Versicherung zahlt nicht

Versicherung zahlt nicht – was tun?

Leben & Freizeit

Eine Versicherung funktioniert nach dem Grundsatz, dass ein Kollektiv die finanziellen Risiken der einzelnen Versicherten übernimmt. So schützt eine Vielzahl von Versicherungen Menschen weltweit vor Risiken. Für Versicherte ist es daher eine Hiobsbotschaft, wenn sie die Information bekommen: meine Versicherung zahlt nicht!

Immer häufiger kommt es beispielsweise hier zu Lande zu schweren Unwettern mit starkem Wind, Hagel und Gewitter. Ein solches Unwetter kann zu erheblichen Schäden an Fenstern, Dächern oder Wertgegenständen in den eigenen vier Wänden führen. Hatten Sie schon einmal einen solchen Schadenfall? Falls ja, waren Sie mit Sicherheit froh darüber vorab eine Hausratsversicherung abgeschlossen zu haben!

Doch was kann man tun, wenn die Versicherung den Schaden nicht bezahlen will? Im Folgenden finden Sie verschiedene Informationen, welche Gründe es gibt warum die Versicherung nicht zahlt und was Sie bei einer unwirksamen Zahlungsverweigerung tun können.

Versicherungsvertragsrecht: Was regelt das Versicherungsvertragsgesetz?

Das Versicherungsvertragsrecht bietet Schutz für den Fall, dass die Versicherung rechtmäßige Zahlungen verweigern sollte. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind grundsätzlich allgemeine Regelungen enthalten, die die Rechte des Versicherungsnehmers stärken und für Transparenz zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer sorgen sollen.

Das Gesetz regelt vertragstypische Pflichten wie Leistungsabsicherung beider Parteien im §1 des VVGs. Des Weiteren werden in den Paragraphen §6, 66 ff. VVG einige Pflichten des Versicherers wie die Informations- und Offenlegungspflicht aufgeführt.

Doch auch Regeln und Pflichten für den Versicherungsnehmer sind dort erläutert. Im §8 VVG wird das Widerrufsrecht seitens des Versicherungsnehmers geregelt: Der Versicherte kann als „Verbraucher“ den Versicherungsvertrag ohne Angaben von Gründen binnen 14 Tagen widerrufen, bei einer Lebensversicherung sogar 30 Tage nach Abschluss (vgl. §152 VVG). Sobald das VVG keine besonderen Regelungen mehr enthält, unterliegt der Versicherungsvertrag den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Welche Rechte habe ich als Versicherungsnehmer und wie kann ich mein Recht geltend machen?

Es gibt viele verschiedene Gründe warum eine Versicherung nicht zahlt – häufig liegt es daran, dass sich die Versicherung nicht in der Leistungspflicht sieht, welche im §1 VVG geregelt ist. Dies kann vorkommen, wenn:

  • der Schaden beispielweise nicht von der Versicherung gedeckt ist
  • es keine ausreichenden Belege für den Schaden gibt
  • oder der Schaden vor der Vertragsschließung entstand

Auch Zahlungsverzögerungen seitens der Versicherung können vorkommen - diese sind meistens allerdings nicht beabsichtigt, sondern werden durch langwierige Überprüfungen der Fakten verursacht. Vor allem bei höheren Summen kann eine detaillierte Überprüfung viel Zeit in Anspruch nehmen. "Wenn ein Schaden von einer Versicherung nicht gezahlt wird, sollte man zunächst genau prüfen, wo der Grund hierfür liegt. Denn es gibt eine Reihe von Gründen, warum eine Zahlung abgelehnt werden kann.", erläutert ROLAND-Partneranwalt Dirk Torsten Keller, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Winter Rechtsanwälte.

Falls sich die Regulierung über die Maßen verzögert hat und keine Beweise für einen ausführlichen Faktencheck vorlegt werden können, ist die Versicherung dazu verpflichtet, den durch den Verzug entstandenen Schaden zu zahlen. Dies gilt übrigens auch für das Honorar des Rechtsanwalts, der die Leistungspflicht der Versicherung anmahnt.

Sie sollten sich in solchen Fällen von spezialisierten Anwälten für Versicherungsrecht einen Rat einholen. ROLAND-Kunden erhalten in solchen Fällen eine kostenlose telefonische Erstberatung direkt vom Anwalt über die Telefonhotline 0221 8277-500 .

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Wenn die Versicherung die Zahlung nicht vornimmt oder merklich herauszögert, können Sie zunächst auch ohne eine telefonische Rechtsberatung selbst tätig werden. Sie können die Versicherung per Schreiben und ggf. mit einer gesetzten Frist an die Erledigung erinnern oder sich an das Beschwerde-Management der Versicherung wenden.

Sollten Sie dort keine Rückmeldung erhalten, können Sie auch eine Beschwerde beim Ombudsmann oder bei der BaFin einlegen. Sie können sich neben den staatlichen Schlichtungsstellen auch bei einer Rechtsschutzversicherung Hilfe und Rat holen. Des Weiteren können Sie, wie bereits erwähnt, den Fall gemeinsam mit einem Anwalt durchgehen und prüfen lassen, ob Ihnen aus dem Versicherungsvertrag rechtlich eine Zahlung zusteht. "Einen rechtlichen Anspruch gegenüber einer Versicherung durchzusetzen bringt Menschen eine spürbare Verbesserung in meist sehr unangenehmen Situationen.", sagt Dirk Torsten Keller, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Im Folgenden werden nun die unterschiedlichen Versicherungsarten einzeln dargestellt:

Private Krankenversicherung zahlt nicht (z.B. Orthopäde)

Private Krankversicherte genießen bekanntlich im Umgang mit Ärzten und bei Krankenhausaufenthalten gewisse Vorteile. Doch mittlerweile berichten Versicherte auch über Ärger mit der Krankenversicherung, da beispielsweise die Zahlung von Arztrechnungen oder Rezepten abgelehnt werden. Warum diese Ablehnungen? Häufig steckt der Teufel im Detail – allein ein Fehler des Arztes bei der Ziffer der Gebührenordnung kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt.

Diese Möglichkeiten haben Sie, um Ihre Zahlung einzufordern:

Sie können Ihre Rechnung beim Verband der privaten Krankenversicherer online prüfen lassen. Sollte die Prüfung ergeben, dass Sie ein Recht auf Zahlung der Leistung haben, können Sie beim Arzt eine neue Rechnung anfordern. Sie können ansonsten auch eine Beschwerde beim Ombudsmann oder bei der BaFin reinreichen. Im Streitfall können sie sich bei Bedarf auch anwaltliche Hilfe suchen.

Schadenbeispiel - Private Krankenversicherung zahlt nicht

Wegen chronischer Rückenschmerzen ist Vera R. seit einigen Monaten bei ihrem Orthopäden in osteopathischer Behandlung. Nach mehreren Sitzungen stellt Vera R. eine deutliche Schmerzlinderung fest und setzt die Behandlung fort, um eine dauerhafte Verbesserung ihrer Beschwerden zu erreichen. Doch ihre private Krankenversicherung bezweifelt die Notwendigkeit der Behandlung und verweigert die Übernahme der Arztrechnungen.

Mithilfe der ROLAND Rechtsschutz findet Vera R. einen erfahrenen Rechtsanwalt, der erreichen kann, dass die Versicherung die Kosten für die weitere Behandlung übernimmt.

Unfallversicherung zahlt nicht (z.B. Wanderunfall)

Eine Unfallversicherung zahlt, wenn beim Versicherten durch den Unfall dauerhaft körperliche Schäden entstanden sind. Diese Beeinträchtigungen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unglück eintreten und dauerhaft bestehen. Zudem müssen diese Schäden in einer Frist von meist 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein.

Bei Bewusstsein von Gefahren seitens des Versicherten wie beispielweise bei extremen Sportarten (z.B. Bungee-Jumping oder Fallschirmspringen) kann die Versicherung die Zahlung verweigern, falls dies vertraglich so festgelegt ist. Die Versicherung geht in solchen Fällen dann davon aus, dass Sie sich der Gefahr bewusst sind und eine Verletzung bewusst in Kauf nehmen. In den meisten Fällen sind Sportverletzungen aber durch die Unfallversicherungen gedeckt!

Weitere Aspekte, warum die Unfallversicherung nicht zahlt:

  • Unfall während einer Straftat
  • Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Unfall bei einem epileptischen Anfall, kreislaufbedingte Ohnmacht oder bei einem Schlaganfall

Was aber kann man tun, wenn die Versicherung nicht zahlt, obwohl keiner der oben genannten Aspekte zutrifft?

Zunächst sollte wieder geprüft werden, inwieweit der Versicherungsschutz vertraglich besteht. Denn nur was versichert ist, muss auch bezahlt werden. Sollten Sie vertragliche Fragen haben, ist die Versicherung verpflichtet Ihnen eine ausführliche Auskunft darüber zu geben.

Falls der Unfall von jemand anderem verursacht wurde, muss möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlen. Die Haftpflicht des Verursachers zahlt allerdings nicht die Invaliditätsentschädigung, sondern nur den tatsächlich entstandenen Schaden. Dieser Anspruch besteht neben dem Anspruch gegen die Unfallversicherung.

Hinweis: gesetzliche vs. private Unfallversicherung

Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich unfallversichert. Diese Versicherung greift bei Unfällen auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt der Arbeitsgeber.

Die private Unfallversicherung hingegen gilt auch für Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit. Die private Unfallversicherung zahlt dann, wenn Sie infolge eines Unfalls unfreiwillig eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erlitten haben – darüber hinaus können noch weitere Unfallrisiken abgedeckt sein. Dies hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

Schadenbeispiel - Unfallversicherung zahlt nicht

Ein Ausflug in die Berge hat für den passionierten Wanderer Roman D. dramatische Folgen. Während einer Wanderung rutscht er auf einem Felsen aus und zieht sich derart schwere Verletzungen der Wirbelsäule zu, dass er von nun an auf den Rollstuhl angewiesen ist.

Nicht nur seine Verletzungen belasten Roman D. schwer, er hat auch mit den finanziellen Folgen des Unfalls zu kämpfen. So muss beispielsweise seine Wohnung behindertengerecht umgebaut werden.

Als sich seine Unfallversicherung weigert, den Schaden zu übernehmen, reicht er Klage gegen die Versicherung ein. Seinen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht hat ihm die ROLAND Rechtsschutz vermittelt. Die Prozesskosten übernimmt ROLAND Rechtsschutz für ihn.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht (z.B. chronische Krankheit)

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) die Zahlung einer BU-Rente ablehnt, dann liegt der Grund häufig darin, dass beim Abschließen der Versicherung eine Vorerkrankung nicht korrekt oder gar nicht angegeben wurde.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Versicherung bei der Antragsstellung Rückfragen bezüglich unvollständiger oder unlogischer Angaben stellen muss. Die Versicherung darf also die Zahlung nicht mehr verweigern, falls ihr erst beim Antrag für die BU-Rente Unregelmäßigkeiten auffallen, da Sie die Angaben hätte vorher genauer prüfen müssen.

Tipp: Schauen Sie sich bestenfalls vorab die Prozess-und Leistungsquote der Versicherung an.

Die Prozess-und Leistungsquote ist eine wichtige Kennzahl der BU-Versicherung. Die Prozessquote wird auch Klagequote genannt. Diese Kennzahl zeigt das Verhältnis von geführten Prozessen im Verhältnis zu den Leistungen d.h. ausgezahlten BU-Renten. Allerdings lässt sich daraus nur schwer ablesen, ob Prozesse zu Recht oder zu Unrecht geführt wurden. Die Leistungsquote zeigt hingegen auf, wie gut eine BU-Versicherung im Leistungsfall zahlt. Sie stellt das Verhältnis der anerkannten Leistungsfälle zu den beantragten Leistungsfällen dar.

Die Prozess- bzw. Leistungsquoten der verschiedenen BU-Versicherungen können Sie transparent im Internet finden. Allerdings sollten Sie sich nicht nur auf diese beiden Werte verlassen, sondern die verschiedenen BU-Versicherungen anhand weiterer Informationen miteinander vergleichen.

Denn bei einer Berufsunfähigkeit geht es Ihnen häufig gesundheitlich nicht mehr gut. Wenn Sie dann die Information erhalten, meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, ist das eine unschöne Situation. "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll ein Schutz und eine Absicherung für den Fall der Fälle sein. Wenn dieser Fall dann eintritt, aber der Versicherungsschutz nicht greift, ist dies für Menschen häufig sehr schwer.", weiß ROLAND-Partneranwalt Dirk Torsten Keller, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Besonders in einem so wichtigen Fall benötigen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft Ihre Rechte durchzusetzen, falls die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Die Experten von ROLAND Rechtsschutz stehen Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite!

Schadenbeispiel - Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Sylvia S. arbeitet als Lagerfachkraft in einem Einrichtungshaus. Nach fast 20 Jahren im Beruf und mehreren schweren Operationen aufgrund einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung ist sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.

Sie nimmt daher ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auf Zahlung in Anspruch. Doch diese lehnt mit der Begründung ab, Sylvia S. hätte bei Abschluss des Versicherungsvertrags ihre Erkrankung nicht angegeben. Tatsächlich hat Sylvia S. ihre Diagnose aber erst später erhalten. Sie beauftragt daher einen Rechtsanwalt, gegen die Ablehnung vorzugehen. Die ROLAND Rechtsschutz gewährt für das Verfahren Kostendeckung.

Lebensversicherung zahlt nicht (z.B. Alkoholerkrankung)

Für Hinterbliebene ist der Tod eines Verwandten oder Lebenspartners häufig eine schwere Bürde – auch finanziell. Zusätzlich belastend wirkt in dieser Situation die Information: die Lebensversicherung zahlt nicht – denn genau für solche Fälle wurde diese meist Jahrzehnte im Voraus abgeschlossen. Doch auch für diese Fälle kann es gute Gründe geben.

Eine Lebensversicherung zahlt nicht bei einem Freitod – dies bedeutet, dass sich der Versicherte in den ersten drei Jahren seit Beginn des Vertrages das Leben nimmt. Diese Frist kann allerdings auch vertraglich individuell vereinbart werden und daher länger sein. Doch eine Ausnahme besteht dabei: die Regelung gilt nicht mehr, sobald der Verstorbene psychisch krank gewesen ist und der Suizid zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht geplant war.

Grundsätzlich ist es wichtig, so früh wie möglich die Versicherung über den Tod der versicherten Person zu informieren. Innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Tod festgestellt wurde, sollten alle wichtigen Dokumente des Verstorbenen gesichtet worden sein. In der Regel benötigt der Lebensversicherer den originalen Versicherungsschein, den Totenschein und die Sterbeurkunde. Soll die Versicherungssumme als Erbe ausgezahlt werden, ist darüber hinaus ein Erbschein erforderlich.

Der Versicherungsfall ist klar, wenn die Person durch einen Unfall oder eines natürlichen Todes gestorben ist. Hier dürfte die Versicherung die Zahlung nicht verweigern. Bei unklaren Todesursachen, Fremdeinwirkungen oder bei Suizid muss die Lebensversicherung allerdings zunächst nicht zahlen.

Schadenbeispiel - Lebensversicherung zahlt nicht

Um seine Ehefrau finanziell abzusichern, hat Horst W. bereits in jungen Jahren eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Doch nach seinem Tod verweigert die Versicherung die Auszahlung an Frau W., weil ihr Mann alkoholabhängig gewesen sei und er diesen Umstand bei Vertragsabschluss verschwiegen hätte.

Durch Unterstützung ihres Rechtsanwalts kann Frau W. in einem aufwändigen Gerichtsverfahren nachweisen, dass ihr Mann erst zu einem späteren Zeitpunkt alkoholabhängig wurde, seine Alkoholerkrankung seit vielen Jahren überwunden hatte und diese auch überhaupt nicht ursächlich für seinen Tod war. Die Versicherungssumme musste daraufhin an Frau W. ausbezahlt werden.

Hausratversicherung zahlt nicht (z.B. Einbruch)

Eine Hausratversicherung übernimmt nur Kosten für Gegenstände, die kein fester Bestandteil des Gebäudes sind – wie zum Beispiel Laptop, Sofa oder auch Kleidungsstücke. Was Sie wahrscheinlich nicht wussten, ist das die Hausratversicherung auch dann greift, wenn sich die Gegenstände außerhalb des Gebäudes beispielweise im Hotel befinden und dort entwendet werden.

Zu beachten ist, dass der Versicherungsumfang immer davon abhängt was im Vertrag geregelt ist. Der Standardschutz übernimmt meistens Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzeinschlag, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstanden sind. Sturmschäden werden meist erst ab Windstärke 8 von der Versicherung bezahlt. Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen sind in der Regel im Standardschutz nicht enthalten, sondern müssen über zusätzliche Bausteine abgesichert werden.

Eine Hausratversicherung zahlt nicht, wenn der Versicherte grob fahrlässig handelt und beispielweise die Haustür offen lässt oder nicht abschließt. Wer dies ausschließen möchte, kann seinen Vertrag umstellen lassen. Das gleiche gilt für Feuer, die durch implodierende Elektrogeräte verursacht werden oder bei Elementarschäden, wie Hochwasser, Erdfall, Lawinen etc. Es besteht allerdings fast immer die Möglichkeit den Versicherungsschutz auszuweiten, sodass er alle Risiken abdeckt.

Auch bei vorsätzlich verursachten Schäden zahlt die Versicherung nicht, da es sich dabei um einen versuchten Versicherungsbetrug handelt. Das Gleiche gilt natürlich auf für einen vorgetäuschten Einbruch!

Wichtiger Hinweis: Die Hausratsversicherung übernimmt nur die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme).

Falls die Hausratversicherung nicht zahlt, obwohl Sie einen rechtswirksamen Schadenfall haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Mit einem rechtlichen Beistand an Ihrer Seite können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Hausratversicherung besser durchsetzen.

Schadenbeispiel - Hausratversicherung zahlt nicht

Als die Eheleute H. nach einem verlängerten Wochenende aus dem Urlaub nach Hause zurückkehren, ist ihre Wohnung verwüstet, wertvoller Schmuck, Uhren und Laptops wurden entwendet. Den Schaden machen die Eheleute H. bei ihrer Hausratversicherung geltend.

Diese lehnt eine Zahlung ab. Es sei anhand der gesicherten Spuren nicht eindeutig nachgewiesen, dass ein Einbruch stattgefunden habe.

Diese Ablehnung akzeptieren die Eheleute H. nicht und beauftragen einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung. Die ROLAND Rechtsschutz bevorschusst die Prozesskosten.

Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht (z.B. Corona)

Eine Betriebsschließungsversicherung versichert Vermögensschäden, die bei dem versicherten Betrieb durch eine Betriebsschließung oder andere entsprechende Maßnahmen verursacht werden. Eine solche Betriebsschließung wird durch die zuständige Behörde infolge des Auftretens einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers am Versicherungsort veranlasst.

Die Leistung umschließt in solchen Fällen meist eine vereinbarte Tagesentschädigung zum Ausgleich des entstandenen Unterbrechungsschadens für einen festgelegten Zeitraum, sowie die zeitlich befristete Zahlung der Bruttolohn- und gehaltkosten.

Doch was tun wenn die Versicherung nicht zahlt? Dieser Fall tritt in der Corona-Krise häufiger auf, da Pandemien in Standardpolicen nicht ausdrücklich mitversichert sind. Es gibt viele Fälle in denen der Betrieb auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes versichert ist.

Allerdings sehen sich einige Versicherungen nicht in der Leistungspflicht, da dort der neue Erreger COVID-19 nicht unter den bekannten Krankheiten genannt wird. Eine weitere Begründung einiger Versicherungen liegt darin, dass nur der Einzelfall einer Betriebsschließung versichert sei und dieser Punkt bei einer Pandemie nicht mehr gelten würde. Problematisch sind hier die mehrdeutigen Formulierungen – es wird nicht wirklich deutlich, was nun versichert ist und was nicht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Betriebsunterbrechung während der Corona-Pandemie.

Die Meinungen sind gespalten – nach vielen Protesten und Klagen hat sich eine große bayrische Versicherung mit der Versicherungskammer für einen Kompromiss entschieden. So zahlen Versicherungen den betreffenden Firmenkunden nun 10-15% der vereinbarten Tagessätze. Dies ist der sogenannte Bayrische Kompromiss. Dieser Kompromiss für die Betriebsschließungsversicherung ist aktuell aber noch juristisch umstritten. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile und die Rechtslage ist aktuell noch unklar.

Kann man eine Versicherung verklagen?

Ja - Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, bleibt immer noch die Möglichkeit einer Klage. Das zum 01.01.2008 in Kraft getretene VVG hat für Klagen aus Versicherungsverträgen einen weiteren Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers eingeführt. Das heißt für Versicherte, dass ein geringeres Kostenrisiko besteht, da der Gerichtsstand nicht nur am Hauptsitz der Versicherung, sondern auch am eigenen Wohnort ist.

Diese Regelung gilt nur, wenn der Versicherungsfall später als zum 31.12.2008 eingetreten ist – dies ist allerdings je nach Standort umstritten. Das OLG Stuttgart, Hamburg, Köln und Dresden halten Klagen ab dem 01.01.2009 für zulässig, gleichgültig, wann der Versicherungsfall eingetreten ist.

Sollten Sie eine Versicherung verklagen, die bereits Ihren Anspruch schriftlich abgelehnt hat, müssen Sie mit einer hohen Wahrscheinlichkeit rechnen, dass die Versicherung bei einem Mahnbescheid Widerspruch einlegt und die Klage dann vor Gericht landet. Ein Mahnbescheid macht unter anderem nur Sinn, wenn man den Lauf der Verjährung kurz vor deren Ablauf hemmen möchte.

Eine Rechtsschutzversicherung macht vor allem bei gerichtlichen Prozessen Sinn – ob bei Verteidigung oder Klage. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei häufig die Kosten der Klage, Befragung der Zeugen oder die Ladung eines Sachverständigen. Auch die Gebühren für einen Gerichtsvollzieher könnten übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann somit vor hohen Ausgaben schützen, die im Zusammenhang einer Klage zu erwarten sind.

Vor allem jedoch kann die Beratung durch die Rechtsschutzversicherung und deren umfassendes Netzwerk an fachkompetenten Anwälten entscheidend sein, ob es zu einer Klage kommt oder nicht. Oft ist auch der Weg einer Mediation, also einer einvernehmlichen Streitschlichtung, ausreichend und zielführend. So können außergerichtliche Einigungen für die Versicherten erzielt werden.

Checkliste: Versicherung zahlt nicht – was tun?

Abschließend haben wir die wichtigsten Handlungsempfehlungen in einer übersichtlichen Checkliste für Sie zusammengestellt:

  • Finalen Ablehnungsbescheid abwarten
  • Versicherungsumfang und Rechtmäßigkeit der Ablehnung prüfen
  • Prüfen ob negativer Eintrag in HIS (eine Warndatenbank der Versicherungswirtschaft) für sie vorliegt - Das betrifft vor allem die Fälle der Regulierung durch eine gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Falls Rechtsschutz vorhanden: bei Hotline beraten lassen, um professionelle Einschätzung zu erhalten und ggfs. eine Rechtsberatung erhalten
  • Kontakt mit Versicherung aufnehmen
  • Beschwerde bei BaFin oder Ombudsmann einreichen
  • im äußersten Fall: Anwalt einschalten, um Rechte mithilfe einer Klage durchzusetzen

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 29. September 2020 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller hat im Jahr 2002 sein Examen in Köln absolviert und ist seit 2004 Partner der Kanzlei Winter Rechtsanwälte. Dort ist er als Fachanwalt für die Bereiche Verkehrs- und Versicherungsrecht, sowie für Bau- und Architektenrecht zuständig. Dirk Torsten Keller bietet seinen Mandanten in Stresssituationen seine anwaltliche Hilfe an und versucht bestmöglich die Interessen dieser zu vertreten. Neben dem Standort Bergisch Gladbach ist die Kanzlei Winter Rechtsanwälte auch in Köln vertreten.

Dirk Torsten Keller

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Kanzlei Winter Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“