Wer ein Grundstück besitzt, möchte es in der Regel vor unbefugtem Zutritt und Blicken schützen. Die Einfriedung durch Zäune, Mauern oder Hecken ist in Deutschland üblich. Welche Regeln für die Umzäunung des eigenen Grundstücks gelten, erfährst du hier.
Was ist eine Einfriedung?
Als Einfriedung wird das Umzäunen oder anderweitige Abgrenzen von Haus und Grund bezeichnet. Eine Mauer, ein Zaun oder eine hohe Hecke soll vor unbefugtem Zutritt durch Menschen oder Tiere schützen. Sie kann außerdem unerwünschte Blicke und Lärm verhindern. Die Einfriedung macht die Grundstücksgrenzen nach außen hin sichtbar und dient der Abgrenzung vom öffentlichen Raum, wie Straßen oder Gehwegen oder auch als Barriere, damit Tiere das Grundstück nicht verlassen oder betreten können.
Es muss nicht immer der klassische hohe Gartenzaun sein. Die Alternative ist eine symbolische Einfriedung – dabei handelt es sich um eine niedrige Hecke oder einen niedrigen Zaun. Maßnahmen wie diese markieren die Grundstücksgrenzen, bieten aber weder Sichtschutz noch halten sie Tiere fern.
Es gibt vier verschiedene Arten der Einfriedung:
- Tote Einfriedung: Abgrenzung mit einer Mauer oder einem Zaun
- Lebende Einfriedung: Abgrenzung durch eine Hecke
- Geschlossene Einfriedung: Sichtschutz durch Hecke, Sträucher oder Bäume
- Offene Einfriedung: Lichtdurchlässige Einfriedung, wie beispielsweise ein Maschendrahtzaun
Zaun zum Nachbarn: Wie ist die Rechtslage zur Einfriedung des eigenen Grundstücks?
Für Einfriedungen gibt es Gesetze und Vorschriften, die beispielsweise die Höhe eines Zauns oder einer Hecke festlegen. Auch der Umgang mit Grenzeinrichtungen in der Nachbarschaft wird darin weitestgehend festgelegt. Hier findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welches Gesetz regelt das Anlegen von Einfriedungen?
Grundsätzliche Regelungen zu Befugnissen von Grundstückseigentümern finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Allerdings geben die Bundesländer zusätzlich in ihren Bau- und Nachbarrechtsgesetzen vor, welche Regeln genau gelten, um ein Grundstück einzuzäunen. Sie bestimmen zum Beispiel die zulässige Zaunhöhe zum Nachbarn. Einheitliche Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet gibt es also nicht.
Gibt es eine Einfriedungspflicht?
Du hast zwar nach § 919 BGB die Pflicht, Grenzmarkierungen zum Nachbargrundstück zu setzen und geltende Grenzabstände einzuhalten. Es gibt aber keine Pflicht, die dir vorschreibt, dass du dein Grundstück einfrieden musst. Erst wenn eine direkt benachbarte Person die Einfriedung verlangt, musst du diese umsetzen. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch zu Wohnzwecken bebaute Grundstücke. In den folgenden Bundesländern gilt diese Regelung:
- Berlin und Brandenburg (überall dort, wo eine Einfriedung „ortsüblich“ ist)
- Baden-Württemberg (in Außenbezirken)
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In diesen Bundesländern gibt es hingegen keine Pflicht zur Einfriedung – auch wenn ein Nachbar oder eine Nachbarin das wünscht.
- Baden-Württemberg (im Ortskern)
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
Auch das regeln die Bau- und Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Im Bund ist geregelt, dass die ortsübliche Einfriedung die zulässige maximale Höhe der Einfriedung vorschreibt. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass du dich für die Höhe deines Zauns oder deiner Hecke an anderen Grundstücken orientieren kannst.
Es geht hier also auch um die Optik: Es soll ein einheitliches Ortsbild entstehen. Dennoch gibt es hier unterschiedliche Werte. Gibt es nur eine symbolische Einfriedung, ist die in der Regel zwischen 40 und 90 cm hoch. Sichtschützende Elemente können eine Höhe von bis zu 190 cm haben. In vielen Wohngebieten gelten 1,25 m als maximale Höhe. Das bedeutet auch, dass deine Pflanzen nicht ungepflegt wuchern dürfen. Daher musst du deine Hecke regelmäßig auf die entsprechende Höhe herunterschneiden .
Wenn du wissen möchtest, was ortsüblich ist, kannst du beim Bauamt, Bauordnungsamt oder der zuständigen Verwaltung der Gemeinde nachfragen. Aufschluss geben können auch örtliche und regionale Gesetzestexte und Vorschriften, wie die Landesbauordnungen und Nachbarschaftsgesetze. Ebenfalls hilfreich sind der Bebauungsplan oder kommunale Gestaltungssatzungen.
Gut zu wissen
Eine Einfriedung ist immer ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer. Andere Elemente wie Erdwälle, Bäche, Straßen oder Wege gelten nicht als Einfriedung. Je nach Bundesland kann es sein, dass eine niedrige Hecke oder ein niedriger Zaun ebenfalls nicht als solche gelten.
Darf ein Zaun auf der Grundstücksgrenze stehen?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist die Einfriedung dann in geteiltem Besitz – sie gehört also dir und der benachbarten Person. In diesem Fall sollten auch die Kosten für den Bau und Pflichten zur Instandhaltung geteilt werden. Möchtest du einen Zaun oder eine Mauer auf die Grenze zwischen zwei Grundstücken bauen, musst du deinen Nachbarn oder deine Nachbarin darüber informieren und darfst den Bau nicht einfach umsetzen.
Welcher Nachbar muss einen Zaun setzen oder ihn bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Besteht ein Nachbar darauf, dass der andere eine Einfriedung vornimmt, muss die Gegenpartei diese in vielen Bundesländern auch tatsächlich errichten. Allerdings steht die Antwort auf die Frage, wer den Zaun setzt und bezahlt, auf einem anderen Blatt. Denn hier ist entscheidend, wo er genau stehen soll. Steht er nur auf einem Grundstück, innerhalb der Grundstücksgrenzen, bezahlt der Eigentümer. Stehen Hecke oder Zaun auf der Grundstücksgrenze zwischen zwei Liegenschaften, handelt es sich um eine gemeinsame Einfriedung.
Beide anliegende Parteien müssen dann die Kosten teilen, haben dafür aber auch einen gleichberechtigten Anspruch zur Nutzung. Dies geht aus § 921 und § 922 BGB hervor. In diesem Fall dürfen beide den Zaun oder die Hecke jeweils nur in einer Weise nutzen, die der anderen Partei nicht schadet. Teilst du also eine Einfriedung mit dem Nachbargrundstück, ist es dir nicht erlaubt, diese eigenständig zurückzubauen oder zu verändern.
Wegerecht und Einfriedung: OLG Karlsruhe entscheidet zugunsten des Wegerechts
Wer ein Grundstück hat, auf dem ein Wegerecht gilt, muss mit zusätzlichen Herausforderungen bei der Errichtung einer Einfriedung rechnen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied 2014 in einem Urteil, dass die Rechte der Parteien, die das Wegerecht innehaben, gewahrt werden müssen. Das Wegerecht darf durch Zäune und Tore nicht eingeschränkt werden. Planst du eine entsprechende Anlage, die dem in die Quere kommen könnte, solltest du dies mit der Person, die das Wegerecht hat, abstimmen.
Brauche ich für die Einfriedung eine Baugenehmigung?
Zäune und Hecken oder Mauern zur Grundstückseinfriedung gelten als Anlage von geringer Bedeutung. In der Regel bedarf es dafür keiner Baugenehmigung. Doch auch hier solltest du die Vorgaben deines Bundeslandes prüfen. Möchtest du die ortsübliche Höhe überschreiten, kann es notwendig sein, eine Baugenehmigung einzuholen.
Auf gute Nachbarschaft: Einfriedung ohne Streit klären
Besonders wenn es um das Errichten einer Mauer auf der Grundstücksgrenze geht, kann es zu Streitigkeiten kommen, zum Beispiel weil eine der Parteien eine Einfriedung möchte und die andere nicht. Immerhin bedarf es der Einwilligung beider Grundstückseigentümer, um auf der Grundstücksgrenze eine Anlage zu errichten. Der Kostenfaktor kann hierbei ebenfalls ein Streitthema werden. Hat der Nachbar oder die Nachbarin bereits eine Einfriedung gebaut, die nicht den rechtlichen Vorschriften entspricht, gibt es gegebenenfalls Klärungsbedarf.
In allen Fällen solltest du zuerst das freundliche Gespräch suchen. Es hat hier wenig Sinn, direkt mit Paragrafen oder Vorschriften und entsprechenden Konsequenzen zu drohen. Im Sinne eines guten Umgangs solltest du möglichst freundlich und kompromissbereit in das Gespräch gehen. Ziel ist es, eine Einigung zu erzielen, mit der alle zufrieden sind und die ein gutes Zusammenleben ermöglicht. Sollten die Gespräche doch eskalieren, kann es sich lohnen, eine Mediation anzustreben.
Hilft das nicht bei der Klärung, kannst du auch eine Anwaltskanzlei hinzuziehen, die klärt, wer im Recht ist. Nicht in jedem Fall trifft man sich dafür vor Gericht. Die außergerichtliche Einigung ist ein probates Mittel, um kleine Streitigkeiten in der Nachbarschaft zu lösen.
Zusätzliche Kosten bei Auseinandersetzungen über die Einfriedung
Kommt es im Zuge der Einfriedung zu Streitigkeiten über die Grundstücksgrenzen, muss häufig das Bauamt entscheiden. Die Folge ist in der Regel eine Neuvermessung des Grundstücks, was Kosten zwischen 1.000 und 1.400 Euro nach sich ziehen kann. Im Zuge der Grundsteuerreform wurden viele Grundstücke allerdings bereits neu vermessen, sodass eine Neuvermessung der Grenzen nicht immer zwingend notwendig ist.
Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 10. Juli 2025 veröffentlicht.
Unser Partneranwalt
Rechtsanwalt Udo Smetan ist Experte in Sachen Mietrecht. Denn der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat sich auf die Gebiete Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Vertragsrecht spezialisiert. Udo Smetan arbeitet in der Kanzlei Rechtsanwälte Hamburg-Ost , die ihren Sitz in Hamburg hat.
Udo Smetan
Kanzlei Rechtsanwälte Hamburg-Ost
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“
Ratgeber Mietrecht