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Zwar wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 angehoben. Dennoch müssen Arbeitnehmer nicht zwingend so lange arbeiten. Denn die Altersteilzeit ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand.
Inhalte zu Altersteilzeit
- Was ist Altersteilzeit?
- Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
- Voraussetzungen und Berechnung
- Altersteilzeit – Ab wann kann ich sie nehmen?
- Altersteilzeit – Berechnung und Beispiele
- Modelle der Altersteilzeit
- Altersteilzeit – Gleichverteilungsmodell
- Altersteilzeit – Blockmodell
- Altersteilzeit – Individuelle Modelle
- Vor- und Nachteile der Altersteilzeit
- Vor- und Nachteile der Altersteilzeit für Arbeitgeber
- Finanzielle Aspekte und Auswirkungen auf die Rente
- Können in der Altersteilzeit Steuernachzahlungen fällig werden?
- Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Rente aus?
- Überstunden und Kurzarbeit während der Altersteilzeit
- Besonderheiten in der Altersteilzeit
- Altersteilzeit – Urlaub und Sonderzahlungen
- Altersteilzeit – Krankheit
- Arbeitslos nach der Altersteilzeit
In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Altersteilzeit wissen musst. Wir erklären dir zusammen mit Rechtsanwalt Felix Prochnow von der Kanzlei Triskatis & Kollegen, die unterschiedlichen Modelle, wie die Berechnung erfolgt und wir zeigen dir Vor- und Nachteile auf.
Was ist Altersteilzeit?
Die gesetzliche Altersteilzeit ist eine Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung. Demnach können Arbeitnehmer ab ihrem 55. Lebensjahr ihr aktives Arbeitsleben schon vor Beginn der Rente beenden oder ihre Arbeitszeit verkürzen. „Im Folgenden stockt dann der Arbeitgeber das geminderte Gehalt auf. Zudem leistet er zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung”, erklärt Rechtsanwalt Felix Prochnow.
Die Altersteilzeit hat eine gesetzliche Regelung – das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Doch hier sind nur die wichtigsten Rahmenbedingungen festgehalten. Denn ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Vielmehr handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine freiwillig getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Viele Punkte sind individuell festgehalten oder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen enthalten.
Grundsätzlich wird bei der Altersteilzeit die bisherige Wochenarbeitszeit um die Hälfte reduziert. Jedoch gibt es für die Umsetzung verschiedene Altersteilzeit-Modelle:
- Blockmodell
- Gleichstellungsmodell
- individuelles Modell
Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
Während für Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes kein gesetzlicher Anspruch besteht, ist das Recht auf Altersteilzeit für Angestellte im öffentlichen Dienst mit Vollendung des 60. Lebensjahres häufig tarifvertraglich geregelt. „Dann ist die Altersteilzeit beispielsweise im TVöD zugesichert und muss nicht vom Arbeitgeber abgenickt werden”, erläutert der Jurist. Auch Tariferhöhungen werden bei der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Voraussetzungen und Berechnung
Altersteilzeit – Ab wann kann ich sie nehmen?
Altersteilzeit ist nicht erst ab 60 Jahren möglich. Ab wann ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen kann, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
- Erreichen des 55. Lebensjahres
- Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von 1.080 Tagen binnen der letzten fünf Jahre
- Dauer der Altersteilzeit mindestens bis zum frühestmöglichen Beginn der Rente
Altersteilzeit und Rente überschneiden sich nicht. Die Altersteilzeit endet mit dem Renteneintritt. „Gesetzlich gibt es keine Mindest- oder Maximal-Laufzeit für Altersteilzeit. Allerdings muss der Arbeitgeber seine Aufstockungen nur während der ersten sechs Jahre zahlen”, zeigt Felix Prochnow, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf.
Altersteilzeit – Berechnung und Beispiele
Die Höhe der Arbeitszeit und die Vergütung der Altersteilzeit sind individuell. Altersteilzeit-Rechner ermöglichen einen schnellen Überblick über die persönliche Situation.
Altersteilzeit – Berechnung der Arbeitszeit
Während der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit halbiert. Dabei gilt der Durchschnitt der geleisteten Arbeitsstunden der letzten 24 Monate als Basis. „Das bedeutet aber nicht, dass man seine Wochenarbeitszeit einfach um die Hälfte reduziert. Vielmehr gilt, dass binnen sechs Jahren die durchschnittliche Arbeitszeit halb so viele Stunden wie zuvor betragen muss”, erläutert der Rechtsexperte.
Altersteilzeit – Berechnung der Vergütung
Ebenso halbiert sich auch die Vergütung. Jedoch sieht § 4 AltTZG eine Altersteilzeit-Aufstockung von mindestens 20 Prozent seitens des Arbeitgebers vor. Zudem kann der Arbeitnehmer auch weiterhin vermögenswirksame Leistungen beziehen. Auch andere regelmäßige Zulagen wie Schichtzulagen sind in der Altersteilzeit inkludiert.
Modelle der Altersteilzeit
Altersteilzeit – Gleichverteilungsmodell
Hierbei wird die Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit halbiert. „Der Arbeitnehmer stimmt sich mit seinem Arbeitgeber ab, ob er die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage reduziert oder die gesamte Woche halbtags arbeitet”, weiß Rechtsanwalt Felix Prochnow.
Altersteilzeit – Blockmodell
Im Blockmodell wird die Altersteilzeit in eine aktive und eine passive Phase unterteilt. Während der aktiven Phase wird mit der regulären Stundenanzahl weitergearbeitet. Allerdings wird das Gehalt nur zur Hälfte ausgezahlt. Die andere Hälfte wandert zunächst in ein Wertguthaben. Dieses wird dann in der passiven Altersteilzeit – der Freistellungsphase – ausgezahlt. In der passiven Phase der Altersteilzeit wird gar nicht mehr gearbeitet. „Bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit im Blockmodell bekommt der Arbeitnehmer eine Ausgleichszahlung für sein Wertguthaben”, hebt der Rechtsexperte hervor.
Altersteilzeit – Individuelle Modelle
Des Weiteren können Regelungen zur Arbeitszeitverteilung individuell zwischen Arbeitgeber und -nehmer getroffen werden, beispielsweise eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit.
Beispiel Blockmodell
Lisa ist 58 Jahre alt. Bis zu ihrem frühestmöglichen Renten-Eintritt sind es fünf Jahre. In den nächsten 2,5 Jahren arbeitet sie weiterhin Vollzeit. Jedoch bekommt sie statt 4.000 Euro nur noch 2.000 Euro Gehalt ausgezahlt. Die andere Hälfte wandert in ihr Wertguthaben. Während der aktiven Altersteilzeit stockt ihr Arbeitgeber ihr Gehalt um 20 Prozent auf. Hinzu kommt zudem noch eine Aufstockung der Rentenversicherung. Nach 2,5 Jahren im Alter von 60,5 Jahren kommt Lisa in die Freistellungsphase: Sie muss nicht mehr arbeiten und bekommt ihr Wertguthaben ausgezahlt.
Vor- und Nachteile der Altersteilzeit
Einerseits lockt ein vorgezogener Rentenbeginn. Andererseits solltest du kleine Fallen bei der Altersteilzeit am besten nicht übersehen. Daher folgt hier ein Überblick über die Vorteile und Störfallen der Altersteilzeit:
Altersteilzeit Vorteile Arbeitnehmer | Altersteilzeit Nachteile Arbeitnehmer |
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Vor- und Nachteile der Altersteilzeit für Arbeitgeber
„Ebenso hat die Altersteilzeit auch für Arbeitgeber zwei Seiten. Jedoch überwiegt die positive", sagt Rechtsanwalt Felix Prochnow.
Altersteilzeit Vorteile Arbeitgeber | Altersteilzeit Nachteile Arbeitgeber |
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Finanzielle Aspekte und Auswirkungen auf die Rente
Der Arbeitgeber muss einen Aufstockungsbetrag während der Altersteilzeit zahlen. Dieser liegt bei mindestens 20 Prozent des Regelentgelts. Damit erhöht sich für Arbeitnehmer der Stundenlohn, auch wenn sich das Monatsgehalt im Vergleich zur Vollzeitarbeit reduziert.
Können in der Altersteilzeit Steuernachzahlungen fällig werden?
Auch für das Einkommen in der Altersteilzeit fallen Steuern und Sozialabgaben an. Davon befreit ist nur der Aufstockungsbetrag. „Allerdings greift bei der Aufstockung der Progressionsvorbehalt. In der Altersteilzeit steigt dadurch das zu versteuernde Einkommen in der Einkommensteuererklärung. Folglich kann eine Steuernachzahlung fällig werden”, weist der Jurist hin.
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Rente aus?
Der Arbeitgeber ist zur Zahlung zusätzlicher Rentenbeiträge verpflichtet. Diese entsprechen 80 Prozent des Teilzeitentgelts. Dabei liegt der Höchstsatz bei 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch sind die Auswirkungen der Altersteilzeit auf die spätere Rente gering.
Altersteilzeit | Vollzeit | |
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Brutto-Gehalt | 2.500 Euro | 5.000 Euro |
Arbeitgeber Rentenbeitrag | 604,50 Euro | 465 Euro |
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Arbeitnehmer Rentenbeitrag | 232,50 Euro | 465 Euro |
Rentenbeitrag insgesamt | 837 Euro | 930 Euro |
Überstunden und Kurzarbeit während der Altersteilzeit
In der Altersteilzeit dürfen Arbeitnehmer Überstunden leisten. Allerdings können im Blockmodell zusätzliche Stunden nur in der aktiven Phase anfallen.
Kurzarbeit wirkt sich nur auf die Altersteilzeit aus, wenn der Arbeitnehmer in der aktiven Phase im Blockmodell nicht mehr genug Stunden arbeiten kann. Denn dann wird das Wertguthaben nicht mehr ausreichend gefüllt. In der Folge müssen die Stunden nachgearbeitet werden. Dementsprechend später beginnt die Freistellungsphase.
Zudem ist ein Hinzuverdienst während der Altersteilzeit möglich. 2023 waren zusätzliche Einnahmen bis zu 520 Euro zulässig.
Besonderheiten in der Altersteilzeit
Altersteilzeit – Urlaub und Sonderzahlungen
Während der Altersteilzeit besteht Urlaubsanspruch. Dabei gilt die Faustregel:
- Urlaubstage im Jahr für Vollzeit / Wochenarbeitstage x Arbeitstage pro Woche
Besonders beim Gleichverteilungsmodell variiert der Urlaubsanspruch. Gibt es in einem Unternehmen 30 Tage Jahresurlaub und wird die Arbeitszeit auf drei Tage verteilt, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 18 Tagen. Dahingegen bleibt der Urlaubsanspruch bei 30 Tagen, wenn der Arbeitnehmer an fünf Tagen halbtags arbeitet.
Besteht während der Altersteilzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld? „Generell nicht. Ob der Arbeitgeber Sonderzahlungen leistet, wird individuell vereinbart”, weiß Rechtsanwalt Felix Prochnow.
Altersteilzeit – Krankheit
Während der aktiven Altersteilzeit im Blockmodell kann eine längere Krankheit gravierende Konsequenzen haben. Zunächst greift die gesetzliche Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld, allerdings berechnet am Entgelt ohne die Aufstockung des Arbeitgebers. Dadurch ergeben sich nicht nur monatliche Einbußen. Es wird auch weniger in das Wertguthaben für die passive Phase eingezahlt.
Arbeitslos nach der Altersteilzeit
Häufig endet die Altersteilzeit mit dem frühestmöglichen Renteneintritt. Allerdings ist diese Rente noch mit Abschlägen verbunden. Daher möchten viele Betroffene zur Überbrückung Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit beantragen. Das ist möglich. Jedoch ist eine Beratung beim Rentenversicherungsträger zu empfehlen. „Denn eine Gegenüberstellung der Renten-Abzüge und des Arbeitslosengeldes ist hilfreich. Beispielsweise kann geklärt werden, ob ein Hinzuverdienst während der Altersteilzeit-Freistellungsphase Einfluss auf die Rente hat oder bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt wird, schließt der Jurist ab.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 05. Juli 2024 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Rechtsanwalt Felix Prochnow ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2021 bei der Kanzlei Triskatis & Kollegen in Pinneberg tätig. Er ist seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen und beschäftigt sich seitdem überwiegend mit der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate. Neben diesen Tätigkeiten betreut Felix Prochnow auch das allgemeine Zivilrecht.
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Felix Prochnow
Kanzlei Triskatis