Unterschrift Mieterselbstauskunft.

Mieterselbstauskunft: Formular, Unterschied zu Schufa, DSGVO & mehr

Haus & Mieten

Dein zufriedener Chef und eine saftige Gehaltserhöhung machen es möglich: Der Umzug in eine etwas teurere, dafür weitaus größere Wohnung steht an. Der Haken an deinem bereits gefundenen Traumobjekt: Der Vermieter verlangt von dir eine Mieterselbstauskunft.

Da dir ein solches von dir auszufüllendes Formular fremd ist, stellst du dir zunächst einmal die Frage, was eine Mieterselbstauskunft genau ist und was man darin eigentlich über sich angibt? Damit du nicht unnötig Zeit verlierst, bieten wir dir in diesem Ratgeber die Möglichkeit, eine solche Mieterselbstauskunft herunterzuladen.

„Eine Mieterselbstauskunft ist für den Mieter dann Pflicht, wenn der Mieter sich für eine Wohnung bewirbt und der Vermieter gezielt nach Informationen über seinen zukünftigen Mieter verlangt“, erklärt Rechtsanwältin Simone Staab.

Die Frage, ob eine Selbstauskunft Pflicht oder doch eher freiwillig ist, entscheidest du daher im Endeffekt selbst.

In diesem Ratgeber geben wir darüber hinaus Auskunft, ob im Falle einer Mieterselbstauskunft Falschaussagen Konsequenzen haben können. Droht dir am Ende sogar eine fristlose Kündigung, wenn du Falschangaben gemacht hast und diese aufgedeckt werden? Daneben erörtern wir den Unterschied zwischen einer Mieterselbstauskunft und der Schufa-Selbstauskunft. Damit nicht genug: Wenn dir Angaben zu deiner Person in einem solchen Formular zu persönlich sind, kannst du deinen Vermieter in spe vielleicht mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung überzeugen? Ein letzter Blick auf die DSVGO im Zusammenhang mit einem Mietvertrag runden das Informationspaket in diesem Ratgeber ab.

Was genau ist die Mieterselbstauskunft?

Wenn dich dein potenzieller Vermieter nach einer Mieterselbstauskunft fragt, solltest du versuchen, beide Vertragsparteien zu verstehen. Auch wenn du ihm versicherst, die Miete jeden Monat pünktlich und in voller Höhe zu überweisen, so hat der Vermieter durchaus ein berechtigtes Interesse, sich im erlaubten Rahmen zusätzlich abzusichern. Was also ist genau eine Mieterselbstauskunft?

Rechtsanwältin Simone Staab: „Eine Mieterselbstauskunft wird dem Mieter in Form eines Fragebogens ausgehändigt. Darin werden Fragen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters, aber auch Fragen persönlicher Natur gestellt.“ Eine Selbstauskunft ist freiwillig. Niemand wird dich zwingen können, die Angaben über dich in einem Formular machen zu müssen. Der Vermieter besitzt jedoch das Recht, bestimmte Dinge über dich und dein Leben erfahren zu dürfen. Allerdings nur, wenn du wiederum fest entschlossen bist, genau diese eine, sehr begehrte Wohnung in deinem bevorzugten Stadtviertel unbedingt ergattern zu wollen. Spätestens dann ist die Selbstauskunft Pflicht – weil du es so willst.

Auf der anderen Seite darf der Vermieter natürlich nicht nach allem fragen bzw. musst du nicht über alles Auskunft geben. Relevant werden deine Angaben nach dem Mietrecht allerdings dann, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hatte, du jedoch falsche Angaben gemacht hast. Inwieweit dieser Fall rechtliche Konsequenzen für dich haben kann, erörtern wir später in diesem Ratgeber.

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Welche Informationen sind in der Mieterselbstauskunft enthalten?

Wenn du dich auf die auserwählte Wohnung festgelegt hast und dein Vermieter dir eine Mieterselbstauskunft vorlegt, solltest du darüber informiert sein, was in dem Zusammenhang erlaubt ist. Welche Fragen sind zulässig und folglich wahrheitsgemäß von dir zu beantworten?

Neben deinem Namen, deiner aktuellen Anschrift und deinem Geburtsdatum darf der Vermieter auch Angaben zu folgenden Punkten erfragen:

  • Beruf bzw. Arbeitgeber (Die Frage nach dem Arbeitgeber ist in der Rechtsprechung allerdings umstritten.)
  • Dein/euer Haushaltseinkommen: Das bedeutet, dass du Angaben über dein Einkommen und sonstige Geldquellen machen musst.
  • Wird dein Einkommen gepfändet bzw. droht eine Pfändung?
  • Welche Personen gehören zu deinem Haushalt?
  • Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet?
  • Laufen aktuell Vollstreckungsmaßnahmen gegen dich?
  • Zudem darf dich der Vermieter nach Haustieren fragen.

All diese Fragen zielen darauf ab, ob du langfristig gesehen ausreichend solvent bist, um die Wohnung anzumieten. Der Vermieter hat demnach ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse zu erfahren, ob du in der Lage sein wirst, den Mietzins etwa auch im kommenden Jahr zahlen zu können.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Fragen, die den Vermieter „nichts angehen“, demzufolge sogar verboten sind.

Hierzu erklärt Rechtsanwältin Simone Staab: „Wenn die Fragen einer Mieterselbstauskunft durch den Vermieter geeignet sind, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters zu verletzen, so darf er sie nicht stellen.“

Dazu gehören z. B. Fragen zur Nationalität, zur Beendigung des ehemaligen Mietverhältnisses, zu deinen Hobbys – und natürlich darf der Vermieter keine Einzelheiten über dein Sexualleben erfragen!

Musst du eine Mieterselbstauskunft als Student ausfüllen, so solltest du elterliche Zahlungen bzw. Überweisungen bzw. sonstige Belege wie etwa zu Minijobs immer vorlegen. Im Zweifel gilt bei besonders persönlichen Fragen der Grundsatz: Du darfst so antworten, wie es der Vermieter von dir erwarten würde.

Unterschied zwischen Schufa und Mieterselbstauskunft

Soeben hast du erfahren, dass dein Vermieter neben der Mieterselbstauskunft auch noch eine Schufa-Selbstauskunft von dir möchte. Bevor du Angst bekommst, du müsstest dich hier komplett offenbaren, wollen wir dich auch in diesem Punkt beruhigen. Wie erwähnt möchte der Vermieter in der Mieterselbstauskunft Angaben zu deiner beruflichen und teilweise auch persönlichen Situation erfahren. Bei der Schufa erfolgt die Selbstauskunft offizieller.

Hier geht es darum, deine Kreditwürdigkeit bzw. deine grundsätzliche Zahlungsfähigkeit beweisen zu können. Diese wirtschaftliche Lebenssituation wird dir von der Schufa bestätigt. Sie speichert sämtliche Verbraucherdaten und errechnet für jeden Antragsteller den sogenannten Basisscore.

„Der Basisscore beschreibt die Wahrscheinlichkeit, wie zuverlässig der einzelne Verbraucher Rückzahlungen getätigt hat bzw. tätigen wird“, führt Rechtsanwältin Simone Staab aus.

Du kannst eine Schufa Auskunft einmal im Jahr kostenlos beantragen. Wenn du im Jahr mehr Auskünfte brauchst sind diese kostenpflichtig.

Auch diese Auskunft stellt keine Pflicht dar, um eine Wohnung anmieten zu können. Seitens der Vermieter ist die Abfrage der Schufa jedoch beinahe zur Gewohnheit geworden, da sie berechtigt sind, über die Bonität des Mieters genauer Bescheid zu wissen.

Welche Konsequenzen gibt es bei Falschaussagen in der Mieterselbstauskunft?

Wenn du für deine zukünftige Traumwohnung unbedingt den Zuschlag erhalten willst, wirst du bereit sein, die Mieterselbstauskunft auszufüllen. Doch wie gesagt bist du nicht verpflichtet, auf jede neugierige Vermieterfrage wahrheitsgemäß zu antworten.

Andererseits darf der Vermieter durchaus Fragen stellen, bei denen du nicht flunkern solltest. Welche Strafen oder rechtliche Konsequenzen hier drohen, und ob dir sogar eine fristlose Kündigung der Wohnung bevorsteht, wollen wir kurz beleuchten.

Dazu gehören Auskünfte über ein laufendes Insolvenzverfahren. Auch wenn dir dein bisheriges Mietverhältnis wegen ausbleibender Mietzahlungen gekündigt wurde, bist du verpflichtet, den Vermieter sogar ungefragt darüber zu unterrichten.

Grundsätzlich muss sich der Vermieter die für seine Entscheidung über den Vertragsabschluss notwendigen Informationen selbst beschaffen, indem er entsprechende Auskünfte einholt. Ungefragt musst Du dem Vermieter allerdings mitteilen, wenn in Deiner Person Gründe vorliegen, die für den Vermieter von entscheidender Bedeutung für den Mietvertragsabschluss mit Dir sind. Wenn Du also zum Beispiel weißt, dass Du die Miete nicht zahlen kannst, wenn dir dein bisheriges Mietverhältnis wegen ausbleibender Mietzahlungen gekündigt wurde, unklar ist, ob das Sozialamt die Mieten übernimmt oder ein Insolvenzverfahren läuft, muss dies ungefragt offenbart werden.

Auch bei Falschaussagen, die deine Einkommensverhältnisse betreffen, kann dir ein schnelles Ende des Mietverhältnisses drohen. Wenn du in diesen heiklen Bereichen die Unwahrheit gesagt und den Vermieter somit getäuscht hast, kann dir das unter Umständen eine fristlose Kündigung des Mietvertrags bescheren.

In besonderen Fällen sind dir aber sogar Notlügen gestattet. Denn dem Vermieter ist es beispielsweise per Gesetz nicht erlaubt, eine doppelte Absicherung von dir zu verlangen. Tut er es dennoch, indem er etwa neben der zu entrichtenden Kaution noch eine Bürgschaft auferlegt, darfst du sie zusichern, ohne hinterher die Bedingung erfüllen zu müssen.

Rechtsanwältin Simone Staab fügt noch hinzu: „Eine Ausnahme von dem Verbot der Übersicherung gilt nach der Rechtsprechung, wenn die Bürgschaft – zum Beispiel bei Studierenden ohne eigenes Einkommen - ausdrücklich zusätzlich zur Kaution vom Mieter angeboten wird.“

Bei der Mieterselbstauskunft und der Frage „Was ist erlaubt“ gibt es einen Sonderfall – und zwar das Recht, vom Vermieter Schadensersatz verlangen zu können, wenn dir aufgrund einer unzulässigen Frage ein materieller Schaden entstanden ist.

Mieterselbstauskunft & DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirkt sich auch im Mietrecht aus. Vor allem soll sich die Schutzwirkung der Vorschrift dann entfalten, wenn der Mietvertrag gar nicht zustande kommt. Denn deine personenbezogenen Daten genießen weitreichenden Schutz. Sobald der ursprünglich anvisierte Mietvertrag von dir und dem Vermieter nicht unterzeichnet wird, müssen deine Angaben aus Datenschutzgründen gelöscht werden. Denn sie wurden nur zu dem einen Zweck erhoben, falls du der neue Mieter wirst.

Demzufolge hat der Gesetzgeber dem Vermieter in diesem Fall die Pflicht auferlegt, diese Daten unverzüglich zu löschen. Aufbewahrungsfristen für Vermieter - wenn der Mietvertrag zustande kommt - bestehen laut Gesetz zwar grundsätzlich nicht, aber ihnen ist empfohlen, die Verjährungsfristen zu beachten. Experten raten daher, mietrelevante Unterlagen zumindest für die Dauer von drei bzw. vier Jahren aufzubewahren.

Im Falle eines Vertragsabschlusses musst du als Mieter neben Namen und Anschrift natürlich auch Angaben zu Kontoverbindungen machen. Daneben kannst du jedoch auch verpflichtet sein, Verträge über Bürgschaften mit Privatpersonen oder Banken anzugeben, sofern dies für die Ausübung des Vertragsverhältnisses von Belang sind.

Unser Tipp: Mieterschuldenfreiheitsbescheinigung

Neben all den Forderungen und Pflichten rund um mehr oder weniger private Selbstauskünfte können wir guten Gewissens die freiwillige Mietschuldenfreiheitsbescheinigung empfehlen. Damit kannst du dem Vermieter bescheinigen, dass du deiner Pflicht zur Mietzinszahlung immer pünktlich nachgekommen bist. Salopp ausgedrückt teilst du deinem Vermieter mit, dass er mit dir gerade keinen „Mietnomaden“ in das frisch renovierte Apartment einziehen lässt. Auf Seiten des Vermieters sammelst du mit dieser Auskunft schnell Pluspunkte, da sie beim Vermieter begründetes Vertrauen in deine vergangene und aktuelle wirtschaftliche Situation schafft.

In der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird von deinem vorherigen Vermieter neben persönlichen Angaben wie Name und bisherige Anschrift bestätigt, dass du deine Miete stets pünktlich und vor allem in voller Höhe gezahlt hast. Dein ehemaliger Vermieter darf für die Bescheinigung sogar ein Entgelt verlangen, welches aber meist nicht über 50 Euro hinausgeht.

Aber es gibt auch Kritik an der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Rechtsanwältin Simone Staab erklärt die Situation bei Rechtsprechung und Gesetzgeber: „Während Gerichte davor warnen, dass eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine verlässliche Auskunft über die Zuverlässigkeit des Mieters geben kann. Die Bescheinigung für den Vermieter kann sich sogar nachteilig auswirken, denn es könnte der Eindruck erweckt werden, dass er damit seinen Verzicht erklärt, Nebenkosten, die zum Zeitpunkt des Auszuges noch nicht abgerechneten wurden, nachträglich geltend machen zu wollen.“

Sollte sich dein ehemaliger Vermieter weigern, dir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, kannst du dir immer noch mit Kontoauszügen bzw. Quittungen behelfen, die deine regelmäßigen Zahlungen belegen.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 06.Oktober 2021 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Rechtsanwältin Simone Staab ist Fachanwältin für Versicherungsrecht sowie Fachanwältin für Medizinrecht. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin tätig und seit 2010 Partnerin der Sozietät Arens-Rechtsanwälte. Die Kanzlei Arens Rechtsanwälte hat seit 2007 Ihren Sitz in zentraler Lage der Innenstadt Köln.

Simone Staab

Simone Staab

Kanzlei Arens Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“