtliche Grundlagen
- Wann solltest du das Erbe ausschlagen?
- So schlägst du dein Erbe aus
- Erbschaft ausschlagen: Diese Unterlagen brauchst du
- Erbe ausschlagen: Diese Kosten kommen auf dich zu
- Rechte und Pflichten: Was passiert, wenn du dein Erbe ausschlägst?
- Rechtsschutzversicherung: Diese Hilfe bekommst du, wenn du dein Erbe ausschlagen möchtest
- Kannst du ein Erbe nachträglich ausschlagen?
- Die Alternative: Erbe ausschlagen oder Nachlassinsolvenz beantragen?
Erbe ausschlagen: Definition und rechtliche Grundlagen
Der Begriff „Erbausschlagung“ bezeichnet die Ablehnung eines Erbes. Grundsätzlich hat jede Person, die erbt oder erben soll, den rechtlichen Anspruch darauf, die Erbschaft abzulehnen. Möchtest du dein Erbe ablehnen, musst du es persönlich beim zuständigen Nachlass- oder Amtsgericht ausschlagen. Du kannst damit auch einen Notar beauftragen, der eine beglaubigte Erklärung aufsetzt, die du innerhalb der Frist an das Nachlassgericht schicken kannst.
Für die Entscheidung, ob du den Nachlass einer verstorbenen Person erben möchtest oder nicht, hast du eine Ausschlagungsfrist von maximal sechs Wochen. Die Frist beginnt, nachdem du von der Erbschaft erfahren hast, bzw. ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Das bestimmt § 1944 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) . Innerhalb dieser Frist musst du das Erbe ausschlagen, wenn du die Erbschaft nicht annehmen möchtest. Tust du in dieser Zeit nichts, gilt die Erbschaft laut § 1943 BGB automatisch als angenommen. Das Erbe nach Ablauf der Frist dennoch auszuschlagen, ist durch Anfechtung unter bestimmten Voraussetzungen jedoch noch möglich.
Vorsicht ist auch beim Erbscheinsantrag geboten. Viele öffentliche Stellen wollen einen Erbschein sehen. Er gilt allerdings als Bestätigung, dass du das Erbe angenommen hast. Beantrage also keinen Erbschein, wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Erbschaft annimmst.
Wann solltest du das Erbe ausschlagen?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen du ein Erbe ausschlagen kannst. Diese musst du aber nicht beim Nachlassgericht angeben. Die folgenden Fälle können Gründe für eine Ausschlagung sein:
1. Der Nachlass ist überschuldet
Ein klassischer Grund für die Erbausschlagung sind Schulden. Denn ein Erbe kann nur komplett angenommen werden – also mit allen Vermögenswerten und Schulden. Sind die Schulden nicht aus dem Vermögen zu begleichen, bedeutet es, dass du für die restlichen Schulden haftest. Das kann sich lohnen, wenn beispielsweise eine geringe Restschuld für eine Immobilie zu tilgen ist, die danach dir gehört. Sind es aber reine Schulden für bereits erhaltene Dienstleistungen oder Waren, lohnt es sich für dich in der Regel nicht. Hinweis: Es gibt Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken – etwa durch die Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.
2. Du weißt nicht genau über Schulden und Vermögen Bescheid
Zum Nachlass gehören nicht nur Bar- und Kontovermögen sowie Schulden, sondern auch alle Gegenstände, die die verstorbene Person besessen hat. Sich innerhalb von sechs Wochen über all das einen Überblick zu verschaffen, kann in manchen Situationen schwer sein. Bist du dir unsicher, was du tatsächlich erbst, und willst nichts damit zu tun haben, solltest du darüber nachdenken, die Erbschaft auszuschlagen. Wichtig: Wenn du die Erbschaft ausgeschlagen hast, ohne dir ein Bild vom Umfang des Nachlasses gemacht zu haben, kannst du die Ausschlagung in der Regel nicht mehr nachträglich anfechten!
3. Persönliche Gründe
Du kanntest die verstorbene Person kaum oder hattest aus anderen Gründen keinen Kontakt? Wenn du dich in diesem Fall damit unwohl fühlst, diesen Menschen zu beerben, ist eine Erbausschlagung ebenfalls denkbar.
4. Taktische Ausschlagung
Das Erbe ausschlagen, um zu profitieren? Das geht, aber nur in Ausnahmefällen. Normalerweise verlierst du mit der Ausschlagung auch den Anspruch auf den Pflichtteil. In manchen Situationen können Erben jedoch die Erbschaft ausschlagen und stattdessen ihren Pflichtteil verlangen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn der oder die Verstorbene in einem Testament gewisse Rahmenbedingungen für die Erbschaft bestimmt hat – sogenannte Beschränkungen und Beschwerungen laut § 2306 BGB . Folgende Fälle sind möglich:
- Laut Erbfolge würdest du erben, aber im Testament ist jemand anderes als Nacherbe bestimmt. Du würdest deine Erbschaft also erst erhalten, wenn der Nacherbe verstirbt.
- Ein Testamentsvollstrecker wurde ernannt. Der Erblasser oder die Erblasserin bestimmt genau, wer welchen Teil des Nachlasses bekommt.
- Es gibt Auflagen oder Vermächtnisse, die du als Erbe erfüllen musst.
- Das Erbe wird ausgeschlagen, damit Kinder oder Enkel erben können. In bestimmten Fällen kann eine Familie so Erbschaftssteuer sparen. Wenn kein Fall des § 2306 BGB oder § 1371 III BGB (Zugewinnausgleich im Todesfall) vorliegt, geht der Pflichtteil dann allerdings verloren.
Tipp: Bevor du ein Erbe annimmst oder ausschlägst, solltest du dir in jedem Fall einen möglichst genauen Überblick über die Vermögenswerte und Schulden verschaffen.
So schlägst du dein Erbe aus
Um dein Erbe auszuschlagen, hast du zwei Möglichkeiten. Du kannst entweder ein Notariat aufsuchen und eine beglaubigte Erklärung aufsetzen lassen, die der Notar an das Nachlassgericht oder Amtsgericht verschickt. Hier solltest du sicherstellen, dass der Brief innerhalb der Frist von sechs Wochen beim zuständigen Gericht eingeht.
Du kannst aber auch den direkten Weg gehen und selbst einen Termin beim Gericht vereinbaren. Als Nachlassgericht fungiert das Amtsgericht. Hier kannst du wählen, ob du das Amtsgericht in deinem Wohnbezirk aufsuchst oder das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person. Kannst du den Termin nicht wahrnehmen, kannst du auch jemanden bevollmächtigen. Allerdings muss diese Vollmacht öffentlich beglaubigt sein.
Gut zu wissen
Die Frist von sechs Wochen gilt nicht, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland hatte. Wenn du selbst außerhalb von Deutschland warst, als du vom Erbfall erfahren hast, ist sie ebenfalls verlängert. In beiden Fällen hast du dann sechs Monate Zeit, um das Erbe auszuschlagen.
Erbschaft ausschlagen: Diese Unterlagen brauchst du
Um das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen, benötigst du einige Unterlagen. Diese Dokumente solltest du mitnehmen:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- deinen gültigen Personalausweis
- falls vorhanden: das Schreiben des Nachlassgerichts über den Anfall der Erbschaft
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften der nächstberufenen Erben, zum Beispiel deiner Kinder
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Miterben bei einer Erbengemeinschaft
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften der weiteren Angehörigen der erblassenden Person
- Verfügungen von Todes wegen, wie ein Testament oder einen Erbvertrag, wenn sie dem Nachlassgericht nicht bereits vorliegen
Erbe ausschlagen: Diese Kosten kommen auf dich zu
Wie hoch die Kosten sind, richtet sich nach der Anlage 1 Nr. 21201 des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) . Mindestens 30 Euro fallen pro Erbausschlagung an. Der genaue Preis richtet sich allerdings nach dem Wert des Nachlasses. Gerade bei einer taktischen Ausschlagung kann das interessant werden, wenn das Vermögen nach Abzug der Schulden noch immer sehr hoch ist.
Rechte und Pflichten: Was passiert, wenn du dein Erbe ausschlägst?
Wenn du dein Erbe ausschlägst, erbt die nächste Person in der Erbfolge . Geregelt ist das in § 1953 Absatz 2 BGB. Hast du minderjährige Kinder, solltest du deshalb für sie die Erbschaft direkt mit ausschlagen. Das kannst du beim Nachlassgericht im selben Termin veranlassen. Beachte, dass die Ausschlagung für jede Person als ein neuer Vorgang gilt und die Kosten deshalb höher sind. Pro Kind wird eine eigene Gebühr für die Erbausschlagung berechnet.
Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, die in der Reihenfolge nach dir kommen, erbt schlussendlich der Staat. Die Haftung wird dann auf den Nachlass beschränkt. D. h. die Schulden werden unter Umständen nicht oder nur anteilig bezahlt, wenn nicht genug Aktiva vorhanden sind. Der Staat kann die Erbschaft laut § 1942 BGB nicht ausschlagen.
Sobald du das Erbe ausgeschlagen hast, verlierst du jedes Recht, Gegenstände der Erbschaft zu behalten. Wie bereits erwähnt sind sowohl Vermögenswerte und Schulden, aber auch alle Besitztümer der verstorbenen Person Teil der Erbmasse. Da du die Erbschaft nicht antrittst, darfst du nichts davon behalten – das steht nur den rechtmäßigen Erben zu. Die Erbmasse umfasst also auch Erinnerungsstücke, Fotos und Schmuckstücke.
Für die Beerdigungskosten gilt eine zweigeteilte Regelung: Zwar müssen Erben für die Beisetzung aufkommen – bist du dank Erbausschlagung kein Erbe mehr, musst du die Kosten also vorerst nicht übernehmen, außer du hast das Beerdigungsinstitut selbst beauftragt. Davon unabhängig gibt es aber die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht der Bundesländer. Diese verpflichtet die nächsten Angehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder), die Beerdigung in jedem Fall zu organisieren, um eine ordnungsgemäße Bestattung zu garantieren. In der Praxis kann das bedeuten, dass du als naher Angehöriger die Kosten zunächst tragen musst. Du hättest dann zwar einen theoretischen Anspruch auf Erstattung gegen den finalen Erben – ist der Nachlass aber überschuldet und erbt am Ende der Staat, ist dieser Anspruch meist wertlos und du bleibst auf den Kosten sitzen.
Rechtsschutzversicherung: Diese Hilfe bekommst du, wenn du dein Erbe ausschlagen möchtest
Es gibt keine gesonderte Erbrechtsschutzversicherung. Hast du eine private Rechtsschutzversicherung , solltest du prüfen, ob das Erbrecht mit abgedeckt ist und was dein Versicherer übernimmt. In vielen Fällen sind eine telefonische Erstberatung oder auch die Kosten für eine Mediation abgedeckt. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung dann meist auch die Kosten für eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Auch eine Prozesskostenerstattung ist möglich. Informiere dich, in welcher Höhe du die Kosten erstattet bekommst.
Achtung: Du musst die Zusatzpolice in der Regel vor dem Todeszeitpunkt deiner Angehörigen bereits abgeschlossen haben – viele Versicherungen schreiben Wartezeiten von drei Monaten bis zu einem Jahr vor. Erst dann kannst du einen Versicherungsfall geltend machen.
Kannst du ein Erbe nachträglich ausschlagen?
Wer eine Erbschaft einmal annimmt, kann sie für gewöhnlich nicht mehr ausschlagen und muss dann mit Schulden leben, falls sie vorhanden sind. In Ausnahmefällen ist es allerdings möglich, das Erbe nachträglich auszuschlagen. Gerade wenn du das Erbe angenommen hast und dachtest, dass es nur Vermögen umfasst, dich aber plötzlich mit hohen Schulden konfrontiert siehst. Dann solltest du dich auf jeden Fall bei einem Spezialisten für Erbrecht zu deinen Möglichkeiten beraten lassen. Hier können die Erfolgsaussichten einer Anfechtung der Annahmeerklärung geprüft und besprochen werden.
Gleiches gilt, wenn du ein ausgeschlagenes Erbe nachträglich annehmen möchtest. Auch hier ist es in Einzelfällen möglich, den Schritt rückgängig zu machen. Auch in diesem Fall solltest du dich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Erbrecht beraten lassen.
Die Alternative: Erbe ausschlagen oder Nachlassinsolvenz beantragen?
Wenn es in einem Nachlass Schulden gibt, du es aber dennoch nicht ausschlagen möchtest, gibt es eine andere Möglichkeit: die Haftungsbeschränkung. In diesem Fall werden die Schulden aus dem vererbten Vermögen bezahlt. Du haftest allerdings nicht mit deinem Privatvermögen für Schulden, die danach noch offen bleiben. Gläubiger haben somit kein Recht mehr, Forderungen zu stellen.
Hast du das Erbe oder deinen Erbteil bereits angenommen, kannst du dafür in der Regel zum Beispiel einen Antrag auf Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren stellen, um deine Haftung zu beschränken. Eine Nachlassinsolvenz ist ein anderes Verfahren als die Privatinsolvenz. Sie bezieht sich nur auf den Nachlass und nicht auf dein eigenes Vermögen ohne Erbfall.
Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 01. August 2025 veröffentlicht.
Unsere Partneranwältin
Karen Baas hat sich als Rechtsanwältin der Anwaltssozietät Fahr, Groß und Indetzki auf das Erbrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Beratung und Begleitung bei der Erstellung von Testamenten. Darüber hinaus befasst sie sich intensiv mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ein weiterer Interessenschwerpunkt liegt im Familienrecht. Sie vertritt ihre Mandanten insbesondere in Scheidungsverfahren und begleitet die Vermögensauseinandersetzungen.
Karen Baas
Anwaltssozietät Fahr, Groß und Indetzki
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“
Ratgeber Privatrecht