In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmer ein Recht auf Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub: Die wichtigsten Informationen

Karriere & Beruf

Ob Business English, Office Kenntnisse oder ein weiteres Studium: Sich weiterzubilden ist wichtig und hilft im Berufsalltag. Denn Dinge verändern sich und daher ist es notwendig, sich neue technische, kommunikative oder organisatorische Kompetenzen anzueignen. Doch nicht jeder kann oder möchte sich in seiner Freizeit weiterbilden – schließlich bergen neue Kenntnisse des Mitarbeiters auch Vorteile für den Arbeitgeber.

Daher haben in vielen Bundesländern Arbeitnehmer ein Recht auf Bildungsurlaub. Unter welchen Bedingungen dieser Beschäftigten zusteht und was es dabei zu beachten gilt, erklärt Rechtsanwalt Victor Hoge von der Kanzlei Hoge Rechtsanwälte.

Bildungsurlaub: Was ist das überhaupt?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es in jedem Bundesland eine andere Definition von Bildungsurlaub gibt – denn Bildung ist Ländersache. Hierzu aber später mehr. Denn zunächst möchte ich dir erklären, was überhaupt hinter dem Begriff Bildungsurlaub steckt. Der Begriff Urlaub ist in diesem Zusammenhang etwas missverständlich, denn Bildungsurlaub hat kaum etwas mit Freizeit zu tun, wie Rechtsanwalt Victor Hoge erklärt: „Urlaub ist hier im Sinne von beurlauben zu verstehen. Häufig spricht man daher auch von Bildungsfreistellung. Denn Arbeitnehmer können die Zeit, in der sie von der Arbeit freigestellt sind, zur Weiterbildung nutzen.“

Dieser Zweck findet sich auch beispielsweise im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) für NRW wieder: „Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.“

Andere Länder, andere Sitten

Wie ich bereits angedeutet habe, gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zum Bildungsurlaub. „Die Bundesrepublik hat 1976 ein Übereinkommen ratifiziert, in dem festgelegt ist, dass es in ganz Deutschland Bildungsurlaub geben soll. Dies wurde aber bis heute nicht erlassen. Daher gibt es immer noch Bundesländer, in denen Bildungsurlaub nicht gesetzlich verankert ist“, erklärt der Rechtsanwalt.

Es gibt aber nicht nur Unterschiede bezüglich der Frage, ob ein Bundesland überhaupt Bildungsurlaub genehmigt. Auch in den Details unterscheiden sich die Bundesländer teilweise erheblich: „So weichen beispielsweise die Dauer des Bildungsurlaubs, die Voraussetzungen für die Anerkennung und der Personenkreis der Anspruchsberechtigten voneinander ab“, so der Experte weiter.

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Überblick: Wo bekommt man wann Bildungsurlaub gewährt?

BundeslandDauer
Baden-Württemberg5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern/
Berlin10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Brandenburg10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Bremen10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hamburg10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hessen10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Mecklenburg-Vorpommern5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachsen10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Nordrhein-Westfalen10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Rheinland-Pfalz10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Saarland6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon drei Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
Sachsen/
Sachsen-Anhalt10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Schleswig-Holstein10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Thüringen5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Wie die Tabelle zeigt, ist es vom jeweiligen Bundesland abhängig, ob und wie viel Bildungsurlaub Beschäftigten zusteht. Entscheidend ist hierbei, in welchem Bundesland der Firmensitz ist. Arbeitet also beispielsweise ein Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt, wohnt aber in Thüringen, so wird sein Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Gesetz in Sachsen-Anhalt berechnet. Rechtsanwalt Victor Hoge erklärt, dass es noch etwas zu beachten gibt: „Die Angaben beziehen sich auf eine Vollzeitstelle – für Teilzeitbeschäftigte verringert sich der Anspruch entsprechend. Außerdem gilt der Anspruch erst, wenn Mitarbeiter mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind.“

Zwar gibt es für Sachsen und Bayern keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Solltest du in einem dieser Bundesländer arbeiten, kannst du aber dennoch mit deinem Arbeitgeber über eine individuelle Lösung sprechen. Häufig zeigen sich diese kooperativ, da Fortbildungen dem Betrieb weiterhelfen.

Wer zahlt den Kurs?

Ist erst einmal der richtige Weiterbildungskurs gefunden, stellt sich die Frage nach den Kosten. Der Arbeitgeber zahlt für den Zeitraum der Weiterbildung den Lohn weiter und der Beschäftigte übernimmt die Seminargebühren. Die Gebühren kann er aber gegebenenfalls am Ende des Jahres in der Steuererklärung geltend machen. Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ob er einen Teil der Kosten übernehmen kann.

Welche Kurse bekomme ich genehmigt?

Das Angebot klingt verlockend: Eine Woche Yoga-Kurs oder eine Sprachreise in England machen und dafür von der Arbeit freigestellt werden. Doch so einfach ist das nicht. Denn je nach Bundesland hast du Anspruch auf unterschiedliche Kurse. „In Bremen gelten beispielsweise Gesundheitskurse als Bildungsurlaub. In Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen müssen Bildungskurse hingegen entweder politischer oder beruflicher Natur sein“, so Victor Hoge. Zu klassischen anerkannten Angeboten zählen beispielsweise Kurse für Business-English, EDV, Rhetorik Stressmanagement.

Bevor du einen Kurs besuchst, solltest du beim Anbieter der Weiterbildung nachfragen, ob diese den Bedingungen für Bildungsurlaub entspricht. Das gleiche gilt auch für Angebote im Ausland. Denn diese können je nach Bundesland gegen die Bedingungen widersprechen. In anderen Fällen ist es aber erlaubt, beispielsweise eine Sprachreise im Ausland zu besuchen.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Damit bei dem Antrag Bildungsurlaub auch alles richtig läuft, habe ich dir eine praktische Checkliste erstellt, die du abarbeiten kannst:

  • Informiere dich, ob du Anspruch auf Bildungsurlaub hast.
  • Suche dir eine Fortbildungsmaßnahme aus, die als Bildungsurlaub anerkannt ist.
  • Informiere deinen Vorgesetzten rechtzeitig über deine Pläne (je nach Bundesland mindestens vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn)
  • Wenn dein Arbeitgeber seine vorläufige Genehmigung erteilt, kannst du dich für die Weiterbildung anmelden.
  • Um einen offiziellen Antrag auf Bildungsurlaub zu stellen, musst du deinem Arbeitgeber folgende Unterlagen vorlegen: Anmeldebestätigung, Anerkennung der Weiterbildung nach dem Bildungsurlaubsgesetz und gegebenenfalls ein Ablaufplan. Lass dir den Eingang deines Antrags unbedingt mit Datum bestätigen.
  • Lege nach dem Seminar deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Teilnahme vor.
  • Bewahre alle Unterlagen für deine Steuererklärung auf. Denn du hast die Möglichkeit, die Ausgaben im Bereich “Aufwendungen für Weiterbildung” geltend zu machen.

Ich hoffe, dass dir dieser Artikel dabei hilft, deinen persönlichen Bildungsurlaub zu beantragen. Denn leider wird dieser Chance der Weiterbildung bislang noch viel zu selten genutzt.

Tipp

Auf der Seite www.bildungsurlaub.de findest du eine praktische Liste, in der viele Angebote für Bildungsurlaub genannt sind. So kannst du unkompliziert das passende Seminar für dich finden.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 4. Februar 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Victor Hoge ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Hoge-Kollegen. Dort betreut er das Dezernat für Arbeitsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Handelsvertreterrecht.

Victor Hoge

Victor Hoge

Kanzlei Hoge-Kollegen

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“