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Abtretungserklärung: Voraussetzungen, Form & Beispiele

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch mti Laptop, Taschenrechner und Dokumenten.

Durch eine Abtretungserklärung gehen Forderungen - etwa aus Schulden oder Schadensersatz - von einem Gläubiger auf einen anderen über. Es findet also ein Gläubigerwechsel statt. Wie das genau funktioniert, welche Voraussetzungen notwendig sind und in welchen Fällen eine Abtretungsvereinbarung üblich ist, erfährst du hier.

Was ist eine Abtretungserklärung?

Eine Abtretungsvereinbarung oder -erklärung ist ein Vertrag, mit dem ein Gläubiger (der sogenannte Zedent) seine Forderung gegenüber einem Schuldner auf einen anderen Gläubiger (den sogenannten Zessionar) überträgt. Der Schuldner bleibt dabei dieselbe Person – es ändert sich lediglich, wer die Forderung geltend machen darf.

Mithilfe einer Abtretung gemäß § 398 BGB wird eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen. Der Fachbegriff dafür lautet Zession.

Stell dir vor, Person A hat eine Forderung gegenüber Person B. Nach einem E-Bike Verkauf schuldet B seiner Bekannten A 1.000 €. A tritt diese Forderung an Firma C ab. Dann hat C das Recht, die 1.000 € von B einzufordern. Solche Forderungen können in der Praxis teilweise allerdings auch unsicher sein und müssen unter Umständen sogar eingeklagt werden.

Wichtige Begriffe für eine Abtretungserklärung:

  • Zedent: Der ursprüngliche Gläubiger, der die Forderung abtritt (Person A).
  • Zessionar: Der neue Gläubiger, der die Forderung übernimmt (Firma C).
  • Drittschuldner: Die Person, gegen die sich die Forderung richtet (Person B).

Neben der klassischen Abtretung einer Forderung gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Abtretung „an Erfüllung statt“ erfolgt – geregelt in § 364 BGB . Das bedeutet: Ein Schuldner muss nicht zwingend Geld leisten, sondern kann dem Gläubiger stattdessen eine andere Leistung anbieten – zum Beispiel die Abtretung einer eigenen Forderung gegen eine dritte Person. Akzeptiert der Gläubiger diese Abtretung, erfüllt der Schuldner damit seine ursprüngliche Zahlungspflicht. Die ursprüngliche Forderung des Gläubigers erlischt in diesem Fall also nicht durch Zahlung, sondern durch die Abtretung einer Ersatzleistung, die vom Gläubiger als gleichwertig akzeptiert wird.

Beispiel

Das gängigste Praxisbeispiel für den Einsatz einer Abtretungserklärung ist, dass Kfz-Versicherte nach einem unverschuldeten Autounfall ihre Forderung gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung an die Autowerkstatt übertragen. So kann diese die anfallenden Reparaturkosten direkt mit der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers abrechnen. Außerdem muss die geschädigte Person nicht in Vorleistung für die Reparatur gehen.

Stille und offene Abtretungserklärung

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Abtretung: eine stille und eine offene. Man kann eine Forderung also mit und ohne das Wissen einer Person übertragen. Bei einer stillen Abtretung bekommt der Schuldner nicht mit, dass die Forderung durch eine Abtretungsvereinbarung auf jemand anderen übergegangen ist. Die Zahlungen erhält in diesem Fall weiterhin der ursprüngliche Gläubiger. Er ist aber rechtlich dazu verpflichtet, die Zahlungen weiterzuleiten.

Im Gegensatz dazu bekommt der Schuldner bei einer offenen Zession eine Information über den neuen Empfänger der Zahlungen (Zessionar). Somit zahlt er oder sie künftig direkt an den neuen Gläubiger. Darüber hinaus hat die Abtretung der Forderung keine Auswirkungen auf den Schuldner. Er kann sich gegen eine Abtretung nicht wehren und muss dieser nicht zustimmen. Ein Schuldner muss also vorher weder gefragt noch danach informiert werden.

Der Gesetzgeber stellt aber durch verschiedene Paragraphen sicher, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Abtretung für Schuldner nicht verschlechtern dürfen. Rechtsanwalt Drews erläutert: „Nach einer Abtretungsvereinbarung müssen die Höhe der Forderung und der Raten, sowie die Laufzeit für die Rückzahlung unverändert bleiben. Das gilt auch für vertragliche Rechte wie z. B. eine zinslose Stundung. Der neue Gläubiger übernimmt die Forderung in der Form, wie sie gegenüber dem Schuldner ursprünglich bestand“.

Was muss in einer Abtretungsvereinbarung stehen?

Im Gesetz ist keine besondere Form für den Vertrag festgelegt. Eine Abtretungserklärung sollte – zur rechtssicheren Dokumentation – aber mindestens Folgendes enthalten:

  • Namen und Adressen der beteiligten Gläubiger (Zessionar und Zedent)
  • klare Beschreibung der abgetretenen Forderung (Name des Drittschuldners, Entstehungsgrund und Fälligkeit)
  • Zusätzlich muss klar hervorgehen, ob es sich um eine Abtretungserklärung nach § 364 BGB oder § 398 BGB handelt

Grundsätzlich können Forderungen in einem Vertrag recht einfach abgetreten werden. Ein schriftlicher Gläubigerwechsel ist also für viele Ansprüche möglich. Der Gesetzgeber definiert jedoch in § 400 BGB eine wichtige Ausnahme: unpfändbare Forderungen (u.a. Sozialleistungen wie Elterngeld , Wohngeld, ALG l etc.).

Eine wirksame Abtretung der Ansprüche muss folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Beide Gläubiger müssen sich über die Abtretung der Forderung einig sein.
  2. Der Altgläubiger (Zedent) muss tatsächlich Inhaber der Forderung(en) sein.
  3. Der Anspruch auf die Forderung muss außerdem noch bestehen und rechtlich durchsetzbar sein. Das bedeutet, sie darf noch nicht verjährt oder erloschen sein.
  4. Die Forderung muss abtretbar sein. Eine Abtretung ist unwirksam, wenn sie im ursprünglichen Vertrag schriftlich ausgeschlossen ist oder eine unpfändbare Forderung betrifft.

Wichtig: Eine wirksam vereinbarte Abtretung kann man nicht widerrufen. Um eine Abtretung von Forderungen rückgängig zu machen, muss eine weitere Abtretungsvereinbarung vom neuen auf den ursprünglichen Gläubiger unterzeichnet werden.

Abtretungserklärung in der Praxis: Versicherungen, Banken & Co.

Im Alltag kommt die Abtretung von Ansprüchen oder Forderungen häufiger vor als vielen bewusst ist. So spielen Abtretungserklärungen für Versicherungen in Schadenfällen eine wichtige Rolle. Gleichwohl sind sie auch zur Absicherung in Kreditverträgen üblich. Auch bei einer Privatinsolvenz kommen Abtretungen zum Einsatz. Sogar das Finanzamt oder die Jobcenter der Agentur für Arbeit nutzen sie regelmäßig.

Abtretungserklärung & Versicherungen

Der bekannteste Anwendungsfall für die Abtretung von Forderungen ist die Schadensabwicklung in der (Kfz-)Haftpflichtversicherung. Sie führt dazu, dass man als geschädigte Person nicht in Vorleistung treten muss. Es findet ein Gläubigerwechsel von dem Unfallbeteiligten ohne Schuld auf die Kfz-Werkstatt statt.

Nach der Abtretung kann die Werkstatt die Reparaturleistungen einfach selbst bei der zuständigen Versicherung einreichen. Viele Werkstätten haben dafür Musterformulierungen oder einen eigenen Vordruck. Für die Versicherung wird durch die Abtretungserklärung die Schadensregulierung effizienter, weil sie die Reparaturkosten mit der Werkstatt abrechnen kann und direkt alle Unterlagen erhält.

Allerdings hat sich mit der neuerlichen Rechtsprechung des BGH zum Werkstattrisiko (Urteile vom 16.01.2024) einiges an dieser Praxis gewandelt. Nach diesen Entscheidungen trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung das sogenannte Werkstattrisiko – also das Risiko, dass eine Reparaturrechnung überhöht oder teilweise unbegründet ist. Der Geschädigte darf sich darauf verlassen, dass die von der Werkstatt in Rechnung gestellten Leistungen erforderlich waren. Doch dieser Schutz entfällt, wenn der Geschädigte seine Ansprüche gegen die Versicherung vollständig an die Werkstatt abtritt. Ebenso verhält es sich mit den Kosten für ein nach einem Unfall einzuholendes Sachverständigengutachten. „Wer seine Ersatzansprüche ohne jede Einschränkung abtritt, verliert nicht nur die Kontrolle über die Abrechnung, sondern im schlimmsten Fall auch seinen gesetzlichen Schutz vor Kürzungen durch die Versicherung“, sagt Rechtsanwalt Drews. Geschädigte sollten daher darauf achten, dass in der Erklärung eindeutig geregelt ist, dass die Versicherung ausschließlich direkt an die Werkstatt leisten darf – und nicht an den Kunden selbst. Nur so bleibt das Werkstattrisiko, wie vom BGH vorgesehen, beim Schädiger.

In diesen Fällen kommt es häufig dazu, dass sich die Versicherung etwaige Regressansprüche gegen die Werkstatt oder den Sachverständigen vom Geschädigten abtreten lässt, um Überzahlungen zurückzufordern. Dies ist für den Geschädigten unschädlich und die Abtretung kann bedenkenlos erfolgen.

Sicherungsabtretung an Banken

Wer einen Kredit erhält, muss bestimmte Sicherheiten hinterlegen. In der Regel ist dies der finanzierte Wertgegenstand wie ein Auto oder eine Immobilie. Sollten die Kreditraten nicht mehr bezahlt werden, würde beispielsweise das finanzierte Eigentum an die Bank übergehen. So reduzieren Banken ihr Risiko auf ein Minimum und erhalten einen materiellen Gegenwert, falls die Rückzahlung ausbleibt.

Wenn aber eine solche Sicherheit nicht hinterlegt wird, können Banken auch eine Abtretungserklärung für einen Teil der monatlichen Einnahmen des Schuldners nutzen. Sie wird Sicherungsabtretung genannt und sichert der Bank Ansprüche auf zukünftige Gehalts- oder Rentenzahlungen. Der erfahrene Rechtsanwalt Drews kennt diese Abtretungen aus der Praxis: „Wenn die Raten trotz Mahnungen nicht bezahlt werden, wird die Bank dem Arbeitgeber oder der Rentenkasse die Abtretungserklärung der Person schriftlich offenlegen“. Auf diese Weise erhält der Kreditgeber die Zahlungen dennoch, bis alles abbezahlt ist.

Abtretung von Forderungen im Insolvenzfall

Zu viele Schulden können unter Umständen die private Insolvenz bedeuten. Eine Abtretungserklärung spielt dann auch im Insolvenzverfahren eine wichtige Rolle. Die zahlungsunfähige Person tritt damit den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter ab. Dieser nutzt dann einen Teil des monatlichen Gehalts, um die Schulden abzubezahlen. In § 850c ZPO ist die Mindestgrenze hierfür auf 1.178,59 Euro pro Monat festgelegt. Die Beträge werden allerdings zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes angepasst (§ 850c Abs. 4 S. 2 ZPO).

Anwendungsbereiche im Jobcenter

Abtretungserklärungen sind auch im Jobcenter für die Steuerung von Zahlungen verbreitet. In der Regel überweist das Jobcenter die Miete an die leistungsberechtigten Personen. Diese zahlen die Miete dann selbst an den Vermieter. Durch eine Abtretungserklärung kann gemäß § 22 Abs. 7 SGB ll das Jobcenter die Miete aber auch direkt an den Vermieter zahlen. Auch andere Forderungen wie die Mietkaution können so an das Jobcenter abgetreten werden.

Abtretung von Steuererstattungen des Finanzamts

Auch den Anspruch auf eine Steuererstattung durch das Finanzamt kann man abtreten. So kann ein Steuerberater beispielsweise seine Vergütung für die Steuererklärung oder andere Beratungsleistungen direkt über die Rückerstattung erhalten. Allerdings muss man vorher eine schriftliche Abtretungsanzeige beim Finanzamt machen. Hierfür gibt es beim Finanzamt einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck, der unbedingt zu verwenden ist. Ohne diesen und eine Begründung über die Abtretung ist diese nicht möglich. Wichtig ist auch, dass beide Gläubiger eine händische Unterschrift leisten müssen – also sowohl der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) als auch der neue Gläubiger (Zessionar). Vor einer solchen Abtretung ist es empfehlenswert, mit einer Steuerkanzlei Rücksprache zu halten.

Abtretungserklärungen als Mittel zum Zweck

Eine Abtretungserklärung ist ein effektives Instrument, um Forderungen zwischen zwei Gläubigern zu übertragen. Für den Gläubigerwechsel ist es erforderlich, dass beide Parteien sich einig sind, eine schriftliche Vereinbarung darüber schließen und die Forderung noch besteht. Es darf sich aber keinesfalls um eine unpfändbare Forderung handeln.

Die praktische Bedeutung der Abtretung zeigt sich in unterschiedlichen Anwendungsbereichen, angefangen bei der Schadensregulierung in der Versicherung über die Absicherung von Krediten bis hin zum behördlichen Zahlungsverkehr. Insgesamt braucht es für eine Abtretungserklärung zwar kein kompliziertes Vorgehen, aber auf die Einhaltung der rechtlichen Mindestanforderung sollte man in jedem Fall achten. Dadurch lassen sich die berechtigten Interessen der Gläubiger und der Schutz der Schuldner in Einklang bringen.

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Dominik Drews ist seit 2023 als Anwalt in den unterschiedlichen Bereichen des Zivilrechts für die Kanzlei Kahlert Padberg , die Standorte in Hamm, Leipzig und Halle unterhält, tätig. Insgesamt sind 27 Berufsträger für die Kanzlei auf verschiedenen Gebieten des Wirtschaftsrechts tätig. Fast alle Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über einen oder mehrere Fachanwaltstitel.

Dominik Drews schaut nach vorne und lächelt.

Dominik Drews

Kanzlei Kahlert Padberg

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