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Urlaub trotz Krankschreibung? Das gilt im Arbeitsrecht

Eine Frau sitzt auf einem Balkon an einem Strand. Sie trinkt Tee.

Urlaub ist für viele die lang erwartete Auszeit vom Arbeitsalltag. Doch die Vorfreude auf diese Erholung schützt nicht vor Verletzungen oder Erkrankungen. Wer bereits im Urlaub krank geworden ist, weiß wie unschön das ist. Aber ist es eigentlich erlaubt, trotz Krankschreibung in den Urlaub zu fahren? Was passiert nach einer Krankmeldung mit dem Urlaubsanspruch?

Urlaub trotz Krankschreibung grundsätzlich möglich

Man darf trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren, wenn die Reise einer Genesung nicht im Wege steht. Der Urlaub muss also der Erholung dienen. Bei einer Wellness-Reise liegt der Schwerpunkt beispielsweise auf Entspannung und Ruhe.

Der Fokus auf die Genesung geht rechtlich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1992 zurück. Es besagt, dass arbeitsunfähige Mitarbeitende nicht verpflichtet sind, sich ausschließlich zu Hause aufzuhalten. „Dennoch müssen Arbeitnehmer alles unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte – das beinhaltet auch krankgeschrieben Urlaub machen, wenn eine abenteuerliche Reise den Zustand verschlechtern könnte.“, gibt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Benjamin Dahm zu bedenken.

Tipp: Bestenfalls klärt man vorher medizinisch ab, ob der Urlaubsplan die Genesung fördert oder ihr eher im Weg steht. In der Praxis hängt diese Einschätzung vom Einzelfall und der konkreten Erkrankung ab.

So ist Urlaub während Krankschreibung problematisch

Wenn der geplante Urlaub allerdings eine bestmögliche Genesung erschwert, sollte man nicht krankgeschrieben verreisen. Eine Krankschreibung dient schließlich der Schonung und Wiederherstellung der Arbeitskraft.

Wer zum Beispiel unter einem Magen-Darm-Infekt leidet, kann wohl kaum eine Alpenwanderung unternehmen oder durch das Mittelmeer segeln. Tritt man eine solche Reise trotz Krankschreibung an, kann das schwerwiegende Folgen haben. Sollte der Arbeitgeber davon erfahren, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Wichtig: Eine Erkrankung vortäuschen, um zu verreisen, ist keinesfalls zu empfehlen. Dies kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Außerdem ist eine vorgetäuschte Krankheit unter Umständen sogar als Betrug strafbar.

Ein Extrembeispiel dafür, wie man einen Urlaub mit einer Krankmeldung nicht lösen sollte, lieferte eine Pflegeassistentin. Sie feierte trotz Krankschreibung auf einer Ibiza-Party und wurde fotografiert. Der Arbeitgeber bekam die Fotos im Internet zu sehen und kündigte den Arbeitsvertrag fristlos. Die Betroffene klagte, aber das Gericht gab der Firma Recht.

Nahtloser Übergang zwischen Krankheit & Urlaub möglich

Es existiert kein rechtliches Verbot für einen nahtlosen Übergang zwischen Krankheit und Urlaub. Es gibt Firmen, die nach einer Krankheit vor dem Urlaub eine Rückkehr zur Arbeit verlangen. Dazu haben sie allerdings kein Recht. Im Falle von rechtlichen Konflikten unterstützt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bei der Lösungsfindung.

Gut zu wissen: Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann das Unternehmen die Krankenkasse auffordern, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einzuholen ( § 275 Absatz 1a SGB V ).

Mögliche Gründe dafür sind, dass jemand

  • auffällig häufig oder meist nur für kurze Zeit arbeitsunfähig ist
  • der Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt
  • die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist
  • Krankmeldungen häufig zu einem nahtlosen Übergang zwischen Krankheit und Urlaub führen

Klare Vorgaben im Arbeitsrecht zur Krankmeldung im Urlaub

Generell gilt im Arbeitsrecht: Wer krank ist, ist nicht mehr arbeitspflichtig. Somit gibt es auch keine Pflicht zum Arbeiten trotz Krankschreibung . Wenn man im Urlaub krank wird, gilt für Arbeitnehmer zudem eine rechtliche Besonderheit.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt in § 9 , dass Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf den jährlichen Urlaubsanspruch angerechnet werden dürfen. Die Urlaubstage, an denen man krank ist, gelten als nicht genommen. Man kann durch diese Regelung zu einem späteren Zeitpunkt die betroffenen Urlaubstage nachholen.

Wer im Urlaub krank wird, sollte unbedingt zum Arzt gehen und sich ein Attest ausstellen lassen. Das gilt auch, wenn die Krankheit im Ausland auftritt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland wird in Deutschland ebenfalls anerkannt.

Es gibt im Arbeitsrecht eine Meldepflicht, wenn Arbeitnehmer während des Urlaubs erkranken. Laut § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz muss man umgehend dem Arbeitgeber Bescheid geben und ihm den Aufenthaltsort sowie die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitteilen. So kann der Vorgesetzte oder die Personalabteilung alle weiteren wichtigen Schritte einleiten.

Ist Urlaub während des Krankengeldbezuges möglich?

Krankengeld von der Krankenversicherung erhält erst, wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Vorher greift die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Wer kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben ist und trotz Krankheit in den Urlaub möchte, muss weder den Arbeitgeber noch die Krankenkasse darüber informieren.

Wenn man Krankengeld erhält und einen Auslandsaufenthalt plant, ist man verpflichtet, die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Sonst droht schlimmstenfalls die Einstellung der Krankengeldzahlung.

„Bei Reisen ins EU-Ausland muss die Krankenkasse dem Antrag zustimmen, da hier nach europäischem Recht der sogenannte Geldleistungsexport gilt. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil .“, weiß Rechtsanwalt Dahm.

Sollte die Krankenkasse vorher eine ärztliche Untersuchung fordern, empfiehlt es sich, diese unbedingt wahrzunehmen. Andernfalls drohen Probleme bei der Zahlung des Krankengelds. Eine Mitwirkung daran liegt also im eigenen Interesse.

FAQ

Unser Partneranwalt

ROLAND-Partneranwalt Benjamin Dahm von der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte kennt als Fachanwalt für Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ganz genau. Darüber hinaus ist Benjamin Dahm gefragter Referent für viele arbeitsrechtliche Themen und zuständig für Compliance und Qualitätsmanagement.

Benjamin Dahm

Benjamin Dahm

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

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