Minijobs sind eine gute Möglichkeit, mit begrenztem Zeitaufwand etwas Geld zu verdienen. Aber was ist zu tun, wenn man seinen Minijob kündigen möchte? Was muss ein Kündigungsschreiben zwingend beinhalten und welche Vorgaben gelten für schwangere oder schwerbehinderte Menschen?
Inhalte zu Minijob kündigen
- Was macht einen Minijob rechtlich aus?
- Das muss ein Minijob-Kündigungsschreiben beinhalten
- Diese Kündigungsfristen gelten für Minijobs
- Kündigungsfrist für Minijobs durch Arbeitnehmer
- Kündigungsfrist für Minijobs durch Arbeitgeber
- Wann ist eine Kündigung im Minijob durch den Arbeitgeber rechtens?
- Häufige Fragen zur Minijob-Kündigung
Was macht einen Minijob rechtlich aus?
Grundsätzlich ist ein Minijob arbeitsrechtlich ein ganz normales Angestelltenverhältnis. Das bedeutet: Für Minijobs gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für andere Mitarbeitende in Teil- oder Vollzeit.
So haben Minijobbende ebenfalls einen gesetzlichen Urlaubsanspruch oder Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Krankschreibung . Auch für die Kündigung eines Minijobs gelten dieselben Voraussetzungen wie bei anderen Arbeitsverträgen.
Wer einen Minijob ausübt, hat also nicht weniger Rechte. Der wesentliche Unterschied liegt in den Beiträgen zur Sozialversicherung. Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.
Lediglich in der Rentenversicherung sind Minijobbende seit 2013 pflichtversichert . Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobbende einen Pauschalbeitrag. Die oder der Minijobbende zahlt einen geringen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Maximalgehalt von 556 Euro zahlt man 20,02 Euro im Monat in die gesetzliche Rente ein.
Es gibt zwei Minijob-Varianten:
- Kurzfristiger Minijob: Ein kurzfristiger Minijob ist meist mit Saison- oder Aushilfsarbeit verbunden. Man darf hier maximal drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten (z. B. Erntearbeit, Inventur, Weihnachtsgeschäft o.ä.).
- Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigung: In diesem dauerhaften Minijob darf man nicht mehr als 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Jahr verdienen (Stand 2025). Diese Lohnobergrenze ist gemäß § 8 SGB IV an den Mindestlohn gekoppelt.
Das muss ein Minijob-Kündigungsschreiben beinhalten
Folgende Pflichtangaben müssen in dem Schreiben enthalten sein, um rechtswirksam einen Minijob kündigen zu können:
- Name und Adresse des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
- Betreffzeile weist auf die Kündigung des Minijobs hin
- Ende des Arbeitsverhältnisses (fristgerecht oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt)
- Anforderung einer schriftlichen Bestätigung des letzten Arbeitstags sowie der Vertragsendes
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Wichtig: Wer seinen Minijob kündigen möchte, muss das immer schriftlich tun. Das Kündigungsschreiben muss also immer ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Minijob-Kündigung per E-Mail, Messenger, SMS o.ä. ist rechtlich nicht wirksam. Dasselbe gilt auch für den Arbeitgeber. Der Chef darf also nicht mündlich oder per WhatsApp kündigen.
Außerdem muss die Kündigung im Original fristgerecht zugehen - eine Kopie oder eine eingescannte Unterschrift genügen nicht. Der Zugang der Kündigung kann per Post (z. B. per Einschreiben) oder durch eine persönliche Übergabe gewährleistet werden. Der Zeitpunkt des Zugangs, also der Übergabe oder Ankunft des Kündigungsschreibens im Briefkasten, ist wichtig. Warum genau? Daraus kann man ableiten, ob die Kündigungsfrist eingehalten ist oder nicht.
Diese Kündigungsfristen gelten für Minijobs
Auch für geringfügig Beschäftigte gelten Kündigungsfristen. Im Minijob können sich diese aus dem Arbeitsvertrag oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.
Kündigungsfrist für Minijobs durch Arbeitnehmer
Wer im Rahmen der Kündigungsfristen seinen Minijob kündigen möchte, muss keinen Grund für seine Kündigung nennen. Eine ordentliche Kündigung des Minijobs ist also immer möglich.
Die jeweilige Kündigungsfrist kann im Arbeits- oder Tarifvertrag nachgelesen werden. Sollte keine spezielle Kündigungsfrist für den Minijob im Vertrag stehen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB . Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des jeweiligen Monats. Wer noch in der Probezeit ist, kann seinen Minijob in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Gut zu wissen: Im Arbeitsvertrag darf keine kürzere Frist vereinbart werden, die Arbeitnehmer benachteiligt (z. B. 3 oder 7 Tage). „Längere Kündigungsfristen von sechs oder acht Wochen zum Monatsende sind jedoch auch für Minijobs möglich und zulässig”, ergänzt der erfahrene Fachanwalt für Arbeitsrecht Heiko Weidenthaler.
Kündigungsfrist für Minijobs durch Arbeitgeber
Auch für die Kündigung eines Minijobs gilt: Je länger jemand bereits für ein Unternehmen arbeitet, desto länger ist die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Diese gilt jeweils zum Monatsende:
- zwei bis fünf Jahre: ein Monat Kündigungsfrist
- fünf Jahre: zwei Monate Kündigungsfrist
- acht Jahre: drei Monate Kündigungsfrist
- zehn Jahre: vier Monate Kündigungsfrist
- zwölf Jahre: fünf Monate Kündigungsfrist
- 15 Jahre: sechs Monate Kündigungsfrist
- 20 Jahre: sieben Monate Kündigungsfrist
Beispiel: Frau Claasen arbeitet seit über fünf Jahren in einer Bäckerei auf Minijob-Basis. Der Betrieb muss aus wirtschaftlichen Gründen das Team verkleinern. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr Mitte März. Sie hat zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende und ist somit noch bis Ende Mai in der Bäckerei beschäftigt und hat Anspruch auf ihr Gehalt.
Wann ist eine Kündigung im Minijob durch den Arbeitgeber rechtens?
Wer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhält, fragt sich zunächst, ob diese wirksam ist. In folgenden Fällen kann ein Arbeitgeber rechtswirksam den Minijob kündigen:
- in der Probezeit: meist mit einer Frist von zwei Wochen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist
- unter Einhaltung der Kündigungsfrist: eine fristgerechte Kündigung ist auch im Minijob in der Regel wirksam
- fristlose Kündigung im Minijob: je nach Vergehen mit oder ohne Abmahnung möglich
„Bevor die Kündigung bei einem Minijob erfolgt, ist nicht immer eine Abmahnung nötig. Bei Kündigungen, die aufgrund von nicht ausreichender Arbeitsqualität oder Unpünktlichkeit erfolgen, ist eine vorherige Abmahnung ratsam. Es sei denn, die Kündigung erfolgt fristlos bei schweren Verfehlungen wie Diebstahl oder Betrug. Bei einer betriebsbedingten Kündigung des Minijobs ist keine vorherige Abmahnung nötig (z. B. wirtschaftliche Krise oder Standortschließung)”, ordnet Heiko Weidenthaler ein.
Auch für einen Minijob gilt eine dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage . Diese muss man einhalten, wenn man zum Beispiel gegen eine fristlose Kündigung vorgehen möchte. Dabei ist eine anwaltliche Begleitung unerlässlich.
Tipp: Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung unterstützt dich mit telefonischer Rechtsberatung und vermittelt dir im Konfliktfall einen qualifizierten Anwalt.
Häufige Fragen zur Minijob-Kündigung
Was gilt bei einem Minijob ohne Arbeitsvertrag?
In der Praxis kommt es vor, dass bei Minijobs kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird. Aber auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist bindend. Gibt es keine schriftliche Regelung, gelten immer die gesetzlichen Regelungen (z. B. Kündigungsfristen, Mindestlohn, Urlaub etc.).
Minijobs ohne Arbeitsvertrag sind jedoch nicht zu empfehlen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuweisen, welche Abmachungen bestehen. Außerdem sind Minijobs ohne Arbeitsvertrag nicht mehr sozialversicherungsfrei. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG , wo es heißt: „Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.” Diese Dauer überschreitet damit deutlich die Voraussetzungen für einen Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung.
Wann ist eine fristlose Kündigung im Minijob möglich?
Die fristlose Kündigung eines Minijobs ist laut § 626 BGB nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In der Regel ist durch einen Vorfall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist oder dem Ende des Arbeitsvertrags nicht zumutbar ist. Das ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer möglich.
Beispielhafte Gründe, die eine fristlose Kündigung beim Minijob rechtfertigen, sind:
- Diebstahl
- Beleidigung des Arbeitgebers
- Indiskretion bezüglich Betriebsinterna
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Bestechlichkeit
- Vortäuschen von Krankheit
Wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung des Minijobs vorliegt, ist eine vorherige Abmahnung nicht notwendig.
Wichtig: Die fristlose Kündigung im Minijob ist rechtlich nur innerhalb von zwei Wochen nach einem Vorfall möglich. Sobald die zur Kündigung berechtigte Person darüber informiert ist, beginnt die Frist. Der Kündigungsgrund ist auf Verlangen schriftlich mitzuteilen.
Ist eine Kündigung im Minijob bei Schwangerschaft möglich?
Nein. Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Mitarbeiterinnen – auch im Minijob. Der gesetzliche Kündigungsschutz besteht gemäß § 17 MuSchG vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Sollte die Minijobberin im Anschluss Elternzeit in Anspruch nehmen, verlängert sich der Schutz entsprechend.
Zusätzlich dazu gibt es Mutterschutzfristen. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung dürfen Minijobberinnen nicht arbeiten. Zudem ist es schwangeren Frauen auch im Minijob verboten, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.
Wenn der Minijob-Vertrag allerdings zeitlich befristet ist und er während der Schwangerschaft ausläuft, kann man auch als Schwangere den Minijob verlieren.
Was gilt bei der Minijob-Kündigung für Menschen mit Schwerbehinderung?
Menschen mit einer Schwerbehinderung haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt auch für Minijobbende mit Schwerbehinderung. Demnach ist eine Kündigung im Minijob erst dann wirksam, wenn das zuständige Integrationsamt zustimmt. So steht es im Sozialgesetzbuch .
Dafür müssen Unternehmen vorher einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt stellen. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum die Kündigung erfolgen soll. Das Integrationsamt prüft danach, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund besteht. Es kann die Zustimmung zur Kündigung erteilen oder ablehnen. Ohne eine Zustimmung des Integrationsamts ist eine Kündigung des Minijobs von Menschen mit Schwerbehinderung unwirksam.
Welche Rechte und Pflichten gibt es nach der Kündigung des Minijobs?
Nach der Kündigung des Minijobs bestehen folgende Rechte und Pflicht für Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber:
Rechte der Arbeitnehmer:
- Ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es sollte innerhalb von zwei bis sechs Wochen ausgestellt sein.
- In seltenen Fällen ist auch im Minijob eine Abfindung möglich.
Arbeitgeber müssen zudem:
- eine Abmeldung bei der Minijob-Zentrale vornehmen.
- eine Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur ausstellen, falls dies gewünscht ist.
- das offene Gehalt zahlen, Urlaubstage gewähren oder auszahlen, sowie vorhandene Überstunden ausgleichen.
Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 29. August 2025 veröffentlicht.
Unser Partneranwalt
ROLAND-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler ist seit 13 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Privatpersonen, Verbände und Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. In der Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler, Rechtsanwälte Fachanwälte , welche einen Standort in Bad Kissingen und einen Standort in Ebern hat, ist er als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht auch Ansprechpartner in diesen Rechtsgebieten.
Dr. Heiko Weidenthaler
Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler, Rechtsanwälte Fachanwälte
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“
Ratgeber Arbeitsrecht