Praktikanten bei der Arbeit.

Von Gehalt bis Vertrag: Tipps rund ums Praktikum

Karriere & Beruf

Als Mitglied der „Generation Praktikum“ habe ich schon einige Praktika hinter mir. Angefangen beim freiwilligen Praktikum während der Schulzeit bis hin zu Pflichtpraktika während des Studiums war alles dabei. Dabei gibt es vor jedem Praktikum wichtige Dinge zu beachten. Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, habe ich mit Rechtsanwalt Udo Smetan von der Kanzlei Rechtsanwälte Hamburg-Ost gesprochen.

Bezahlung und Arbeitszeugnis – was kann ein Schülerpraktikant verlangen?

Oft ist es der erste Berührungspunkt mit der Arbeitswelt: Zwischen der achten und elften Klasse werden Schüler von ihren Schulen zum Betriebspraktikum geschickt. „Das schulische Betriebspraktikum ist etwas ganz anderes als ein Studentenpraktikum“, erklärt Rechtsanwalt Udo Smetan. „Denn da das Praktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung stattfindet, hat es mit einem Arbeitsverhältnis – zumindest rein rechtlich – nichts zu tun.“ Im Klartext heißt das: Praktikumszeit ist Schulzeit. Der Praktikant kann deshalb auch kein Geld verlangen. Außerdem ist er während des meist 14-tägigen Praktikums weiter über die Schule versichert. Auf ein Abschlusszeugnis sollte der Praktikant aber dennoch bestehen. „Um rechtliche Rahmenbedingungen müssen sich Schüler und Eltern bei einem Schüler-Betriebspraktikum nicht kümmern. Trotzdem sollten Eltern ihr Kind aber natürlich bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz unterstützen“, rät der Anwalt. „Schließlich kann das erste Praktikum richtungsweisend für die berufliche Zukunft sein.“

Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum – wo liegt der Unterschied?

Praktika gehören inzwischen zu fast jeder Vita. Doch hier gibt es zwei verschiedene Szenarien: Die sogenannten Pflichtpraktika sind von der Hochschule vorgeschrieben und müssen vor oder während des Studiums absolviert werden. „Wie beim Schüler-Betriebspraktikum besteht auch hier kein Arbeitnehmerstatus, da das Praktikum Bestandteil der Ausbildung ist“, erklärt der Rechtsanwalt. „Einen Anspruch auf Bezahlung hat der Student also nicht. Manche Betriebe zahlen den Praktikanten aber dennoch ein kleines Gehalt.“ Im Gegensatz zu Pflichtpraktikanten haben Studenten bei einem freiwilligen Praktikum Arbeitnehmerstatus – mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Gesetzlicher Mindestlohn – greift die Regelung für Praktika?

Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Nachdem anfangs jeder Arbeitnehmer 8,50 Euro pro Stunde erhalten sollte, wurde der Mindestlohn im Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte hierdurch verhindern, dass es Leute gibt, die trotz eines Vollzeit-Jobs nicht von ihrem Einkommen leben können. Aber gilt das auch für Praktikanten? „Vorab: Diese Regelung greift grundsätzlich nicht für Pflichtpraktika, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt“, so der Rechtsexperte. „Es ist dabei egal, wie lange das Pflichtpraktikum dauert. Dies gilt nicht nur für Pflichtpraktika während des Studiums, sondern auch für im Vorfeld zu leistende Praktika.”

Und auch ein freiwilliges Praktikum muss einige Voraussetzungen erfüllen, damit es nach Mindestlohn bezahlt wird. „Zum einen muss der Praktikant volljährig sein. Begleitet das freiwillige Praktikum ein Studium oder eine Ausbildung, und dauert es länger als drei Monate, besteht ab dem ersten Tag Anspruch auf Mindestlohn. Bei kürzeren Praktika kann ein geringerer Lohn vereinbart werden. Wird das Praktikum jedoch über drei Monate hinaus verlängert, muss der Student oder Auszubildende rückwirkend für den gesamten Zeitraum den Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen.“ Genauso verhält es sich bei einem „Schnupper-Praktikum“ vor dem Studium. Will sich der Praktikant hingegen nach einem abgeschlossenen Studium noch einmal beruflich orientieren, muss er ab dem ersten Tag im Betrieb nach dem Mindestlohn bezahlt werden.

Auf einen Blick

Dir steht Mindestlohn zu, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt
  • Das Praktikum dauert länger als drei Monate
  • Du absolvierst ein freiwilliges Praktikum

Praktikumsvertrag – ist er notwendig?

Der Praktikumsplatz ist in der Tasche und nichts steht dem Arbeitsbeginn mehr im Weg. Doch eine Sache fehlt noch: der Praktikumsvertrag. Aber ist es überhaupt Pflicht, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen? „Bei Pflichtpraktika ist die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben. Handelt es sich aber um ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, gilt seit Einführung des Mindestlohns eine Schriftformerfordernis”, so der Rechtsexperte. Aber Udo Smetan rät generell zum schriftlichen Vertrag: „Es empfiehlt sich auch bei Pflichtpraktika, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, um Klarheit über Rechte, Pflichten und Aufgaben zu schaffen. Dies ist sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer wichtig, um Sicherheit zu schaffen”, erklärt Udo Smetan. In dem Vertrag sollten daher folgende Punkte enthalten sein:

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Praktikumsart
  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Einsatzbereich
  • Arbeitszeiten
  • Pflichten des Unternehmens (z.B. qualifiziertes Praktikumszeugnis)
  • Pflichten des Praktikanten
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen oder Probezeit
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

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Kaffeekochen und Kopieren – kann man sich gegen solche Aufgaben wehren?

„Das kann der Praktikant machen!“ In vielen Betrieben werden unbeliebte Kopierarbeiten, Botengänge oder Ablageaufgaben gern an die Praktikanten weitergereicht. Der Lerneffekt bleibt auf der Strecke. Kann sich der Praktikant gegen ungeliebte oder gar unzumutbare Aufgaben wehren? „Es gibt keine klare Regelung, welche Aufgaben ein Praktikum beinhalten muss. Natürlich sollte die Arbeit möglichst zweckgebunden sein und einen hohen Lerneffekt haben. Das ist jedoch schwer zu definieren“, erklärt der Rechtsanwalt. Gesetzlich geregelt ist nur, welche Aufgaben für einen Praktikanten unzumutbar sind. Dazu zählen alle Arbeiten, für die man eine spezielle Qualifikation braucht, die eine Gefahr darstellen können oder auch mit einer zu großen Verantwortung verbunden sind.

Ist ein Schülerpraktikant mit seinem Praktikum unzufrieden, kann er sich bei einem schulischen Betriebspraktikum an den Betreuungslehrer wenden. Schwieriger wird es für Studentenpraktikanten. „Es ist ratsam, das Problem einfach anzusprechen. Manche Arbeitgeber können nicht einschätzen, was sie einem Praktikanten zumuten können.“ Wenn das nicht hilft, bleibt bei einem freiwilligen Praktikum mit Arbeitsvertrag natürlich immer die Abmahnung durch den Praktikanten oder im schlimmsten Fall die Kündigung.

Praktikumszeugnis – habe ich ein Recht darauf?

Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis. Dies gilt bei Praktika ganz besonders. Daher solltest du unbedingt vor Praktikumsbeginn abklären, welche Art von Zeugnis du bekommst. Udo Smetan erklärt, dass grundsätzlich zwischen dem einfachen und qualifizierten Praktikumszeugnis unterschieden wird: „Ein einfaches Zeugnis ist wie eine Art Bestätigung der Beschäftigung. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis erhält der Arbeitnehmer hingegen eine Bewertung über die erbrachten Leistungen.” Vor allem in Hinblick auf künftige Bewerbungen ist es daher ratsam, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einzufordern. Denn es dient dir als Referenz und steigert deinen Marktwert. Allerdings hat leider nicht jeder ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis:

„Nur freiwillige Praktikanten haben ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Dennoch lohnt es sich auch als Pflichtpraktikant, höflich nachzufragen, ob man ein solches Zeugnis ausgestellt bekommt. Denn es gibt wenig Unternehmen, die sich dagegen sträuben.”

Auch wenn viele Leute über Praktika schimpfen und behaupten, dass sie nur Abzocke sind, habe ich immer gute Erfahrungen gemacht. So habe ich viele verschiedene Bereiche und Unternehmen kennengelernt und konnte dadurch herausfinden, welche Aufgaben mir liegen. Damit auch du so gute Erfahrungen machst, solltest du dir deinen künftigen Praktikumsgeber aber genau anschauen und dich an die Rechtstipps von Rechtsanwalt Udo Smetan halten. Dann steht einer spannenden Zeit hoffentlich nichts mehr im Weg.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 5. Juni 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Udo Smetan ist Experte in Sachen Mietrecht. Denn der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat sich auf die Gebiete Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Vertragsrecht spezialisiert. Udo Smetan arbeitet in der Kanzlei Rechtsanwälte Hamburg-Ost, die ihren Sitz in Hamburg hat.

Udo Smetan

Udo Smetan

Kanzlei Rechtsanwälte Hamburg-Ost

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“