Bei Erbe eines Vermögens, kann die Erbschaftssteuer fällig werden.

Erbschaftssteuer und Freibeträge: Das musst du beachten

Leben & Freizeit

Bei einem Todesfall innerhalb der Familie ist der Nachlass vermutlich das letzte, um das man sich zu diesem Zeitpunkt kümmern möchte. Verständlich! Doch trotz allem ist es ratsam, sich zu informieren, damit man im Fall der Fälle vorbereitet ist und keine bösen Überraschungen erlebt.

Es gibt nämlich rund um die Erbschaftssteuer einiges zu beachten: Wie hoch ist die Steuer? Wann gilt für wen welcher Freibetrag? Welche Fristen muss man einhalten? Und warum macht es Sinn, sich auch mit der Schenkungssteuer zu beschäftigen?

Als Experte für Erbrecht kennt sich ROLAND-Partneranwalt Christian Möbius von der Kanzlei Bietmann Rechtsanwälte bestens mit dem Thema aus. Er gibt Tipps, was man rund um die Erbschaftssteuer, Freibeträge und Fristen beachten muss.

Erbschaftssteuer: Wann wird sie fällig?

„Wer aufgrund eines Todesfalls Vermögen erbt, kann unter Umständen dazu verpflichtet werden, eine spezielle Steuer darauf zu zahlen: die Erbschaftssteuer. Ebenso wie bei einer Schenkung hält der Staat auch beim Vermögenswechsel die Hand auf“, so Rechtsanwalt Christian Möbius. Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder, der durch Erbschaft Vermögen erwirbt. Es gibt jedoch auch Freibeträge, die bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei sind (dazu später mehr).

Einkommensteuererklärung: Wo und wann muss ich das Erbe melden?

Als Erbe musst du eine vollständige und gewissenhafte Steuererklärung beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt am letzten Aufenthaltsort des Erblassers, also des Verstorbenen, abgeben. Befinden sich die vererbten Vermögensgegenstände im Ausland, wie zum Bespiel eine Immobilie, kann es erforderlich sein, dass auch dort eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Das hängt laut Rechtsexperte jedoch vom jeweiligen Land ab.

Grundsätzlich gilt eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Erbschaft. In dieser Zeit solltest du also deine Steuererklärung abgegeben haben. Wie Christian Möbius erklärt, kann diese Frist aber auch durch einen formlosen Brief an das zuständige Finanzamt verlängert werden, wenn zum Beispiel noch nicht alle Einzelheiten erklärt werden konnten: „Was die Frist zur Abgabe der Steuererklärung angeht, zeigen sich die Finanzbehörden oft großzügig, wenn es um Fristverlängerungen geht“, weiß Rechtsanwalt Christian Möbius aus Erfahrung. Doch Achtung bei Großvermögen: „Bereits die verspätete Abgabe der Steuererklärung ohne Fristverlängerungsantrag kann den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.“ Der Rechtsexperte rät deshalb, sich als Steuerpflichtiger frühzeitig mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen.

Nachdem man die Steuererklärung eingereicht hat, erhält man als Erbe bzw. als Testamentsvollstrecker den „Erbschaftsteuerbescheid”. Der hier angegebene Betrag muss innerhalb von einem Monat beglichen werden.

Was viele nicht wissen: „Im Todesfall erhält das Erbschaftsteuer-Finanzamt von den Kreditinstituten, mit denen der Erblasser in einer Geschäftsbeziehung stand, automatisch Meldungen über die Konto- und Depotstände vom Todestag“, erklärt Christian Möbius. Das Finanzamt weiß also ganz genau, wie viel Geld der Verstorbene auf der Bank hatte.

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Erbschaftssteuer: Wie hoch ist die Steuer?

Wie viel der Erbe versteuern muss, hängt laut Rechtsanwalt von zwei Faktoren ab: die Höhe des erworbenen Vermögens und der Grad der Verwandtschaft: „Bei der Erbschaftssteuer gilt der Grundsatz: Je weiter entfernt man mit dem Verstorbenen verwandt war, desto höher ist der Betrag. Zusätzlich ist auch der Steuersatz höher, je höher Betrag ist, den man durch den Todesfall erwirbt.“ Der genaue Wert ergibt sich aus der aktuellen Steuertabelle, die auf Basis des Erbrechts erstellt wird.

Doch um zu wissen, wie hoch der Steuersatz ist, muss zunächst geklärt werden, wie hoch der Nachlasswert überhaupt ist. Dazu müssen die Schulden, Verbindlichkeiten und „Erbfallkosten“, also Bestattung, Graberwerb und Gerichtskosten etc., vom (Aktiv-)Vermögen des Erblassers abgezogen werden. „Jeder, der von diesem ermittelten ‚Reinnachlass‘ etwas erhält, muss den erworbenen Wert versteuern, sofern dieser den gesetzlichen Freibetrag übersteigt“, so der Rechtsanwalt.

Hier kannst du dir die Höhe deiner Erbschaftssteuer errechnen:




Freibetrag: Wer muss zahlen?

Laut aktuellem Erbrecht gibt es bei der Erbschaftssteuer Freibeträge. Wer also einen Wert innerhalb dieses Freibetrags erbt, muss keine Erbschaftssteuer darauf zahlen. Hier gilt: „Je näher man mit dem Erblasser verwandt war, desto höher liegt der Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags ist also zum einen vom Verhältnis zum Erblasser abhängig und zum anderen von der maßgeblichen Steuerklasse (Steuerklasse I, Steuerklasse II oder Steuerklasse III). So hat zum Beispiel der verbliebene Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, jedes Kind 400.000 Euro und jedes Enkelkind 200.000 Euro. Alle übrigen Verwandten wie Geschwister, Nichten und Neffen haben einen Freibetrag von 20.000 Euro pro Erbfall“, so Christian Möbius.

Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer: Was ist günstiger?

Wer sich schon zu Lebzeiten Gedanken um sein Erbe macht, kann den eigenen Erben unter Umständen viel ersparen. Denn in manchen Fällen kann es steuerlich sinnvoller sein, eine Schenkung in Betracht zu ziehen. Denn wie Rechtsanwalt Christian Möbius weiß, stehen die Freibeträge der Erbschaftssteuer alle zehn Jahre auch den Steuerpflichtigen zu. „Je nach individueller Situation kann eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich günstiger sein. Allerdings sollten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung dringend mit einem Anwalt beraten werden“, rät der Rechtsexperte.

Wenn du mehr Informationen zu den Themen „Gesetzliche Erbfolge“, „Testament“ oder „Erbe ausschlagen“ wissen möchtest, schau’ hier vorbei.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 14. August 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Christian Möbius ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Bietmann, die mit zehn Standorten in Deutschland vertreten ist. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Erbrecht und das allgemeine Zivilrecht. Vor seinem Jura-Studium absolvierte Christian Möbius eine Ausbildung zum Bankkaufmann, wovon er neben seinen juristischen Kenntnissen insbesondere in den Bereichen Nachlassregelung, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung profitiert.

Christian Möbius

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Sozietät Bietmann

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“