/haus-und-mieten/haus-und-mieten-hero/hero_elternbürgschaft_desktop.jpg)
Nach dem Schulabschluss heißt es für viele junge Leute: „Tschüss Hotel Mama – hallo erste eigene Wohnung“. Dann werden Online-Portale und Zeitungs-Annoncen nach der perfekten Wohnung durchforstet und unzählige Besichtigungen vereinbart. Hat man schließlich das Glück, eine bezahlbare Wohnung zu finden, steht häufig noch ein entscheidender Punkt dem Miet-Glück im Weg.
Denn als Student oder Auszubildender hat man selten viel Geld auf der hohen Kante, das dem Vermieter als Sicherheit dienen könnte. Hilfe können dann Eltern bieten, indem sie sich als Bürgen zur Verfügung stellen. Was es damit auf sich hat, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz.
Was ist eine Elternbürgschaft?
Bevor potenzielle Mieter den Mietvertrag für die Traumwohnung unterschreiben, verlangen Vermieter häufig eine Mietkaution, um sich gegen Schäden abzusichern. Haben Mieter das Geld für diese Kaution nicht, können sie auch eine Mietbürgschaft mit dem Vermieter abschließen. Diese dient dann dem Vermieter ähnlich wie die Mietkaution – auch Barkaution genannt – als Sicherheit. „Die Besonderheit einer Bürgschaft ist, dass ein Bürge die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter übernimmt. Die Elternbürgschaft ist eine Privatpersonenbürgschaft und wird daher auch häufig Bürgschaft für privat genannt“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. In der Praxis bedeutet dies, dass Eltern beispielsweise bei Schäden oder nicht gezahlten Nebenkosten finanziell einspringen.
Für den Vermieter hat eine Bürgschaft also den Vorteil, dass er finanziell abgesichert ist. Junge Mieter haben auf der anderen Seite den Vorteil, dass eine Elternbürgschaft die Wohnungssuche erheblich erleichtert, da sie eine finanzielle Sicherheit vorlegen können.
Musterdokument als PDF
Bürgschaft jetzt herunterladen
Vorteile und Risiken einer Elternbürgschaft
Vor allem für junge Leute, die wenig Geld haben, ist eine Mietbürgschaft eine gute Alternative zur Barkaution. Häufig müssten sie nämlich sonst einen Kredit aufnehmen, um die Mietkaution zahlen zu können. Bei einer Bürgschaft wird die finanzielle Belastung hingegen gesenkt – es bleibt also mehr Geld im eigenen Portemonnaie.
Eltern, die eine Bürgschaft eingehen, sollten sich darüber bewusst sein, dass hiermit auch Pflichten entstehen. „Wenn es zu Problemen kommt, wenden sich Vermieter in der Regel mit Forderungen direkt an den Bürgen“, so der Rechtsexperte. Zu solchen Forderungen kann es schneller kommen, als man denkt: Ein kleiner Unfall kann teure Schäden verursachen. Eine private Bürgschaft sollte man sich also sehr gut überlegen. Zudem können Bürgen nicht einfach von einem Bürgschaftsvertrag zurücktreten. Rechtsanwalt Meyersrenken weiter: „Häufig ist es sogar so, dass Bürgen ihre Bürgschaft weitervererben, wenn sie sterben. Dies hängt aber vom Wortlaut des Bürgschaftsvertrags ab.“
Bürgen müssen normalerweise dennoch nicht befürchten, dass sie zur Zahlung hoher Summen verdonnert werden, da der Betrag der zulässigen Forderungen begrenzt ist: „Die Höhe der Sicherheit, die Gläubiger leisten müssen, darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Diese Summe gilt für die gesamte Sicherheitsforderung – nicht für einzelne Leistungen.“ Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn die Mietbürgschaft freiwillig angeboten wird, haften die Eltern unter Umständen in unbegrenzter Höhe. Daher sollte man sich die Formulierungen des Vertrags vor der Unterschrift ganz genau durchlesen.
Mietrechtsschutz von ROLAND
- Für Mieter und/oder Eigentümer, die im Eigentum wohnen
- Deckungssumme unbegrenzt
- telefonische Rechtsberatung & Mediation
In nur 4 Minuten Ihre Mietrechtsschutzversicherung zusammenstellen:
Wie sieht eine Mietbürgschaft aus?
In der Regel ist eine private Mietbürgschaft eine schriftliche Erklärung, in der folgende Angaben gemacht werden:
- Name des Bürgschaftsgebers, Bürgschaftsnehmers und Schuldners
- Höhe der Bürgschaft (maximal drei Nettokaltmieten)
- Art der Bürgschaft
Bei Privatbürgschaften muss die Person, die bürgt, oftmals eine Bonitätsauskunft, eine Kopie des Personalausweises und die letzten drei Gehaltsnachweise einreichen.
Welche Alternativen zur Elternbürgschaft gibt es?
Nicht immer können oder wollen Eltern für den Sohn oder die Tochter bürgen. Das bedeutet trotzdem nicht, dass der Traum der eigenen Wohnung ausgeträumt ist. Die Lösung bietet hier ein sogenanntes Bankaval. „Es handelt es sich dabei um eine Art der Mietbürgschaft. Die Bank springt dann bei Schäden oder Mietausfällen ein”, so Henning Meyersrenken. Natürlich bekommt der Mieter das Geld nicht von der Bank geschenkt – er muss den jeweiligen Betrag an die Bank zurückzahlen. Allerdings haben Banken immer weniger Interesse an solchen Bankbürgschaften, daher kann es schwierig sein, ein Bankaval zu bekommen.
Eine weitere Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist die Mietkautionsversicherung. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken hierzu: „Hier bürgt statt der Eltern eine Versicherung. Die Konditionen für eine solche Versicherung hängen vom Anbieter ab. Der Vergleich lohnt sich also.“ Folgende Punkte solltest du dir genau anschauen, bevor du eine Mietkautionsversicherung abschließt:
- Hohe Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren: Häufig versuchen Anbieter mit niedrigen Jahresbeiträgen zu locken. Allerdings lauert dann nicht selten die Gefahr von hohen Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren.
- Vertragslaufzeit: Achte auf flexible Kündigungsbedingungen, damit du beim Auszug aus deiner Immobilie keine Fristen einhalten musst.
- Schutzfunktion für den Mieter: Einige Mietkautionsversicherungen bieten eine Schutzfunktion an, durch die der Vermieter im Schadenfall nicht einfach auf die Bürgschaft zugreifen darf. Der Fall wird dann erst von der Versicherung geprüft. Dies hat den Vorteil, dass der Mieter nicht automatisch offene Forderungen zahlen muss.
Wie du siehst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Bürgschaft statt einer Kaution als Sicherheit bei deinem Vermieter einzureichen. Dann steht einem erfolgreichen Mietverhältnis ja (fast) nichts mehr im Weg!
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 16. März 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.
/magazin-anwälte/meyersrenken.jpg)
Henning Meyersrenken
Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz