Junge Frau, die durch Elternbürgschaft/Mietbürgschaft von Zuhause ausziehen konnte.

Elternbürgschaft: Unterstützung für den Start ins Erwachsenenleben

Haus & Mieten

Der Moment, in dem junge Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und sich auf die Suche nach einer eigenen Wohnung machen, markiert einen wichtigen Meilenstein in ihrem Leben. Doch der Wohnungsmarkt kann gerade für junge Erwachsene mit begrenztem Einkommen und wenig Kreditgeschichte eine entmutigende Herausforderung darstellen. Vermieter verlangen oft Sicherheiten, die viele in dieser Lebensphase nicht aufbringen können.

Hier kommt die Elternbürgschaft ins Spiel - eine Lösung, die es jungen Erwachsenen ermöglicht, ihre Unabhängigkeit zu erlangen und dennoch von der Unterstützung und Vertrauen ihrer Eltern zu profitieren. In diesem Artikel werden wir uns eingehend zusammen mit Rechtsanwalt Henning Meyersrenken von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz mit der Elternbürgschaft im Mietverhältnis befassen.

Was ist eine Elternbürgschaft?

Eine Elternbürgschaft im Mietverhältnis ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter, einem Mieter und den Eltern des Mieters. In dieser Vereinbarung erklären sich die Eltern bereit, für die finanziellen Verpflichtungen ihres Kindes einzustehen, falls der Mieter nicht in der Lage sein sollte, seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag nachzukommen. „Es ist wichtig zu betonen, dass die Elternbürgschaft eine ernsthafte finanzielle Verpflichtung für die Eltern darstellt. Die Elternbürgschaft ist eine Privatpersonenbürgschaft und wird daher auch häufig Bürgschaft für privat genannt“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken.

Unter Berücksichtigung von § 551 BGB kann der Vermieter lediglich dann eine Bürgschaft verlangen, wenn keine Mietkaution in Höhe von mindestens dem Dreifachen der Monatskaltmiete hinterlegt wurde. In diesem Szenario ist die Bürgschaft für den Vermieter eine optionale Maßnahme und dient nicht zusätzlich als Sicherheit.

Im Falle eines Zahlungsausfalls oder anderer finanzieller Schwierigkeiten seitens des Mieters springen die Eltern als Bürgen ein und übernehmen die offenen Zahlungen, einschließlich der Miete und eventueller Schäden an der Immobilie. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vermieter die Miete und etwaige Forderungen gedeckt bekommt.

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Vorteile einer Elternbürgschaft

Vor allem für junge Leute, die wenig Geld haben, ist eine Mietbürgschaft eine gute Alternative zur Kaution. Häufig müssten sie nämlich sonst einen Kredit aufnehmen, um die Mietkaution zahlen zu können. „Bei einer Bürgschaft wird die finanzielle Belastung hingegen gesenkt – es bleibt also mehr Geld im eigenen Portemonnaie“, so der Rechtsexperte. Neben der ersparten Mietkaution, gibt es noch weitere wichtige Vorteile der Elternbürgschaft:

  • Höhere Chancen auf Wohnungsanmietung: Für junge Erwachsene ohne ausreichendes Einkommen kann es schwierig sein, von Vermietern akzeptiert zu werden. Die Elternbürgschaft erhöht die Glaubwürdigkeit des Mietantrags und gibt dem Vermieter zusätzliche Sicherheit, was die Chancen auf eine Wohnungszusage erhöht.
  • Keine sofortige finanzielle Belastung für den Mieter: Die Elternbürgschaft ermöglicht es dem jungen Mieter, eine Wohnung zu mieten, ohne sofort eine hohe Kaution oder andere Sicherheiten stellen zu müssen. Dies kann den Start in ein eigenständiges Leben erleichtern, besonders wenn das eigene Einkommen noch begrenzt ist.
  • Aufbau einer positiven Bonität: Durch eine erfolgreiche Mietperiode unter der Elternbürgschaft kann der junge Mieter eine positive Bonität aufbauen. Das pünktliche Bezahlen der Miete und die Erfüllung der Mietverpflichtungen tragen dazu bei, dass der Mieter in der Zukunft besser bei anderen Vermietern oder bei Finanzinstituten angesehen wird.
  • Einfachere Vertragsauflösung: In manchen Fällen kann es einfacher sein, die Elternbürgschaft zu kündigen, als andere Formen von Mietsicherheiten aufzulösen. Wenn der Mieter nach einiger Zeit eine stabile Zahlungsfähigkeit aufgebaut hat, können die Eltern ihre Bürgschaft beenden und das Mietverhältnis läuft weiterhin ohne Bürgschaft weiter.

Wichtig ist jedoch, dass die Eltern vor der Übernahme einer Bürgschaft die finanziellen Risiken und Verpflichtungen sorgfältig abwägen. Eine klare Vereinbarung zwischen allen Parteien ist unerlässlich, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und die Bürgschaft erfolgreich einzusetzen.

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Was sind die Risiken einer Elternbürgschaft?

Eine Elternbürgschaft birgt finanzielle Risiken für die Eltern, da sie im Falle eines Zahlungsausfalls des Kindes, die Schulden begleichen müssen. Die Kreditwürdigkeit der Eltern kann beeinflusst werden und die Bürgschaft kann lange andauern. Es besteht auch die Möglichkeit von Konflikten in der Familie und einer möglichen Nachlässigkeit des Kreditnehmers bei der Rückzahlung. „Offene Kommunikation und volles Verständnis der Bedingungen sind wichtig, um diese Risiken zu minimieren“, rät Rechtsanwalt Henning Meyersrenken.

Wie sieht eine Mietbürgschaft aus?

In der Regel ist eine private Mietbürgschaft eine schriftliche Erklärung, in der folgende Angaben gemacht werden:

  • Name des Bürgschaftsgebers, Bürgschaftsnehmers und Schuldners
  • Höhe der Bürgschaft (maximal drei Nettokaltmieten)
  • Art der Bürgschaft

Bei Privatbürgschaften muss die Person, die bürgt, oftmals eine Bonitätsauskunft, eine Kopie des Personalausweises und die letzten drei Gehaltsnachweise einreichen.

Arten der Elternbürgschaft

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bürgschaften, die sich grundlegend in den Rechten und Verpflichtungen als Bürge unterscheiden:

Ausfallbürgschaft

Bei der Ausfallbürgschaft können die Eltern von ihrem Recht auf die „Einrede der Vorausklage“ Gebrauch machen. Das bedeutet, dass die Eltern erst dann haften, wenn alle anderen Mietsicherheiten ausgeschöpft wurden, es also zu einem Ausfall kommt. Zu den Mietsicherheiten zählt zum Beispiel die eventuell bereits gezahlte Mietkaution.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Dies ist die für Vermieter wahrscheinlich beliebtere Variante der Elternbürgschaft. „Bei dieser Form der Bürgschaft kann der Vermieter den Bürgen sofort zur Zahlung auffordern, sobald der Hauptschuldner mit seinen Zahlungen in Verzug gerät“, klärt der Jurist auf. Anders als bei der Ausfallbürgschaft, können die Eltern die Zahlungsverpflichtung zunächst nicht verweigern.

Welche Alternativen zur Elternbürgschaft gibt es?

Nicht immer können oder wollen Eltern für ihr Kind bürgen. Das bedeutet trotzdem nicht, dass der Traum der eigenen Wohnung ausgeträumt ist. Die Lösung bietet hier ein sogenanntes Bankaval. „Es handelt es sich dabei um eine Bankbürgschaft. Die Bank springt dann bei Schäden oder Mietausfällen ein”, so Henning Meyersrenken. Natürlich bekommt der Mieter das Geld nicht von der Bank geschenkt – er muss den jeweiligen Betrag an die Bank zurückzahlen. Allerdings haben Banken immer weniger Interesse an solchen Bankbürgschaften, daher kann es schwierig sein, ein Bankaval zu bekommen.

Eine weitere Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist die Mietkautionsversicherung. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken hierzu: „Hier bürgt statt der Eltern eine Versicherung. Die Konditionen für eine solche Versicherung hängen vom Anbieter ab. Der Vergleich lohnt sich also.“ Folgende Punkte solltest du dir genau anschauen, bevor du eine Mietkautionsversicherung abschließt:

  • Hohe Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren: Häufig versuchen Anbieter mit niedrigen Jahresbeiträgen zu locken. Allerdings lauert dann nicht selten die Gefahr von hohen Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren.
  • Vertragslaufzeit: Achte auf flexible Kündigungsbedingungen, damit du beim Auszug aus deiner Immobilie keine Fristen einhalten musst.
  • Schutzfunktion für den Mieter: Einige Mietkautionsversicherungen bieten eine Schutzfunktion an, durch die der Vermieter im Schadenfall nicht einfach auf die Bürgschaft zugreifen darf. Der Fall wird dann erst von der Versicherung geprüft. Dies hat den Vorteil, dass der Mieter nicht automatisch offene Forderungen zahlen muss.

Wie du siehst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Bürgschaft statt einer Kaution als Sicherheit bei deinem Vermieter einzureichen. Dann steht einem erfolgreichen Mietverhältnis ja (fast) nichts mehr im Weg!

Fazit

Die Bürgschaft und ihre Alternativen spielen eine entscheidende Rolle für junge Erwachsene, die auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt Fuß fassen wollen. Dank der Unterstützung durch ihre Eltern erhalten sie die Möglichkeit, trotz fehlender Bonität oder ausreichendem Einkommen eine Wohnung zu mieten. Die Elternbürgschaft ist somit ein wichtiger Schlüssel, der den Weg in ein eigenständiges Leben ebnen kann. Dann steht einem erfolgreichen Mietverhältnis ja (fast) nichts mehr im Weg!

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 16. März 2019 veröffentlicht und am 26. Juli 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Henning Meyersrenken

Henning Meyersrenken

Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“