Hecken sorgen für den Blick ins Grüne. Sie bringen ein natürlich ästhetisches Panorama in jeden Garten, schaffen ein günstiges Kleinklima und bieten Lebensraum für eine Vielfalt heimischer Tierarten. Daher sind sie beliebte grüne Grundstücksgrenzen, die darüber hinaus noch einen perfekten Sicht- und Lärmschutz bieten. Allerdings muss eine Hecke gepflegt werden.
Inhalte zu Hecke schneiden
- Wann darf man seine Hecke schneiden?
- Arten des Heckenschnitts
- Radikaler Rückschnitt bzw. auf Stock setzen einer Hecke
- Großer bzw. starker Rückschnitt einer Hecke
- Formschnitt einer Hecke
- Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz
- Ausnahmen & Gesetzgebung in anderen Bundesländern beim Hecke schneiden
- Nachbarschaftsstreit wegen der Hecke – was gilt hier?
- Nachbarschaftsrecht
- Höhe der Hecke zum Nachbarn
- Fazit: Das gibt es zum Thema Hecke schneiden zu beachten
Experten empfehlen, zwei Mal im Jahr Hecken zu schneiden. Dabei gilt es einiges zu beachten. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält Regelungen dazu, wann und wie du deine Hecke schneiden darfst. Bei Verstößen sieht das Bundesnaturschutzgesetz empfindliche Bußgelder vor. Sofern die Hecke als Grundstücksgrenze zum Nachbarn dient, ist auch nicht immer ganz klar, wer die Verantwortung trägt.
In diesem Ratgeber erfährst du, wann du deine Hecke schneiden darfst. Außerdem werfen wir ein Licht auf die Bußgelder, die drohen, wenn du gegen das Gesetz verstößt. Und damit es keinen Nachbarschaftsstreit wegen des Heckenschnitts gibt, gucken wir uns an, an welche Regeln du dich halten musst.
Wann darf man seine Hecke schneiden?
Du willst deine Hecke schneiden? Wann das erlaubt ist, erfährst du im Bundesnaturschutzgesetz. Denn beim Heckeschneiden spielt Vogelschutz eine wichtige Rolle. „Nistende Vögel und andere Kleintiere dürfen als wild lebende Tiere nach §39 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) im Frühling und Sommer weder beunruhigt, verletzt oder getötet werden noch darf ihre Lebensgrundlage beeinträchtigt oder zerstört werden", erklärt Rechtsanwalt Moradzadeh. Die Tiere suchen im Frühjahr nach Brutplätzen. In Hecken und Gebüschen finden sie geeignete Stellen, um sich einzunisten. Beim Heckeschneide ist daher unbedingt darauf zu achten, dass der Lebensraum dieser Tiere nicht beeinträchtigt wird.
§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatschG sieht für die Zeit vom 1. März bis zum 30. September ein Rückschnittverbot für Hecken vor (Schonzeit). Ausgenommen hiervon sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung. Während nämlich im Frühjahr und Sommer das radikale Heckeschneiden verboten ist, dürfen Gärtner durchaus für einen kleinen Formschnitt zur Schere greifen. Offiziell liegt der Zeitraum für Heckenschnitt daher zwischen Anfang Oktober und dem Ende Februar. Unter Berücksichtigung der natürlichen Wachstumsphasen werden folgende Zeiträume für den Heckenschnitt empfohlen:
- Februar-März: großer bzw. starker Rückschnitt
- März-September: leichter Formschnitt
- Oktober-Februar: radikaler Rückschnitt
Arten des Heckenschnitts
Grundsätzlich gibt es die vorgenannten drei Arten des Heckenschnitts. Der radikale Rückschnitt bringt eine Hecke mit einem Schnitt bis auf den Stamm wieder in Form. Im Gegensatz dazu werden bei einem starken Rückschnitt nur kranke, abgestorbene und sehr alte Triebe entfernt. Beim Formschnitt wird die Hecke lediglich leicht gestutzt. Während von März bis Oktober die ersten beiden Arten verboten sind, darf ein Formschnitt an einer Hecke das ganze Jahr über vorgenommen werden.
Radikaler Rückschnitt bzw. auf Stock setzen einer Hecke
Bei einem radikalen Rückschnitt werden alle Triebe der Hecke bis auf den dicksten Stamm entfernt. Dort sprießen dann im nächsten Frühjahr neue Äste. Besonders empfiehlt sich ein radikaler Rückschnitt bei Hecken, die lange nicht gepflegt wurden und völlig außer Form geraten sind. Aber auch bei vielen kahlen Stellen kann ein „auf den Stock setzen“ der Hecken helfen. Denn nach dem Rückschnitt können die jungen Triebe dichter wachsen. Zudem kann durch regelmäßigen Formschnitt kahlen Stellen entgegengewirkt werden. „Auch in dem vom Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen Zeitraum zum Heckenschnitt muss die Hecke unbedingt auf kleine Tiere wie Vögel oder Igel kontrolliert werden”, weist Rechtsanwalt Moradzadeh hin.
Großer bzw. starker Rückschnitt einer Hecke
Wirken einige Triebe der Hecke krank oder gar abgestorben, können diese in einem großen bzw. starken Rückschnitt entfernt werden. Ebenfalls spricht man von einem großen Heckenschnitt, wenn die Hecke im Frühjahr auf die gewünschte oder ggf. nachbarrechtlich zulässige Höhe und Breite zurückgeschnitten wird. Allerdings werden hier im Gegensatz zum radikalen Rückschnitt immer nur einzelne Triebe beschnitten.
Formschnitt einer Hecke
Der Formschnitt einer Hecke ist ein Pflegeschnitt. Er sorgt dafür, dass die Hecke in Form bleibt. Dabei werden nur vereinzelte Triebe gestutzt. Zulässig ist ein Formschnitt über das ganze Jahr hinweg. Allerdings ist der beste Zeitpunkt im Frühsommer nach dem Ende der Hauptwachstumsphase.
Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz
Bei einem Verstoß gegen § 39 BNatschG drohen Strafen. „Während im Bundesnaturschutzgesetz zwar einheitlich geregelt ist, wann das Heckeschneiden unter Strafe gestellt ist, legen die Bundesländer die Höhe der Bußgelder selbst fest”, so Rechtsanwalt Moradzadeh. Hier gibt es einen guten Überblick zu den Bußgeldern, die fällig werden, wenn die Hecke rechtswidrig geschnitten wird.
Die Höhe der Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland. Zudem sind sie an unterschiedliche Kriterien gebunden. So kann die Höhe des Bußgeldes davon abhängig sein, wie viele Meter Hecke entfernt wurden. In NRW droht beispielsweise ein Bußgeld zwischen 40 und 750 Euro, wenn – bei unerlaubtem Heckenschnitt - bis zu zehn Metern Hecke entfernt wurden. In Mecklenburg-Vorpommern liegt das Bußgeld bei gleicher Heckenlänge zwischen 100 Euro und 1.000 Euro. Hier können sogar bei einem unerlaubten Rückschnitt von über 100 Metern bis zu 100.000 Euro fällig werden.
Wann das Heckeschneiden sanktioniert wird und wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist stets eine Einzelfallentscheidung und richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Bei einem Bußgeldverfahren kann eine Rechtsschutzversicherung weiterhelfen und dich zum Beispiel beim Einspruch zu unterstützen.
Ausnahmen & Gesetzgebung in anderen Bundesländern beim Hecke schneiden
Von Ende Februar bis Ende September besteht ein striktes Heckenschnitt-Verbot. Dennoch gibt es Ausnahmen: So dürfen z.B. im Rahmen von genehmigten Baumaßnahmen Gehölze beseitigt werden. Zudem regeln Baumschutzverordnungen und -satzungen in den Bundesländern weitere Ausnahmen, soweit sie Anwendung finden (meist ab einem gewissen Stammumfang).
In Berlin beispielsweise unterliegen folgende Maßnahmen nicht dem Heckenschnitt-Verbot:
- Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen wie das Entfernen von toten und kranken Trieben
- Entfernung von Trieben mit einem maximalen Umfang von 15 Zentimetern, wenn diese einen Platz verschatten oder eine Feuerwehrzufahrt behindern
- Entfernung von Trieben mit einem maximalen Umfang von 15 Zentimetern, wenn sie in das Nachbargrundstück herüberragen
In Hamburg gilt es zu beachten, dass grundsätzlich alle Bäume und Hecken geschützt sind. Somit besteht in der Hansestadt ein grundsätzliches Heckenschnitt-Verbot, sofern keine Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes vorliegt. Allerdings ist das Abschneiden des jeweiligen Jahreszuwachses erlaubt.
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen machen keine Angabe zum Bußgeld, wenn eine Hecke während der Schonzeit geschnitten wird.
Nachbarschaftsstreit wegen der Hecke – was gilt hier?
Oft dient die Hecke als Grundstücksgrenze zu dem Garten des Nachbarn. Allerdings ist es nicht selten, dass die sog. Grenzhecke Gegenstand intensiver und langjähriger nachbarschaftlicher Streitigkeiten ist. Dies insbesondere dann, wenn keine der beiden Parteien sich für die Pflege und den Rückschnitt der Hecke verantwortlich fühlt. Insoweit stellt sich oft die rechtliche Frage, wer die Hecke schneiden muss, ab welcher Höhe die Hecke zum Nachbarn überhaupt geschnitten werden muss und auf welche Höhe und Breite sie zu kürzen ist.
Nachbarschaftsrecht
Hier kann das Nachbarschaftsrecht weiterhelfen, das in vielen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Somit ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt, wie hoch eine Hecke sein darf und wann eine Grenzhecke geschnitten werden muss. Falls ein Großteil der Hecke offensichtlich auf einem Grundstück ist, ist dieser Nachbar zur alleinigen Verfügung berechtigt. In einigen Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, NRW, Hessen) besteht sogar eine Einfriedungspflicht, die einem Grundstückeigentümer einen Anspruch auf Errichtung einer gemeinsamen Einfriedung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gibt. Eine Einfriedung ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze (bspw. Zaun, Beet, Mauer, Hecke etc.). Sie dient dazu, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen, um unbefugtes Betreten oder sonstige störende Einwirkungen zu verhindern.
Diese Einfriedung kann als Hecke errichtet werden, wobei die Beschaffenheit der Hecke ortsüblich sein muss. Andere Bundesländer sehen eine Einfriedungspflicht nicht vor (zB. Hamburg, Bayern, Meckl.-V.). Die Grenzhecke steht dann aber als gemeinschaftliche Grenzanlage im Miteigentum beider Grundstückseigentümer und berechtigt bzw. verpflichtet beide zur Benutzung und Unterhaltung. Das heißt, sie müssen sich abstimmen, wer die Hecke wann schneidet. Auch die Unterhaltskosten werden von beiden Nachbarn in der Regel zu gleichen Teilen getragen. Entfernt eine Partei ohne Zustimmung der anderen die Hecke gänzlich, muss mit Anspruch des Nachbarn auf Schadensersatz bzw. Wiederherstellung gerechnet werden. „Da die Grenzhecke also meist auch im Miteigentum des Nachbarn steht, darf sie nicht ohne dessen Erlaubnis beseitigt werden”, erklärt Rechtsanwalt Moradzadeh.
Höhe der Hecke zum Nachbarn
Die zulässige Höhe der Hecke zum Nachbarn ist in den Bundesländern ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Teilweise befassen sich Vorschriften im (Bau-) Ordnungsrecht und Nachbarrecht mit der zulässigen Höhe von Hecken und solche als Einfriedungen. Die Beschaffenheit von Hecken als Einfriedung richtet sich in erster Linie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Insbesondere können Bebauungspläne Angaben zu Art und Höhe einer Hecke enthalten. Soweit nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften eine bestimmte Art der Einfriedung vorschreiben, ist die Eigenschaft von Hecken als Einfriedung in den Nachbarrechtsgesetzen geregelt. So bestimmt beispielsweise § 31 NachbG Schleswig-Holstein, dass die Einfriedung bzw. Hecke ortsüblich sein muss. Einige Bundesländer überlassen die Regelung im Hinblick auf die Eigenschaft der Hecke den Kommunen und Gemeinden.
In einigen Bundesländern sind insoweit auch Regelungen (z.B. in Nachbarrechtsgesetzen) für Anpflanzungen enthalten, aus denen hervorgeht, welche Höhe die Hecke zum Nachbarn in Relation zum Abstand der Grundstücksgrenze haben darf. Bayern, Berlin Hessen, Niedersachsen, NRW und Sachsen haben beispielsweise festgelegt, dass die Heckenhöhe maximal zwei Meter betragen darf, wenn sie 50 Zentimeter Abstand zur Grundstücksgrenze hat. In Rheinland-Pfalz liegt der Mindestabstand bei 75 Zentimetern bei ebenfalls zwei Metern Höhe. Das Saarland und Sachsen-Anhalt bestimmen 50 Zentimeter Abstand und eine Höhe von 1,5 Metern. In Schleswig-Holstein wiederum gilt die sog. 1/3-Regelung. Diese besagt, dass mit Anpflanzungen von über 1,20m Höhe ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss, dass für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens einen Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.
Nachbarschaftsstreite wegen einer Hecke kommen häufig vor. Sehr schnell kochen die Emotionen hoch. Eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Anwaltssuche unterstützten und die Kosten für eine Mediation übernehmen. Da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, kann eine individuelle Rechtsberatung von Vorteil sein.
Fazit: Das gibt es zum Thema Hecke schneiden zu beachten
Das Heckenschneiden wird bundesweit in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen wie dem BNatschG, (Bau-)Ordnungsrecht und dem Nachbarschaftsrecht geregelt. Zudem gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. „Daher sollte man sich im Vorfeld immer genau über die Rechtslage informieren, um sich Ärger mit den Behörden oder Nachbarn zu ersparen”, empfiehlt Rechtsanwalt Moradzadeh.
Grundsätzlich sollten beim Heckeschneiden folgende drei Punkte beachten:
- In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gilt ein Rückschnittverbot für Hecken (Schonzeit). Ausgenommen hiervon sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung.
- Liegt der Heckenschnitt außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums, drohen Bußgelder.
- In der Regel gilt eine Hecke auf einer Grundstücksgrenze als Grenzhecke und somit als Grenzeinrichtung, für die beide Parteien die Verantwortung tragen. Die Nachbarn sollten sich vor dem Schneiden oder Entfernen der Hecke abstimmen, um sich nicht (schadens-) ersatzpflichtig zu machen. Insbesondere ist es ratsam, sich vor der Vornahme von Rückschnittmaßnahmen über die Rechtslage Klarheit zu verschaffen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 2. Februar 2022 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Rechtsanwalt Moradzadeh ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Triskatis in Pinneberg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte Rechtsanwalt Moradzadeh ein einjähriges Masterstudium (LL.M.) in San Diego (USA). Während des anschließenden Referendariats war Rechtsanwalt Moradzadeh bei renommierten überregionalen Wirtschaftskanzleien in Hamburg und in einer Kanzlei in Toronto (Kanada) tätig, wo er unter anderem auch deutsche Mandate betreute.
Ali Moradzadeh
Kanzlei Triskatis