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Minijob kündigen: Das ist rechtlich zu beachten

Eine junge Frau steht vor ihrem Schreibtisch und telefoniert.

Minijobs sind eine gute Möglichkeit, mit begrenztem Zeitaufwand etwas Geld zu verdienen. Aber was ist zu tun, wenn man seinen Minijob kündigen möchte? Was muss ein Kündigungsschreiben zwingend beinhalten und welche Vorgaben gelten für schwangere oder schwerbehinderte Menschen?

Was macht einen Minijob rechtlich aus?

Grundsätzlich ist ein Minijob arbeitsrechtlich ein ganz normales Angestelltenverhältnis. Das bedeutet: Für Minijobs gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für andere Mitarbeitende in Teil- oder Vollzeit.

So haben Minijobbende ebenfalls einen gesetzlichen Urlaubsanspruch oder Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Krankschreibung . Auch für die Kündigung eines Minijobs gelten dieselben Voraussetzungen wie bei anderen Arbeitsverträgen.

Wer einen Minijob ausübt, hat also nicht weniger Rechte. Der wesentliche Unterschied liegt in den Beiträgen zur Sozialversicherung. Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Lediglich in der Rentenversicherung sind Minijobbende seit 2013 pflichtversichert . Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobbende einen Pauschalbeitrag. Die oder der Minijobbende zahlt einen geringen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Maximalgehalt von 556 Euro zahlt man 20,02 Euro im Monat in die gesetzliche Rente ein.

Es gibt zwei Minijob-Varianten:

  1. Kurzfristiger Minijob: Ein kurzfristiger Minijob ist meist mit Saison- oder Aushilfsarbeit verbunden. Man darf hier maximal drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten (z. B. Erntearbeit, Inventur, Weihnachtsgeschäft o.ä.).
  2. Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigung: In diesem dauerhaften Minijob darf man nicht mehr als 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Jahr verdienen (Stand 2025). Diese Lohnobergrenze ist gemäß § 8 SGB IV an den Mindestlohn gekoppelt.

Das muss ein Minijob-Kündigungsschreiben beinhalten

Folgende Pflichtangaben müssen in dem Schreiben enthalten sein, um rechtswirksam einen Minijob kündigen zu können:

  • Name und Adresse des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
  • Betreffzeile weist auf die Kündigung des Minijobs hin
  • Ende des Arbeitsverhältnisses (fristgerecht oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt)
  • Anforderung einer schriftlichen Bestätigung des letzten Arbeitstags sowie der Vertragsendes
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Wichtig: Wer seinen Minijob kündigen möchte, muss das immer schriftlich tun. Das Kündigungsschreiben muss also immer ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Minijob-Kündigung per E-Mail, Messenger, SMS o.ä. ist rechtlich nicht wirksam. Dasselbe gilt auch für den Arbeitgeber. Der Chef darf also nicht mündlich oder per WhatsApp kündigen.

Außerdem muss die Kündigung im Original fristgerecht zugehen - eine Kopie oder eine eingescannte Unterschrift genügen nicht. Der Zugang der Kündigung kann per Post (z. B. per Einschreiben) oder durch eine persönliche Übergabe gewährleistet werden. Der Zeitpunkt des Zugangs, also der Übergabe oder Ankunft des Kündigungsschreibens im Briefkasten, ist wichtig. Warum genau? Daraus kann man ableiten, ob die Kündigungsfrist eingehalten ist oder nicht.

Diese Kündigungsfristen gelten für Minijobs

Auch für geringfügig Beschäftigte gelten Kündigungsfristen. Im Minijob können sich diese aus dem Arbeitsvertrag oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.

Kündigungsfrist für Minijobs durch Arbeitnehmer

Wer im Rahmen der Kündigungsfristen seinen Minijob kündigen möchte, muss keinen Grund für seine Kündigung nennen. Eine ordentliche Kündigung des Minijobs ist also immer möglich.

Die jeweilige Kündigungsfrist kann im Arbeits- oder Tarifvertrag nachgelesen werden. Sollte keine spezielle Kündigungsfrist für den Minijob im Vertrag stehen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB . Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des jeweiligen Monats. Wer noch in der Probezeit ist, kann seinen Minijob in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Gut zu wissen: Im Arbeitsvertrag darf keine kürzere Frist vereinbart werden, die Arbeitnehmer benachteiligt (z. B. 3 oder 7 Tage). „Längere Kündigungsfristen von sechs oder acht Wochen zum Monatsende sind jedoch auch für Minijobs möglich und zulässig”, ergänzt der erfahrene Fachanwalt für Arbeitsrecht Heiko Weidenthaler.

Kündigungsfrist für Minijobs durch Arbeitgeber

Auch für die Kündigung eines Minijobs gilt: Je länger jemand bereits für ein Unternehmen arbeitet, desto länger ist die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Diese gilt jeweils zum Monatsende:

  • zwei bis fünf Jahre: ein Monat Kündigungsfrist
  • fünf Jahre: zwei Monate Kündigungsfrist
  • acht Jahre: drei Monate Kündigungsfrist
  • zehn Jahre: vier Monate Kündigungsfrist
  • zwölf Jahre: fünf Monate Kündigungsfrist
  • 15 Jahre: sechs Monate Kündigungsfrist
  • 20 Jahre: sieben Monate Kündigungsfrist

Beispiel: Frau Claasen arbeitet seit über fünf Jahren in einer Bäckerei auf Minijob-Basis. Der Betrieb muss aus wirtschaftlichen Gründen das Team verkleinern. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr Mitte März. Sie hat zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende und ist somit noch bis Ende Mai in der Bäckerei beschäftigt und hat Anspruch auf ihr Gehalt.

Wann ist eine Kündigung im Minijob durch den Arbeitgeber rechtens?

Wer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhält, fragt sich zunächst, ob diese wirksam ist. In folgenden Fällen kann ein Arbeitgeber rechtswirksam den Minijob kündigen:

  • in der Probezeit: meist mit einer Frist von zwei Wochen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist
  • unter Einhaltung der Kündigungsfrist: eine fristgerechte Kündigung ist auch im Minijob in der Regel wirksam
  • fristlose Kündigung im Minijob: je nach Vergehen mit oder ohne Abmahnung möglich

„Bevor die Kündigung bei einem Minijob erfolgt, ist nicht immer eine Abmahnung nötig. Bei Kündigungen, die aufgrund von nicht ausreichender Arbeitsqualität oder Unpünktlichkeit erfolgen, ist eine vorherige Abmahnung ratsam. Es sei denn, die Kündigung erfolgt fristlos bei schweren Verfehlungen wie Diebstahl oder Betrug. Bei einer betriebsbedingten Kündigung des Minijobs ist keine vorherige Abmahnung nötig (z. B. wirtschaftliche Krise oder Standortschließung)”, ordnet Heiko Weidenthaler ein.

Auch für einen Minijob gilt eine dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage . Diese muss man einhalten, wenn man zum Beispiel gegen eine fristlose Kündigung vorgehen möchte. Dabei ist eine anwaltliche Begleitung unerlässlich.

Tipp: Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung unterstützt dich mit telefonischer Rechtsberatung und vermittelt dir im Konfliktfall einen qualifizierten Anwalt.

Häufige Fragen zur Minijob-Kündigung

Unser Partneranwalt

ROLAND-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler ist seit 13 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Privatpersonen, Verbände und Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. In der Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler, Rechtsanwälte Fachanwälte , welche einen Standort in Bad Kissingen und einen Standort in Ebern hat, ist er als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht auch Ansprechpartner in diesen Rechtsgebieten.

Dr. Heiko Weidenthaler

Dr. Heiko Weidenthaler

Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler, Rechtsanwälte Fachanwälte

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