Online-Shopping ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Mit nur wenigen Klicks lassen sich Produkte aller Art bequem von zu Hause aus bestellen und direkt vor die Haustür liefern. Der Prozess scheint simpel: auswählen, bezahlen, empfangen. Doch was geschieht, wenn das erwartete Paket ausbleibt? Oder wenn eine zeitkritische Sendung nicht rechtzeitig ankommt? In diesem Artikel erklären wir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um juristisch von einem Lieferverzug zu sprechen und welche Rechte du als Verbraucher hast.
Inhalte zu Lieferverzug
- Wann spricht man rechtlich von Lieferverzug?
- Lieferverzug: Wann kannst du deine Rechte geltend machen?
- Rechte des Käufers bei Lieferverzug
- 1. Rücktritt
- 2. Widerruf
- 3. Schadensersatz
- 4. Preisminderung
- Lieferverzug geltend machen: So gehst du am besten vor
- Kein Lieferverzug bei höherer Gewalt
- Fazit: Nutze deine Rechte bei Lieferverzug
Wann spricht man rechtlich von Lieferverzug?
Dass sich eine Lieferung verzögert, kann immer mal vorkommen. Nicht in jedem Fall handelt es sich rechtlich gesehen um Lieferverzug. Laut § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tritt Lieferverzug dann ein, wenn ein genau vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten wird. Einen solchen Termin gibt es in aller Regel, wenn du online eine Bestellung aufgegeben hast. Die Fälligkeit der Leistung ist dabei ein entscheidender Faktor.
Anbieter, die im Internet Waren verkaufen, sind dazu verpflichtet, dir mitzuteilen, wann du diese erhältst. Ein fester Liefertermin bedeutet in diesem Fall allerdings nicht, dass der Lieferant ein konkretes Datum zusagen muss, an dem die Lieferung erfolgt. Die für Lieferzeiten gesetzliche Regelung sieht vor, dass er mindestens einen Lieferzeitraum und einen spätesten Lieferzeitpunkt angeben muss. Die Angabe „Lieferung am 27.8.2025“ ist genauso zulässig wie „Lieferung in zwei bis sechs Wochen”.
Wenn du in einem Geschäft etwas kaufst, das erst später geliefert wird, wie es oft bei Neuwagen oder Möbeln der Fall ist, bekommst du in der Regel nur einen ungefähren Liefertermin.
Lieferverzug: Wann kannst du deine Rechte geltend machen?
Das kommt darauf an, ob ein voraussichtlicher oder genauer Liefertermin festgelegt wurde. Wird ein voraussichtlicher Liefertermin nicht eingehalten, musst du zuerst mahnen und dem Händler eine Frist setzen, bis zu der er liefern muss. Das machst du am besten per E-Mail, hilfsweise schriftlich per Einwurf-Einschreiben. Die Frist beträgt üblicherweise die Hälfte der ursprünglichen Lieferzeit – allerdings nicht weniger als 14 Tage.
Beträgt die zuerst vereinbarte Lieferzeit acht Wochen, gibst du dem Händler also in der Regel vier Wochen Zeit. Hält er diese Nachfrist nicht ein, kannst du einen weiteren Termin vorgeben. Erst wenn die Lieferfrist überschritten ist, liegt Lieferverzug vor und du kannst rechtliche Schritte einleiten.
Wurde ein genauer Liefertermin nicht eingehalten, tritt der Lieferverzug sofort ein. Du kannst an dieser Stelle kulant sein und eine Mahnung schreiben, in der du dem Händler etwas mehr Zeit einräumst, um zu liefern. Allerdings musst du das nicht. Du kannst auch sofort deine Rechte geltend machen.
Das gilt besonders dann, wenn die Lieferung oder Dienstleistung an ein bestimmtes Ereignis oder Datum geknüpft war, z. B. wenn der Caterer für ein großes Event nicht liefert.
Rechte des Käufers bei Lieferverzug
Der Lieferverzug ist eingetreten und der Händler reagiert auch nicht auf deine Mahnung? Dann hast du verschiedene Möglichkeiten zu handeln. Was du konkret tun kannst, ist von der Gesetzgebung festgelegt. Sie ermöglicht dir die folgenden Maßnahmen:
1. Rücktritt
Du kannst, so regelt es § 323 im BGB , vom Vertrag zurücktreten. Hast du bereits für die Bestellung bezahlt, kannst du dein Geld zurückverlangen und der Händler muss dir den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten. In der Regel auf dem Weg, auf dem du bezahlt hast.
Übrigens: Online kaufen kannst du auch per Auktion. Ein Rücktritt beziehungsweise nachträglich das eBay-Gebot zurückzunehmen , ist allerdings nicht so einfach möglich.
2. Widerruf
Bei einem Online-Kauf hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das in § 312g BGB geregelt ist. Damit kannst du ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. Gut zu wissen: Die Frist von 14 Tagen beginnt bei Warenlieferungen erst, wenn die Ware tatsächlich bei dir angekommen ist. Hast du also bereits sechs Wochen gewartet und keine Ware bekommen, kannst du dennoch von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Beachte: Erhältst du die Ware doch noch und nimmst das Paket an, musst du für die Kosten der Rücksendung aufkommen, sofern der Händler dich darüber informiert hat (§ 357 BGB) und die Ware mangelfrei ist.
Der Widerruf ist außerdem eingeschränkt. Du hast das Widerrufsrecht ausschließlich bei Online-Bestellungen, nicht bei einem Kauf vor Ort. Ausgeschlossen davon sind nach § 312g Abs. 2 auch Bestellungen von individuellen Waren. Das ist unter anderem der Fall, wenn du dir ein T-Shirt individuell bedrucken oder ein spezielles Möbelstück anfertigen lässt. Trotzdem kannst du vom Vertrag zurücktreten, wenn Lieferverzug vorliegt – allerdings nicht, ohne vorher zu mahnen und dem Verkäufer so die Möglichkeit zu geben, doch noch zu liefern.
3. Schadensersatz
Wenn dir durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden ist – zum Beispiel weil es auf deiner Hochzeit kein Catering gab und du kurzfristig teuren Ersatz besorgen musstest –, kannst du nach §§ 280 ff. BGB einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Der korrekte Begriff dafür lautet Verzugsschaden oder Verzögerungsschaden.
Eine Schadensersatzforderung kann sich als aufwendig erweisen. Du bist verpflichtet, den entstandenen Schaden konkret zu belegen und dessen Wert exakt zu beziffern. Besonders schwierig wird die Situation bei Teillieferungen. Bei unvollständigen Lieferungen hängt ein Schadensersatzanspruch davon ab, ob der Verkäufer damit seine Leistungspflicht verletzt hat und du ihm eine angemessene Frist zur vollständigen Lieferung gesetzt hast. Sind die gelieferten Teile für dich unbrauchbar und ist eine vollständige Lieferung auch nach Fristsetzung nicht erfolgt, kannst du Schadensersatz statt der Leistung verlangen – unter Umständen gegen Rückgabe der gelieferten Teile. Ein Beispiel: Du bestellst ein Bücherregal-System und erhältst nur die Regalböden ohne die dazugehörigen Seitenteile. In diesem Fall kannst du Schadensersatz geltend machen – allerdings nur gegen Rückgabe der bereits gelieferten Böden. Das BGB legt außerdem fest, dass geringfügige Defekte keinen Anspruch auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt begründen. Dies trifft etwa zu, wenn bei einem gelieferten Möbelstück lediglich ein Griff fehlt.
Hat der Verkäufer die Klausel „Lieferfähigkeit vorbehalten“ oder „Lieferung vorbehalten“ im Vertrag, hast du in der Regel keine Möglichkeit, bei einem Lieferverzug Schadensersatz zu erhalten. Denn die Klausel sichert den Fall ab, dass es Lieferengpässe gibt oder die Ware aus anderem Grund nicht rechtzeitig beschafft werden kann.
4. Preisminderung
Verzögert sich die Lieferung, kann unter Umständen auch der Warenwert sinken. In diesem Fall kannst du beim Händler einen Preisnachlass anfragen. Hast du bereits gezahlt, bekommst du ggf. einen Teil deines Geldes zurück. Aber: Eine rechtliche Verpflichtung zur Preissenkung besteht für Händler nicht; ein Recht den Preis zu mindern, besteht nur, wenn die Ware mangelhaft ist. Viele Verkäufer gewähren dennoch aus Kulanz einen Nachlass. Wie hoch die Preisminderung bei einer verspäteten Lieferung ausfällt, liegt im Ermessen des Händlers. Beachte außerdem: Preisminderung und zusätzlicher Schadensersatz schließen sich zwar nicht grundsätzlich aus. Eine Kombination ist z. B. möglich, wenn die Schadensersatzansprüche über den Wertverlust der Ware hinausgehen – etwa für Folgekosten oder Nutzungsausfall. Eine doppelte Entschädigung für „denselben Schaden“ ist jedoch nicht zulässig.
Gut zu wissen: Lieferverzug vs. Lieferverzögerung und nicht verfügbare Lieferungen
Lieferverzug liegt vor, wenn ein Anbieter den zugesagten Liefertermin nicht einhält. Davon zu unterscheiden ist eine Lieferverzögerung. Diese tritt ein, wenn der Händler die Ware nicht termingerecht versenden kann, dich jedoch rechtzeitig über die Verspätung benachrichtigt. Tut er das nicht und der vereinbarte Termin verstreicht, handelt es sich um Verzug. Ist ein Produkt nicht mehr verfügbar, muss dich der Händler ebenfalls informieren. Du kannst dann unverzüglich vom Vertrag zurücktreten und bei bereits geleisteter Zahlung die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Lieferverzug geltend machen: So gehst du am besten vor
Ist der Lieferverzug eingetreten und du möchtest deine Rechte geltend machen, kannst du das in drei Schritten tun:
1. Kaufvertrag prüfen: Bevor du eine Mahnung verfasst, solltest du sichergehen, dass tatsächlich Lieferverzug vorliegt. Schau im Kaufvertrag nach, ob ein genauer Liefertermin oder ein ungefährer Termin angegeben ist.
2. Mahnung verfassen: Liegt Lieferverzug bei einem ungefähren Liefertermin vor, musst du zunächst mahnen. Das machst du am besten per E-Mail in Textform. Du kannst dafür folgendes Musterschreiben nutzen:
Betreff: Mahnung zur Lieferung der Bestellung Nr. [Bestellnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der Bestellung] habe ich bei Ihnen die Bestellung mit der Nummer [Bestellnummer] aufgegeben. Laut unserer Vereinbarung sollte die Lieferung bis zum [vereinbartes Lieferdatum] erfolgen.
Die bestellte Ware wurde bis heute nicht geliefert. Daher setze ich Ihnen hiermit eine letzte Frist zur Lieferung bis zum [neues Lieferdatum, z. B. 14 Tage ab heute].
Sollte die Lieferung bis zum genannten Datum nicht erfolgen, behalte ich mir vor, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name ]
Bei Verzug eines genauen Liefertermins musst du nicht mahnen, sondern kannst direkt Ansprüche geltend machen. Dennoch erweist sich dies oft als sinnvoll, um zeit- und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wenn du z. B. weißt, dass du auch bei anderen Händlern lange auf einen Artikel warten würdest, ist die Mahnung mit Fristsetzung oft sogar sinnvoller, als direkt vom Kauf zurückzutreten.
3. Rechte geltend machen: Hält der Händler auch die von dir gesetzte Nachfrist nicht ein, stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung: Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und bereits gezahlte Beträge zurückfordern, den Vertrag widerrufen oder Schadensersatz geltend machen.
In der Regel teilst du dem Verkäufer per E-Mail mit, dass du vom Vertrag zurücktrittst und dein Geld zurückforderst. Auch der Widerruf erfolgt in Textform. Verweigert der Händler die Rückerstattung, ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Auch bei Schadensersatzforderungen empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, da solche Ansprüche oft schwer durchsetzbar sind.
Mit der richtigen Versicherung, wird dir im Konfliktfall außergerichtlich als auch gerichtlich geholfen. Die Privatrechtsschutzversicherung von ROLAND Rechtsschutz bietet verschiedene Wege der Konfliktlösung, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Händler kommt und übernimmt die Kosten, falls das Gericht eingeschaltet werden muss.
Kein Lieferverzug bei höherer Gewalt
Lieferverzug tritt rechtlich gesehen nur dann ein, wenn der Lieferant die Verspätung zu verschulden hat. Verzögert sich die Lieferung durch Naturkatastrophen oder andere Ereignisse höherer Gewalt, entsteht kein Lieferverzug im juristischen Sinne. Obwohl die Ware verspätet oder gar nicht ankommt, trifft den Händler keine Schuld. Schadensersatzansprüche bestehen dann nicht, jedoch kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Streikt die Belegschaft des Lieferanten oder des eigenen Unternehmens, haftet der Händler mitunter auch nicht für den Verzug. Das gilt, wenn er nachweisen kann, dass der Streik nicht vorhersehbar war und er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die Lieferung dennoch zu dir zu bringen. Grundsätzlich muss dich der Händler auch in diesem Fall über die Verzögerung informieren.
Anders verhält es sich bei Problemen mit dem Transportunternehmen: Diese gelten als Lieferverzug. Deine Ansprüche gegenüber dem Händler bleiben bestehen, da er grundsätzlich für die ordnungsgemäße Zustellung verantwortlich ist – eine Verantwortung, die er auch bei Beauftragung eines Lieferdienstes nicht verliert. Dies gilt ebenso, wenn die Sendung während des Transports verloren geht oder beschädigt wird.
Ausnahme: Beauftragst du selbst ein Transportunternehmen, das der Händler dir nicht vorgeschlagen hat, kann die Verantwortung für den Transport auf dich übergehen (§ 475 Abs. 2 BGB). In diesem Fall haftet der Händler nicht automatisch für verspätete, beschädigte oder verlorene Sendungen.
Fazit: Nutze deine Rechte bei Lieferverzug
Eine verspätete Lieferung ist ärgerlich, doch das Recht ist oft auf deiner Seite. Prüfe zunächst deinen Kaufvertrag, wenn der Schuldner nicht liefert. Liegt tatsächlich Lieferverzug vor, hast du verschiedene Optionen: Du kannst vom Vertrag zurücktreten, von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder bei durch den Verzug entstandenen zusätzlichen Kosten sogar Schadensersatz fordern. Besonders bei finanziellen Schäden ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert, um deine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 19. September 2025 veröffentlicht.
Unser Partneranwalt
Federico Trimarchi ist am Kölner Standort der Sozietät Bietmann als Rechtsanwalt tätig und auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechts sowie des Internationales Wirtschaftsrechts spezialisiert. Während seiner Laufbahn war Rechtsanwalt Trimarchi mehrere Monate in einer renommierten Kanzlei im Ausland (Rom, Italien) tätig. Da er zweisprachig aufgewachsen ist, bietet er auch Rechtsberatungen auf Italienisch an.
Federico Trimarchi
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“
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