Ein Todesfall ist oftmals nicht nur emotional sehr belastend, sondern zieht auch einen bürokratischen Aufwand nach sich. An vielen Stellen musst du nachweisen, dass du dein Familienmitglied rechtmäßig beerbst. Dafür musst du unter Umständen einen Erbschein beantragen. Hier erfährst du, wo du ihn bekommst, welche Unterlagen du benötigst und was der Erbschein kostet.
Inhalte zu Erbschein beantragen
- Was ist ein Erbschein?
- Für diese Dinge brauchst du den Erbschein
- Wo beantrage ich einen Erbschein?
- Wie teuer ist ein Erbschein?
- Erbschein beantragen: Diese Unterlagen brauchst du
- So kannst du einen Erbschein beantragen
- Sonderfall: Verstorbene im Ausland
- Das gilt, wenn mehrere Erbberechtigte einen Erbschein beantragen wollen
- Was tun bei einem Streit ums Erbe?
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein Dokument, das bestätigt, dass du den Verstorbenen beerbst. Du benötigst ihn beispielsweise, wenn du auf das Konto des Erblassers oder der Erblasserin zugreifen möchtest. Das ist auch möglich, wenn die Person einen Erbvertrag oder ein notarielles Testament aufgesetzt hat. Beide Dokumente werden auch als Verfügung von Todes wegen bezeichnet. Hast du eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kannst du auch ohne Erbschein zumindest auf das Konto zugreifen. Für alles andere ist allerdings ein Erbschein notwendig.
Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen, wie zum Beispiel:
- Alleinerbschein: Es gibt nur eine Person, die erbt und sie erhält einen Erbschein.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Erben mehrere Menschen, gibt es einen gemeinschaftlichen Erbschein. In ihm ist nicht nur aufgeführt, wer die verstorbene Person beerbt, sondern auch, wie hoch die Erbquoten sind.
- Teilerbschein: Auch beim Teilerbschein gibt es mehrere Miterben. Er enthält allerdings nur Informationen zu einer Person und ihrem Erbanteil. Die anderen Personen brauchen entsprechend einen eigenen Teilerbschein. In der Praxis wird der Teilerbschein jedoch selten genutzt, da in den meisten Fällen ein gemeinschaftlicher Erbschein sinnvoller ist.
Für diese Dinge brauchst du den Erbschein
Du musst an verschiedenen Stellen nachweisen, dass du den Verstorbenen beerbst und berechtigt bist, Entscheidungen zu treffen. Gibt es kein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall oder auch, wenn nur ein handschriftliches Testament vorliegt, solltest du einen Erbschein beantragen. Dann bist du bei diesen Angelegenheiten auf der sicheren Seite:
- Kontobewegungen: Möchtest du Geld vom Konto abheben, zum Beispiel weil du auf den Nachlass zugreifen möchtest oder um die Beisetzung zu bezahlen, benötigst du in der Regel einen Erbschein für die Bank. Ausnahme: Liegt bereits eine gültige Bankvollmacht über den Tod hinaus vor, ist ein Erbschein meist nicht erforderlich.
- Grundbucheintrag ändern: Hast du eine Immobilie geerbt, muss der Grundbucheintrag angepasst werden. Beim Grundbuchamt musst du einen Nachweis über die Erbschaft vorlegen.
- Verträge kündigen: Wenn du Mietverträge, Versicherungen oder andere Vereinbarungen aufkündigen möchtest, benötigst du in vielen Fällen einen Erbschein.
Wo beantrage ich einen Erbschein?
Das Nachlassgericht des Bezirks, in dem die verstorbene Person zuletzt gelebt hat, ist nach § 2353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Ausstellung von Erbscheinen zuständig. Den Antrag kannst du direkt dort oder über einen Notar oder Notarin stellen. Das Nachlassgericht ist in der Regel das Amtsgericht, das für den Wohnort des Erblassers zuständig ist. Für die Antragstellung musst du einen Termin vereinbaren und dort verschiedene Nachweise vorlegen. Wie schnell du einen Termin bekommst, hängt von der Auslastung des Gerichts ab. Gut zu wissen: Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es keine Fristen.
Wie teuer ist ein Erbschein?
Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Geregelt ist die Höhe im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) . Wie hoch der Geschäftswert ist, ergibt sich aus dem Wert des geerbten Vermögens, von dem Schulden des Erblassers abgezogen werden. So ähnlich wird es auch bei der Berechnung der Erbschaftssteuer und der Freibeträge gehandhabt.
Neben den Kosten für den Erbschein kommen auch noch Kosten für eine eidesstattliche Versicherung dazu. Diese Erklärung musst du abgeben – sie soll zum einen verhindern, dass du andere Erbberechtigte verschweigst und bestätigen, dass deine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen korrekt sind.
Wie hoch die Kosten für den Erbschein sind, kannst du der Anlage 2 des GNotKG der Tabelle B entnehmen. Hier sind allerdings nur die einfachen Gebühren aufgeführt. Durch die eidesstattliche Versicherung musst du mit einem doppelt so hohen Preis rechnen. So viel zahlst du für verschiedene Nachlasswerte:
Geschäftswert der Erbmasse | Erbschein-Kosten | Gesamtkosten |
---|---|---|
5.000 Euro | 45 Euro | 90 Euro |
10.000 Euro | 75 Euro | 150 Euro |
50.000 Euro | 165 Euro | 330 Euro |
200.000 Euro | 435 Euro | 870 Euro |
500.000 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
750.000 Euro | 1.335 Euro | 2.670 Euro |
1.000.000 Euro | 1.735 Euro | 3.470 Euro |
Gut zu wissen: Wenn du einen Erbschein beantragen möchtest, musst du im Antrag angeben, dass du die Erbschaft angenommen hast. Bei einem gemeinschaftlichen Erbschein muss erklärt werden, dass alle Erben die Erbschaft angenommen haben (§ 352, § 352a FamFG). Denkst du darüber nach, die Erbschaft auszuschlagen , solltest du mit der Beantragung eines Erbscheins noch warten. Denn im Antrag muss erklärt werden, dass die Erbschaft angenommen wurde – eine Ausschlagung ist danach nur noch unter bestimmten Voraussetzungen durch Anfechtung möglich. Mit der Annahme der Erbschaft übernimmst du auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Du erbst also nicht nur für das Vermögen, sondern haftest auch für etwaige Schulden. Tipp: Es gibt Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken – etwa durch die Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.
Erbschein beantragen: Diese Unterlagen brauchst du
Bevor du den Termin zur Antragstellung beim Nachlassgericht wahrnimmst, solltest du einige Dokumente und Urkunden bereithalten, die für den Antrag wichtig sind. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- die Sterbeurkunde
- das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft bei Kindern, Enkeln und Geschwistern
- Heiratsurkunde oder Nachweis über eingetragene Lebenspartnerschaft bei Paaren
- Namen und Anschriften aller weiteren Erbberechtigten
- Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen keine Erben mehr sind – zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen
- den Güterstand bei Eheleuten oder den Vermögensstand bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Neben diesen Dokumenten und Personenstandsurkunden musst du außerdem angeben, wo das verstorbene Familienmitglied zuletzt gelebt hat. Gibt es ein Verfahren, in dem über das Erbrecht bestimmt wird, zum Beispiel weil es Streitigkeiten über die Erbfolge gibt, musst du das ebenfalls angeben.
So kannst du einen Erbschein beantragen
Du weißt, dass du einen Erbschein brauchst und möchtest ihn beantragen? So geht es:
- Das Erbe klären: Kläre alle wichtigen Informationen zum Erbe und zu weiteren Personen, die den Erblasser beerben.
- Art des Erbscheins: Wenn mehrere Personen erben, stellt sich die Frage, ob ein gemeinschaftlicher Erbschein oder nur Teilerbscheine ausgestellt werden sollen. Geht es um einen gemeinsamen Erbschein, können alle erbberechtigten Personen den Antrag gemeinsam stellen – sie müssen aber nicht.
- Nachlassgericht ermitteln: Finde heraus, welches Amtsgericht zuständig ist.
- Terminvereinbarung: Vereinbare einen Termin beim Nachlassgericht, den du als Alleinerbe oder auch als Miterbe alleine wahrnehmen kannst.
- Beim Amtsgericht: Beim Termin reichst du alle nötigen Unterlagen ein, um den Erbschein zu beantragen. In deinem Antrag musst du erklären, dass du die Erbschaft angenommen hast. Außerdem machst du Angaben zur Größe des Nachlasses und zu deinem Erbanteil. Hinweis: Einige Nachlassgerichte fordern, dass ein Formular vorab eingereicht wird – erst danach wird ein Termin vergeben. Informiere dich am besten direkt beim zuständigen Gericht.
- Optionale Grundbuchberichtigung: Hast du eine Immobilie geerbt, kannst du auch direkt beantragen, dass der Grundbucheintrag berichtigt wird. Wichtig: Diese Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gebührenfrei (§ 14110 KV GNotKG). Danach können Gebühren anfallen.
- Prüfung des Erbscheinverfahrens: Das Gericht prüft den Antrag. Die Dauer, wenn du einen Erbschein beantragst, beträgt in der Regel nur wenige Wochen.
- Erteilung des Erbscheins: Du bekommst den Schein per Post zugeschickt. Du kannst dir von diesem Erbschein beim Amtsgericht eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen, sofern benötigt. Du kannst bei Gericht auch eine Abschrift des Erbscheins beantragen und musst diese meist beglaubigen lassen.
Sonderfall: Verstorbene im Ausland
Hielt sich eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes im Ausland auf, bedeutet dies für die Erben einen zusätzlichen Aufwand. Denn es gilt zu klären, welches Erbrecht und welches Nachlassgericht zuständig ist.
Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes – nicht der Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit. Diese Regelung ergibt sich aus Art. 4 der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Hat die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat, ist grundsätzlich das dortige Recht anzuwenden – auch wenn die Erben in Deutschland leben.
Beispiele:
- War jemand nur vorübergehend im Ausland (z. B. Urlaub, Arbeitseinsatz), ist meist das deutsche Nachlassgericht zuständig.
- Hat die Person dauerhaft im Ausland gelebt, richtet sich die Zuständigkeit meist nach dem ausländischen Nachlassrecht.
Wenn das ausländische Recht zur Anwendung kommt, kann dies bedeuten, dass kein Erbschein wie in Deutschland vorgesehen ist. In solchen Fällen solltest du prüfen, ob alternativ ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) beantragt werden kann – das ist laut EuErbVO in vielen EU-Ländern möglich.
Außerhalb der EU (z. B. Schweiz, USA, Großbritannien) gelten teils ganz andere Nachlassregelungen. Dort ist eine Nachlassabwicklung unter Umständen nach dem jeweiligen nationalen Recht erforderlich, das stark vom deutschen Recht abweichen kann.
Wichtig: Die ausländischen Rechtsordnungen unterscheiden sich teils erheblich. Eine fundierte Beratung durch eine Fachperson für internationales Erbrecht ist daher in solchen Fällen sehr zu empfehlen.
Das gilt, wenn mehrere Erbberechtigte einen Erbschein beantragen wollen
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass alle Erbberechtigten beim Nachlassgericht erscheinen müssen, um den Antrag zu stellen. Das ist allerdings nicht notwendig. Es reicht aus, wenn eine Person einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragt, in dem dann alle Erben angegeben sind. Dieser Erbschein gilt für alle erbberechtigten Personen gleichermaßen. Gibt es eine Erbengemeinschaft, steht im Erbschein für gewöhnlich auch die sogenannte Erbquote – also der Anteil, den jede Person vom Erbe bekommt.
Was tun bei einem Streit ums Erbe?
In Erbengemeinschaften kann es auch zu Streitigkeiten kommen. Denn gerade wenn Menschen gemeinsam über einen Nachlass entscheiden müssen, sind sie sich nicht immer einig. Oft geht der Weg dann über einen Anwalt bis zur gerichtlichen Klärung der Erbverhältnisse. Eine private Rechtsschutzversicherung inklusive Erbrecht kann hierbei unterstützen. Ist das Erbrecht in der Police enthalten, deckt die Versicherung oft eine juristische Erstberatung ab. Diese kann sehr hilfreich sein, da du einen Überblick über deine Rechte und Möglichkeiten bekommst. Wenn es zu einem Erbstreit vor Gericht kommt, deckt der Rechtsschutz mit Erbrecht auch die Prozesskosten ab. Schließe hierfür rechtzeitig vor Eintritt des Erbfalls eine Rechtsschutzversicherung ab und informiere dich, bis zu welcher Höhe die Kosten in deinem gewählten Tarif übernommen werden.
Eine zielführende Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Mediation. In einem gewissen Rahmen sind die hierfür entstehenden Kosten in privaten Rechtsschutzversicherungen ebenfalls mit abgedeckt und können eine wertvolle Unterstützung im Streitfall ums Erbe sein.
Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 30. Juli 2025 veröffentlicht.
Unsere Partneranwältin
Karen Baas hat sich als Rechtsanwältin der Anwaltssozietät Fahr, Groß und Indetzki auf das Erbrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Beratung und Begleitung bei der Erstellung von Testamenten. Darüber hinaus befasst sie sich intensiv mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ein weiterer Interessenschwerpunkt liegt im Familienrecht. Sie vertritt ihre Mandanten insbesondere in Scheidungsverfahren und begleitet die Vermögensauseinandersetzungen.

Karen Baas
Anwaltssozietät Fahr, Groß und Indetzki
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“
Ratgeber Privatrecht