Du hast gerade einen neuen Job oder eine Ausbildung angefangen? Dann hast du mit deinem neuen Chef bestimmt auch eine Probezeit vereinbart. Viele verbinden mit der Probezeit eine Art Schlupfloch für den neuen Arbeitgeber, um einem Mitarbeiter ohne großen Aufwand noch am letzten Tag der Probezeit eine Kündigung aussprechen zu können.
Doch was steckt eigentlich wirklich dahinter? Kann man als Arbeitnehmer wirklich ohne große Vorwarnung gekündigt werden? Gibt es auch dann eine Kündigungsfrist? Darf ich mir innerhalb der Probezeit Urlaub nehmen? Ich habe bei Rechtsanwalt Henning Meyersrenken von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz aus Köln nachgefragt.
Arbeitsvertrag: Wofür ist die Probezeit?
Wenn du einen neuen Job anfängst, musstest du in der Regel mindestens ein Vorstellungsgespräch durchlaufen – ein erstes Kennenlernen zwischen dir und deinem neuen Arbeitgeber. Stimmen deine beschriebenen beruflichen wie persönlichen Fähigkeiten mit der ausgeschriebenen Stelle überein? Welche Aufgaben kommen auf dich zu? Wie viel Verantwortung wirst du tragen? Und welche Charaktereigenschaften bringst du mit ins Team? Natürlich kann man im Bewerbungsgespräch schon erahnen, ob der beschriebene Job für dich als potenziellen Arbeitnehmer passt oder nicht. Doch wenn du die Stelle bekommst und du den Job annimmst, kann der Arbeitsalltag in Wirklichkeit ganz anders aussehen – sowohl für dich als Arbeitnehmer als auch für deinen Chef: So hat sich dein Arbeitgeber zum Beispiel doch viel mehr von dir versprochen als du letztendlich leisten kannst. Oder von dir werden beispielsweise plötzlich viele Überstunden verlangt und die Aufgaben sind doch nicht so spannend wie angekündigt.
Genau für solche Fälle ist die Probezeit gedacht. Fällt dir zu Beginn deines Arbeitsverhältnisses auf, dass du mit deinem Job total unzufrieden bist oder dass es zwischen dir und deinem Arbeitgeber doch nicht so passt wie gedacht, könnt ihr das Arbeitsverhältnis in der vereinbarten Probezeit ohne Angabe von Gründen auflösen.
Es gibt übrigens keine gesetzlich vorgeschriebene Probezeit. Wenn du in deinem Arbeitsvertrag nichts dergleichen vereinbart hast, hast du auch keine Probezeit. Eine Ausnahme gilt für Ausbildungen: Das Berufsausbildungsgesetz schreibt eine Probezeit bei einem Ausbildungsverhältnis vor. Die Dauer kann dabei zwischen einem und vier Monaten liegen.
Dauer der Probezeit: Wie lang darf sie sein?
„In einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis jedoch gibt es keine gesetzliche Vorschrift eines ‘Probearbeitsverhältnisses’. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können also untereinander bestimmen, ob es eine Probezeit gibt und falls ja, wie lange diese andauern soll“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Doch die Dauer kann nicht unbegrenzt im Vertrag festgehalten werden, wie der Anwalt erklärt: „Es gibt eine durch die Rechtsprechung normierte maximale Dauer von sechs Monaten. Ein längeres Probearbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht zulässig.“ Eine Ausnahme bilden hier Tarifverträge. Gilt für deinen Job ein Tarifvertrag, solltest du darin genau nachlesen, was du als Arbeitnehmer rund um Fristen und Ähnliches beachten musst.
Kündigung in der Probezeit: Welche Kündigungsfrist gilt?
Wenn du innerhalb der Probezeit merkst, dass der begonnene Job doch nicht dem entspricht, was du dir vorgestellt hast, kommt schnell der Gedanke, zu kündigen. Doch wie sieht das rechtlich aus? Gibt es Kündigungsfristen? Und wenn ja, bis wann kann ich die Kündigung einreichen? Der Fachanwalt hat auch auf diese Fragen rund um die Kündigung Antworten: „Als Arbeitnehmer hat man – wie auch der Arbeitgeber – das Recht, das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.“ Du kannst also sogar am letzten Tag deine Kündigung einreichen und bist wegen der Kündigungsfrist noch weitere zwei Wochen beschäftigt. Das gleiche gilt natürlich auch für deinen Chef. Auch für den Arbeitgeber gibt es zahlreiche Gründe, seinem Angestellten eine Kündigung auszusprechen. Ob es sich um eine unzureichende Arbeitsleistung, wiederholte Unpünktlichkeit oder zu wenig Integration im bestehenden Team handelt: Auch dein Chef kann deinen Arbeitsvertrag in der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Übrigens: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat muss dein Chef die Kündigung des Arbeitsvertrages noch vor Ausspruch vorlegen. Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
„Sobald das Probearbeitsverhältnis überstanden ist, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Hierbei kann die Frist für eine Kündigung je nach Arbeitsvertrag und Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren“, so der Anwalt. „Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist auch die Kündigungsfrist.“ Als Arbeitnehmer hast du auch dann ein paar Punkte zu beachten. Oft macht es für dich als Arbeitnehmer auch Sinn, einen sogenannten Aufhebungsvertrag mit deinem Betrieb zu vereinbaren.
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft: Gilt der auch in der Probezeit?
Du hast gerade einen neuen Job angenommen, bist noch in der Probezeit und merkst jetzt, dass du schwanger bist? Es ist verständlich, wenn du dir jetzt Sorgen um deinen frisch erworbenen Arbeitsvertrag machst. Doch wie sieht das tatsächlich rechtlich aus? Gilt der Kündigungsschutz für Schwangere auch in der Probezeit? Rechtsanwalt Henning Meyersrenken dazu: „Schwangere genießen auch während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber ist in dem Fall an das Mutterschutzgesetz gebunden.“ Du musst also keine Angst haben, sofort gekündigt zu werden.
Im Mutterschutzgesetz ist übrigens auch Folgendes zur Kündigung geregelt: Spricht der Arbeitergeber einer Schwangeren die Kündigung aus – ohne von der Schwangerschaft zu wissen, hast du als Arbeitnehmerin eine Frist von zwei Wochen, um dem Arbeitgeber zu informieren und der Kündigung zu widersprechen. Dein Chef sollte seine Kündigung dann sinnvollerweise zurückziehen, da diese keinen Bestand haben wird.
„Die Frist des Kündigungsschutzes liegt bei vier Monaten nach der Entbindung. So lange darf der Betrieb das Arbeitsverhältnis mit einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht kündigen – egal, ob innerhalb oder außerhalb der Probezeit“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken.
Den Kündigungsschutz können seit Juni 2017 übrigens auch Arbeitnehmerinnen in Anspruch nehmen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben. Betroffene Frauen können sich bis zu vier Monate nach der Fehlgeburt hierauf berufen.
Urlaubsverbot in der Probezeit: Mythos oder Gesetz?
Wer Glück hat und im Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub festgelegt hat, fragt sich bei einer sechsmonatigen Probezeit sicherlich, wie er den ganzen Urlaub im restlichen Jahr nehmen soll. Schließlich darf man in der Probezeit doch keinen Urlaub nehmen, oder doch? Rechtsanwalt Henning Meyersrenken führt dazu aus: „Das ist ein Mythos. Den Urlaubsanspruch darf der Arbeitnehmer auch schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend machen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe oder vorangegangene Urlaubsansprüche der Kollegen dagegen sprechen.“
Vielen Chefs ist es ja auch recht, wenn du deinen Jahresurlaub über das Jahr verteilst. Am besten redest du ganz offen mit deinen Kollegen und deinem neuem Arbeitgeber darüber, damit deinem Urlaub nichts im Wege steht.
Du siehst also: Die Probezeit muss kein Nachteil für dich als Arbeitnehmer sein. Sie ist eben doch als „Testphase“ eine gute Sache für beide Parteien, um sich gegenseitig im alltäglichen Berufsleben zu beschnuppern.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 13. März 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.
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